Erstantrag auf einen Pflegegrad , 5 Wochenfrist !!!

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Melanie287
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Erstantrag auf einen Pflegegrad , 5 Wochenfrist !!!

Beitrag von Melanie287 »

Hallo

Ich habe einen Erstantrag auf einen Pflegegrad gestellt. Wenn die 5 Wochenfrist abgelaufen ist, muss ich die Pflegekasse benachrichtigen oder bezahlen die von sich aus die 70 €, wie läuft so was ab ?

Gruss



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doedl
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AW: Erstantrag auf einen Pflegegrad , 5 Wochenfrist !!!

Beitrag von doedl »

Hallo Melanie,

zumindest steht es so im Gesetzestext:
für jede angefangene Woche der Verzögerung muss die Pflegekasse 70 Euro zahlen.

Ich würde warten, wann der MDK dann wirklich kommt und dann ein formloses Schreiben an die PK schicken.

Gruß


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Melanie287
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AW: Erstantrag auf einen Pflegegrad , 5 Wochenfrist !!!

Beitrag von Melanie287 »

Hallo und Danke

Im Gesetz steht es so:

Werden die 5-Wochen-Frist oder andere Begutachtungsfristen nicht eingehalten, muss die Pflegekasse seit 1.1.2013 für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung unverzüglich 70,- € an den Antragsteller zahlen.

Was mich daran stört ist das "unverzüglich" !

Gruss



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doedl
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AW: Erstantrag auf einen Pflegegrad , 5 Wochenfrist !!!

Beitrag von doedl »

Heißt- sie müssten selbst; aber nach vielen Jahren Umgang mit Kranken- und Pflegekassen sag ich: sie tun es nicht von selbst.


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Melanie287
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AW: Erstantrag auf einen Pflegegrad , 5 Wochenfrist !!!

Beitrag von Melanie287 »

Hallo

Habe die KK angeschrieben.

lg



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doedl
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AW: Erstantrag auf einen Pflegegrad , 5 Wochenfrist !!!

Beitrag von doedl »

Da gibt es aber noch eine Ausnahmeregelung bis Ende März; wegen der Überleitungen und neuen Pflegegrade zählt das m. W. erst ab April.

Gruß


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Balot
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AW: Erstantrag auf einen Pflegegrad , 5 Wochenfrist !!!

Beitrag von Balot »

Die 5 Wochen Frist wurde aufgehoben,weil es jetzt eine neue Begutachtungsform gibt wegen Einführung der Pflegegrade und der
MDK zur Zeit sehr viele Begutachtungen hat(Auskunft vom Pflegestützpunkt)



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Erstantrag auf einen Pflegegrad , 5 Wochenfrist !!!

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Die 5 Wochen Frist wurde aufgehoben,
wo steht´s?

sophie



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doedl
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AW: Erstantrag auf einen Pflegegrad , 5 Wochenfrist !!!

Beitrag von doedl »

Ich meine, ich habs in den Ausführungen der KKV gelesen; kanns aber nicht beschwören.

Gruß


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Griesuh
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AW: Erstantrag auf einen Pflegegrad , 5 Wochenfrist !!!

Beitrag von Griesuh »

Melanie 287, grundsätzlich stimmt deine Eingebung zu der Zwangszahlung bei überschreiten der begeutachtungsfrist. jedoch hast du den Absatz 3 b aus dem § 18 leider nur halb zitiert.

Vollständig lautete er:
(3b) Erteilt die Pflegekasse den schriftlichen Bescheid über den Antrag nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags oder wird eine der in Absatz 3 genannten verkürzten Begutachtungsfristen nicht eingehalten, hat die Pflegekasse nach Fristablauf für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung unverzüglich 70 Euro an den Antragsteller zu zahlen.

Soweit konform mit deinem Beitrag. Jetzt kommt jedoch das ABER im Gesetzestext:

Dies gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder wenn sich der Antragsteller in vollstationärer Pflege befindet und bereits bei ihm mindestens erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (mindestens Pflegegrad 2) festgestellt ist.
____________________________________________________________
Die Zahlung sollte automatisch ohne zutun des Versicherten durch die Pflegekasse erfolgen.


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