Ab 01.01.2017 sind die Krankentransporte für Pflegebedürftige wie folgt geregelt:
Ab Pflegegrad 3 kann der Krankentransport zur ambulanten Behandlung verordnet werden; neu ist eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Mobilitätseinschränkung vorliegen muss.
Für Pflegebedürftige, bei denen am 31. 12. 2016 die Pflegestufe 2 vorlag und die 2017 mindestens in Pflegegrad 3 übergeleitet werden, gilt Bestandsschutz der Fahrtkostenübernahme. Diese Pflegebedürftigen brauchen KEIN Attest über Mobilitätseinschränkung.
Krankentransporte
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste