Krankentransporte

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doedl
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Krankentransporte

Beitrag von doedl »

Ab 01.01.2017 sind die Krankentransporte für Pflegebedürftige wie folgt geregelt:

Ab Pflegegrad 3 kann der Krankentransport zur ambulanten Behandlung verordnet werden; neu ist eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Mobilitätseinschränkung vorliegen muss.

Für Pflegebedürftige, bei denen am 31. 12. 2016 die Pflegestufe 2 vorlag und die 2017 mindestens in Pflegegrad 3 übergeleitet werden, gilt Bestandsschutz der Fahrtkostenübernahme. Diese Pflegebedürftigen brauchen KEIN Attest über Mobilitätseinschränkung.


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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