Betreuungs- und Entlastungsleistungen

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doedl
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Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von doedl »

Hallo Alle,

mich würde interessieren, wer seine Pflegekasse angeschrieben hat, welcher Betrag aus den Vorjahren noch zu Verfügung steht.

Zweite Frage: wie kam es dazu, dass bei euch die Leistungen nicht verbraucht wurden?

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Winkelspinne
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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Winkelspinne »

Hallo Doedel,

ich (Verwaltung im Pflegeheim) habe nicht angeschrieben aber für Angehörige bei der PK angerufen
oder die Angehörigen selbst anrufen lassen.

Zum Teil kommen da ganz utopische Summen die angespart wurden bei heraus.

Warum die Entlastungsbeträge nicht verbraucht wurden?

Also ich habe die Erfahrung gemacht das ganz viele Angehörige, selbst diejenigen die schon lange
pflegen, nichts darüber wussten. Und einige gehen auch mit der Meinung ab, das der Entlastungsbetrag
wie zb. KZP Kalenderjährlich gilt und ab dem neuen Jahr gelöscht und neu angespart wird.

Das wichtigste für mich ist eine gute und ausführliche Beratung. Ich gebe auch immer meine Visitenkarte
mit der Aussage man kann mich bei Fragen jederzeit anrufen.

Zum Teil ist diese Unwissenheit bei länger pflegenden Angehörigen erschreckend da sie mir zeigt das
gute Beratung Mangelware ist. Zum anderen aber verständlich, gerade bei Angehörigen die mit Pflege
nichts zu tun hatten und urplötzlich kommt der Schlaganfall, Krankenhaus, Pflegeheim evtl. noch Sozialamtanträge.

Das ist extrem viel auf einmal und ein Papierwust ohne ende. Seitenweise von der PK zu ausfüllen, Worte wie
MDK wurden zum ersten mal gehört. Alles neu und sehr viel an das man denken muss. Es ist wichtig die
Leute dort an die Hand zu nehmen, und ich nutze die Zeit, wenn der KZP-Vertrag ausläuft und der Vollst. Vertrag
erstellt wird immer noch einmal für ein Gespräch um mit den Angehörigen alles durchzugehen.

Ich habe allerdings auch schon Angehörige erlebt, die zu Hause pflegen und nach der KZP den Bewohner
wieder mitnehmen, die bewusst auf den Entlastungsbetrag verzichtet haben nach dem Motto: wir machen
alles selber. Den kann man dann aber leider auch nicht helfen.

Viele Grüße
Winkelspinne



Winkelspinne
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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Winkelspinne »

Ups, kein Edit gefunden. Die Angehörigen die auf den Entlastungsbetrag freiwillig verzichten reichen
selbstverständlich die KZP-Rechnung bei der PK ein. Der Verzicht gilt lediglich für die Leistungen die
bei der Pflege zuhause abgerechnet werden können.



Suse2
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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Suse2 »

ich habe es auch immer wieder, das noch 4 stellige Summen im Topf sind
die nie abgerufen wurde.. aus nicht Wissen ...
ich sage bei KZP immer reidhen sie die Rechnung mit U6V ein
wenn was im Topf ist zahlen die Kassen es daraus...


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Griesuh
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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Griesuh »

Dass in einem Pflegeheim, auch bei KZP, die zusätzlichen Entlastungsleistungen nicht beansprucht werden ist für mich noch weniger nachvollziebar, als im ambulanten Bereich.
Im Pflegeheim sollte die Heimleitung und die PDL ansich wissen, dass die Leistungen nach § 45 SGB XI, auch dort beansprucht werden können.

Bei pflegenden Angehörigen im häuslichen/ambulanten Bereich werden diese Leistungen aus 3 Gründen nicht genutzt.

Der 1. Grund--
ist das unwissen darüber welche Leistungen aus der Pflegeversicherung zu stehen.

Bei meinen Pflegeberatungsbesuchen n. § 37.3. SGB XI, stieß ich jedesmal auf Verwunderung, wenn ich die möglichen Leistungen ansprach -- oh das wussten wir überhaupt nicht.

Der 2. Grund--
was soll ich damit, das Geld gibt es ja nicht in Bar auf die Hand,

und der 3. Grund:

wir machen alles selbst.

Das trifft auch genauso auf die Verhinderungspflege zu.

Da ich ja leider inzwischen selbst einen PG habe, habe ich letzes Jahr bei PG 1 auch nur einen Teil der § 45 Lesitungen beansprucht. Zum einen hatten die Pflegedienste keine kapazitäten frei, ( kein Personal) zum andern bin ich, bei völlig erhaltenen kognitiven Fähigkeiten, am überlegen welche Tätigkeiten ich bei einem ambul. PD einkaufen könnte.
Hauswrtschaft wäre das eine. Das könnte meine Frau entlasten.

Betreuung wäre das andere.
Zur "Betreuung" bräuchte ich jemanden, der sich für Modellbahn interessiert, so dass ich mit dieser Person einmal in der Woche für ca. 1,5 Stunden über die Modellbah fachsimpeln könne und oder Modellbahn " spielen".
Dann gäbe es noch die Möglichkeit, dass ich im Rollstuhl spazieren gefahren würde. ( An stellen, an die ich nicht mehr hinlaufen kann)
Ihr merkt schon alleine hieran, dass es gar nicht so einfach ist diese Leistungen zu koordinieren. Zumindest bei mir.
Bei an demenz erkranken sieht das aber schon wieder ganz anders aus. Die Angehörigen könnten durch diese Leistungen zumindest Stundenweise eine Entlastung mit echten Betreuungsleistungen erhalten.
Meine VHP hebe ich mir für das 2. halbjar auf, da meine Götter gattin sich einer OP unterzeiehen muss. Und da ich nicht weiß wie lange sie ausfällt, will ich die VHP nicht schon jetzt verbraten.


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Winkelspinne
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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Winkelspinne »

Hallo Griesuh,

Dass in einem Pflegeheim, auch bei KZP, die zusätzlichen Entlastungsleistungen nicht beansprucht werden ist für mich noch weniger nachvollziebar, als im ambulanten Bereich.
Im Pflegeheim sollte die Heimleitung und die PDL ansich wissen, dass die Leistungen nach § 45 SGB XI, auch dort beansprucht werden können.


Das Heimleitung und PDL das wissen ist eine Sache. Ich bin die Verwaltung und bei uns mache ich alles, vom Vorgespräch, Verträge etc. Die
Angehörigen kommen nicht mit HL oder PDL in Kontakt es sei denn es bestehen medizinische oder pflegerische Fragen oder Probleme.

Und der Hase liegt auch in Heimen bei der Beratung im Pfeffer. Für mich ist jeder Angehörige ein unbeschriebenes Blatt
und ich Berate genau (ob die nu wollen oder nicht :) ) da es wirklich so ist das sie vieles nicht Wissen. Gerade den Entlastungsbetrag.
Und daher weiß ich genau das meine Angehörigen den Betrag nutzen.

Aber im Grunde genommen sollte es die Pflicht der PK sein zu beraten und zb. auch in gewissen Abständen Flyer zu versenden.
Oder besser noch sobald sie vom Heim die RE. der KZP bekommen ein Brief an die Angehörigen mit der Frage nach Abrechnung über
den Entlastungsbetrag. (Das wär doch wirklich schön, gell?)

Doch ganz stelle ich die Angehörigen nicht außen vor, eine gewisse Holschuld sich zu informieren haben sie meines Erachtens nach auch.

Für die Betreuung werden die extra ausgehandelten Sätze mit der PK abgerechnet. Diese Re. bekommen die Angehörigen nicht zu sehen es
sei den die Privaten als durchlaufenden Posten.

Viele Grüße
Winkespinne



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Griesuh
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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Griesuh »

Hallo Winkelspinne.
Das ist schon merkwürdig, dass die Verwaltung, bzw. eine Mitarbeiterin der Verwaltung, die Vor- und Aufnahmegespräche mit dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen durchführt.
Selbst was die Kosten des Heimes und die möglichen Leistungen durch die Pflegekasse anbelangt wäre das die Aufgabe der PDL, dies mit den Betroffenen zu besprechen.
Das ist ansich nicht die Aufgabe der Rechnungsabteilung.
Sorry, das soll nicht dein Können und dein Wissen schmälern. Aber das ist nicht deine Aufgabe.
Ansonsten gebe ich dir Recht, dass die betroffenen und die Angehörigen auch eine selbst Informationspflicht haben und es eine noch weitaus bessere Beratung zu den Leistungen der Pflegekassen geben könnte.
Nur wie soll das erfolgen?
Bei jedem der einen Pflegegrad erhält, legen die Kassen umfangreiches Infomaterial, ja sogar ganze Hefte mit bei, welche Leistungen von der Pflegekasse beansprucht werden könnten.
Nur müssten die Betroffenen , wie ich selbst zugeben muss - langweilige Lektüre-- auch einmal zu lesen.

Und warum, trotz Beratung und eindeutigen Hinweisen, die Leistungen nicht beansprucht werden, ausser den schon von mir genannten Punkten, entzieht sich mir auch nach jahrzente langer Tätigkeit im ambul. Pflegebereich , noch immer.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Winkelspinne
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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Winkelspinne »

Hallo Griesuh,

Das ist schon merkwürdig, dass die Verwaltung, bzw. eine Mitarbeiterin der Verwaltung, die Vor- und Aufnahmegespräche mit dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen durchführt.
Selbst was die Kosten des Heimes und die möglichen Leistungen durch die Pflegekasse anbelangt wäre das die Aufgabe der PDL, dies mit den Betroffenen zu besprechen.
Das ist ansich nicht die Aufgabe der Rechnungsabteilung


Ups, Rechnungsabteilung - das ist schon ein Stich, obwohl ich weiß das Du das nicht so gemeint hast.
Du hast schon viele Jahre mehr als ich auf dem Buckel und es würde mich schon interessieren in wie vielen PH du schon
gearbeitet hast.

Ich mache dies nun schon seit einigen Jahren bei zwei Trägern, aber - das kann ich Dir schwören - es hat noch nie eine PDL
eine Heimführung oder ein Preisgespräch geführt. (Und sie hätten - zumindest die Preise betreffend - vorab eine
Einführung benötigt) Ganz selten wurde dies durch die HL übernommen. Obwohl ich durch Kontakte weiß das dies in einigen
Heimen der Fall sein soll.

Ich habe in unserem Haus in jeder Hinsicht freie Hand, führe alles selber durch, treffe meine eigenen Entscheidungen und bin da sehr dankbar drüber,
da ich den Umgang mit Menschen genieße, denke sie einschätzen zu können und meinen Job liebe.
Weiterhin bin auch ich diejenige, die bei falscher Entscheidung die Leute auf der OP Liste stehen hat.
Und eins ist klar, das intimste der Leute sind oft nicht die Angehörigen sondern das liebe Geld. (leider)

Aber, wie auch immer, sollte ich auf "reine Verwaltung" beschränkt werden, wäre das nicht mehr mein Job.

Viele Grüße
Winkelspinne



Suse2
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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Suse2 »

hm.. mein Beitrag von eben ist futsch..

ich bin jetzt 30 Jahre im betrieb
Heimaufnahmegespräche macht immer die PDL
meien Kollegin aus der Verwlatung kann das seht gut
un dkann somit einspringen, wenn ich nicht da bin..
aber es ist mein Job

genau so wie die Führung durchs Haus
schon da gibts viele Fragen, die die Pflege betreffen
mein Part, oder meien Vertretung pder meine Chefin als HL
wenn ich nicht da bin....


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doedl
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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von doedl »

Problematisch ist das, was Griesuh beschreibt.

Bei uns sind wir eben stark auf das Klientel ausgerichtet, welches zahlesmäßig das größte ist: die betagten Senioren. Jüngeren Pflegebedürftigen können wir da wenig anbieten.

Natürlich hat das auch etwas mit der Entwicklung der Pflegeversicherung zu tun: der Entlastungsbetrag kam ja ursprünglich aus der eingeschränkten Alltagskompetenz- also von den Menschen mit Demenz.

Ich habe letztes Jahr ein Musikcafe konzipiert und wieder eingestampft- neben der ungeklärten GEMA gab es das Problem, dass sich niemand dafür anmeldete.

Ist also nicht so einfach- weder für die, die Leistungen möchten, als für die, die sie anbieten.

Gruß Doedl


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Benutzer 1685 gelöscht

Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Ich finde es nicht ungewöhnlich, dass die Heimverwaltung die Aufnahmen macht. Die PDL ist mit im Bot und kann zu pflegerischen Belangen beraten. Der ganze "Verwaltungsakt" gehört aber eben nicht zu den Aufgaben der PDL.



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Griesuh
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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Griesuh »

Wir reden anscheinend aneinander vorbei.
Dass der Verwaltungsakt nicht Aufgabe der PDL und oder Heimleitung nach einer Bewohneraufnahme sein kann ist klar.
Was jedoch unüblich ist, dass Verwaltungskräfte (nichts gegen der Wissen) das Erstgespräch bzw. die Aufnahmegespräche führen um evtl. Pflegeprobleme, Besonderheiten, die Wünsche usw. der Kunden und Angehörigen zu beprechen.
Ist das Aufnahmegespräch durch die PDL/HL erfolgt, dann kommen die Verwaltungskräfte ins Spiel.

Wenn es bei euch so, wie von dir beschrieben erfolgt, so ist das euere eigene hausinterne Reglung und es spricht ansich auch nichts dagegen.
Es ist halt unüblich.
Zumindest nach meinen Erfahrungen in verschiedenen Pflegeheimen.
Zuletzt geändert von Griesuh am Do 29. Mär 2018, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.


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Suse2
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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Suse2 »

Ja Griesuh,
Ich schließe mich an.
Ich mache den ersten Teil mit den neuen Bewohnern und Angehörigen und dann kommt die VW dazu.


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Winkelspinne
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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Winkelspinne »

Hallo,

ich bin ziemlich überrascht dass mein Aufgabengebiet so – wie soll ich sagen – besprochen wird.
Ich habe mich hier angemeldet um zu diskutieren, und auch dabei etwas für mich mitzunehmen.
Weiterhin denke ich, dass meine Beiträge, mal abgesehen an einen an Ohwse, nicht unkonstruktiv waren.

Meine Aufgabe ist (ich bin die einzige Verwaltungskraft), vom ersten Telefonat an, der erste Kontakt / Besuch / Heimführung / Beratung und Belegung. Heimvertrag / Terminverfolgung Verlängerungsvertrag / Beratung Höherstufung/Einstufung MDK/Mediproof (Die Bögen werden selbstverständlich Pflegeseits ausgefüllt und der Bedarf der Höherstufung kommt durch die Pflege an mich. Allerdings war auch ich auf einer Schulung und habe Ende 2016 viel über Einstufung gelernt und unser Team /Pflegekräfte und ich/ haben zusammen bei einer vorgetäuschten Einstufung nur 1,75 Punkte danebengelegen)
Weiterhin mache ich die Abrechnung und OP.

Mir war bisher klar, dass in einigen Heimen die HL Belegung macht, aber der Rest lag bei der Verwaltung. (Habe wie gesagt erst 2 Heime kennengelernt) Ich habe bei den Angehörigen und Bewohnern ein gutes Feedback und es ist noch nie etwas schief gelaufen. (Sorry, bitte nicht arrogant auffassen)

So viele pflegerische Fragen tauchen eigentlich nicht auf. Viele kann ich beantworten, sollte es nicht glasklar sein wird bei der Führung kurz bei der PDL gestoppt. Allerdings werden alle Papiere (Überleitbogen oder ärztliche Bescheinigung) der PDL/WBL gegeben. Ich wird den Teufel tun mich bei gewissen Keimen über Quarantäne / offene oder geschlossene Kreisläufe zu äußern. Wohl aber wenn ein Mann aus dem KH kommt und dort beim Aussteigen aus dem Bett um das Klo zu besuchen des Öfteren stürzte weil er nicht klingen wollte. (und er nur sehr kurz bei uns sein sollte) Dort berate ich über die Möglichkeiten Urinflasche / absenk bares Demenzbett zur Nacht. Aber auch da, bei der Führung eine kurze Visite bei der PDL, die meine Aussage bestätigte.

Also wenn es Hand in Hand geht und jeder seine Fähigkeiten gut einschätzen kann wird bei dieser Vorgehensweise – gerade der Pflege – sehr viel Zeit gespart.

Meine Frage – und ich würde mich wirklich über eine Antwort freuen – was machen denn die Verwaltungskräfte in den Häusern die Ihr kennen gelernt habt?

Schöne Ostern wünscht Euch

Winkelspinne



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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Suse2 »

Unsere VW Kraft macht die alles was mit Abrechung zu tun hat, Heimkosten TG. Konten Lohn sie ist eben fürs Geld zuständig, egal ob es "rein kommt oder raus geht". Sie macht alle Verträge Bewohner, Personal....

sie war auch mit auf den Schulungen zum PSG, kennt sich super aus,
aber sorry...

"Beratung Höherstufung/Einstufung MDK/Mediproof "

" Wohl aber wenn ein Mann aus dem KH kommt und dort beim Aussteigen aus dem Bett um das Klo zu besuchen des Öfteren stürzte weil er nicht klingen wollte. (und er nur sehr kurz bei uns sein sollte) Dort berate ich über die Möglichkeiten Urinflasche / absenk bares Demenzbett zur Nacht. "

das ist doch wohl Aufgabe einer PFK

Unser GA vom MDK würden nicht auf das schmale Brett kommen und bzgl einer Höherszufung in dei VW zu marschieren,
die nehmen den direkten Weg in mein Büro

aber meine Frage dazu: was macht denn die PDL bei euch??


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Griesuh
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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Griesuh »

Den Ausführungen von Suse2 kann ich mich nur anschließen.

Unsere VW Kraft macht die alles was mit Abrechung zu tun hat, Heimkosten TG. Konten Lohn sie ist eben fürs Geld zuständig, egal ob es "rein kommt oder raus geht". Sie macht alle Verträge Bewohner, Personal....

Genauso habe ich es in allen Heimen erlebt in denen ich arbeitete.

Und in meinem ambul. PD habe ich, als PDL, auch die Erst und Aufnahmegespräche geführt.
meine Verwaltung hatte die Aufgaben wie oben schon ausgeführt.


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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Winkelspinne »

Hallo Suse und Griesuh,

hatte gerade eine lange Antwort geschrieben, aber gelöscht da ich Ruhe in das Thema bringen möchte.

Vorab, ich glaube das Ihr Recht habt und die Arbeitsaufteilung in den allermeisten Fällen so ist wie ihr beschreibt.

TG habe ich mal gemacht, hat aber nicht jedes Haus. Konten und Personal habe ich nichts mit zu tun. Abrechnung, OP, Kasse, etc. schon.

Höherst. habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Bei Angehörigen berate ich darüber, oder über Widerspruchsfristen,
aber das med. der Höherstufung bekomme ich von der Pflege, so wie es sein muss.

" Wohl aber wenn ein Mann aus dem KH kommt und dort beim Aussteigen aus dem Bett um das Klo zu besuchen des Öfteren stürzte weil er nicht klingen wollte. (und er nur sehr kurz bei uns sein sollte) Dort berate ich über die Möglichkeiten Urinflasche / absenk bares Demenzbett zur Nacht.

Da hat es, wie ich schrieb, ein Gespräch gegeben. Aber soll ich den Angehörigen sagen „keine Ahnung“ wenn ich genau weiß was möglich ist? Ich erzähle so etwas nur unter deutlichem Vorbehalt und wir reden danach mit der PDL. Wenn ich keine Ahnung habe sage ich nichts.

Aber, mag es sein wie es will, ich möchte Euch bitten dass mein Tätigkeitsfeld nicht weiter diskutiert wird. Ich habe mich gefreut, dieses Forum gefunden zu haben und würde gerne weiter schreiben, beratend und – selbstverständlich wohl öfter auch fragend.

Grüße
Winkeslpinne



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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Griesuh »

Wir haben uns nur gewundert, und nicht schlecht geredet, dass es bei euch so geregelt ist.
Mehr war da nicht.


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Re: Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Beitrag von Suse2 »

Und ich wüsste trotzdem gerne was die PDL macht ,
Schließe mich an... dass es lediglich Verwunderung war und auf gar keinen Fall böse gemeint.....


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