Formular für den Beratungseinsatz nachh §37 SGB XI
Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegeversichertennummer (ggf. entspricht diese der Krankenversichertennummer)
Name
Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
I. Bei der/dem o. a. Versicherten wurde am ein Beratungseinsatz durchgeführt.
II. Nach §§ 37 Abs. 4, 106a SGB XI ist die Durchführung des Beratungseinsatzes gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen zu bestätigen. Die Übermittlung der beim Beratungseinsatz gemachten Feststellungen an die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen und im Fall der Beihilfeberechtigung an die zuständige Beihilfefestsetzungsstelle ist jedoch freiwillig und erfordert die Einwilligung der/des Versicherten. Die Übermittlung dient der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der Pflegenden zur Sicherung der Pflegequalität. Aus einer Ablehnung der Einwilligung entstehen der/dem Versicherten keine Nachteile.
Die Pflege- und Betreuungssituation wird aus Sicht der/des Pflegebedürftigen sowie der Pflegeperson wie folgt eingeschätzt:
Nach Einschätzung der Pflegefachkraft ist die Pflege- und Betreuungssituation sichergestellt:
Ja
Nein, weil
Werden Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege und Betreuungssituation angeregt? (z. B. Pflegekurs, Tages-/Nachtpflege, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Pflege-/Hilfsmittel, Wohnraumanpassung, Rehabilitationsleistungen, erneute Begutachtung)
Nein
Ja, es werden folgende Maßnahmen angeregt
III. Die auf dem Durchschlag für die/den Versicherte(n) getroffenen Feststellungen sind nicht dokumentiert, weil die/der Versicherte der Weitergabe dieser Daten nicht zugestimmt hat.
Die/der Versicherte hat der Erfassung und Verwendung der getroffenen Feststellungen im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zugestimmt.
Eine Durchschrift wurde ausgehändigt.
____________________
Unterschrift der/des Versicherten
_____________________________________ Anschrift der Pflegekasse/des Versicherungsunternehmens
Stempel und Unterschrift des Pflegedienstes
IK des Pflegedienstes
Quelle: GKV Spitzenverband
Formular für den Beratungseinsatz nachh §37 SGB XI
AW: Formular für den Beratungseinsatz nachh §37 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI beziehen, haben je nach Pflegegrad einmal halbjährlich (Pflegegrad 2 und 3) bzw. vierteljährlich (Pflegegrad 4 und 5) einen Beratungseinsatz durch eine Vertrags-Pflegeeinrichtung, eine von der Pflegekasse beauftragte – jedoch von ihr nicht beschäftigte - Pflegefachkraft oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz abzurufen. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Die Beratungsbesuche können auch von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern i.S.d. § 7a SGB XI , die die erforderliche pflegefachliche Kompetenz
aufweisen, durchgeführt werden.
Das oben gezeigte Formular wird bei diesen Beratungseinsatz von dem Berater ausgefüllt. Ein Durchschlag geht zur Pflegekasse, der Berater bekommt einen durchschlag für die Abrechnung und der Versicherte selber bekommt natürlich auch das Formular, als Beweis des Beratungseinsatzes.
aufweisen, durchgeführt werden.
Das oben gezeigte Formular wird bei diesen Beratungseinsatz von dem Berater ausgefüllt. Ein Durchschlag geht zur Pflegekasse, der Berater bekommt einen durchschlag für die Abrechnung und der Versicherte selber bekommt natürlich auch das Formular, als Beweis des Beratungseinsatzes.
Liebe Grüße
Kirsten Schiemann
Pflegeberatung
Kirsten Schiemann
Pflegeberatung
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