Wie lange darf ein Toter liegen?

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schnecke2003
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AW: Wie lange darf ein Toter liegen?

Beitrag von schnecke2003 »

hallo GG

wielange ein verstorbener liegen darf kann ich dir so nicht genau sagen.ich kann dir sagen wie wir es handhaben(nachts)
wenn ein bew.verstirbt dann rufe ich evtl den ha.an,oder den bereitschafstarzt,wenn dieser da gewesen ist,dann das beerdigungsinstitut,wenn eins angegeben wurde,oder die angehörigen bitten mich drum.....wenn der bew.in einem einzelzimmer gelegen hat dann lassen wir den bew.auch schon mal im zimmer bis zum nächsten morgen,wir machen das abhängig von der uhrzeit wo wir den verstorbenen gefunden haben,denn meist kommt der doc erst 2 std später,liegt er/sie im doppelzimmer dann sehen wir zu das der bew.noch abgeholt wird...

fertig gemacht wird der verst.nur indem wir ihn frisch machen,nach ausschrieben des totenscheins erst,dann werden auch evtl,dk,oder infusionen gezogen.frische inko,frisches nachthemd,denn die verst.werden beim beerdigungsinstitut nochmal gewaschen usw.

sry für den nun doch längeren text. hoffe ich konnte dir etwas helfen

lg schnecke



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WhiteTara
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AW: Wie lange darf ein Toter liegen?

Beitrag von WhiteTara »

Hallo Gast,

ohne Kühlung darf ein Toter bis zu 36 Stunden zuhause aufgebahrt sein.

Wie man einen Verstorbenen richtet, hat Schnecke schon geschrieben. Wichtig finde ich noch den Hinweis von einem Bestatter: Bloß nichts um den Kopf wickeln, um den Mund zu schließen! Das macht eine Kompression der Gesichtshaut und gibt dann böse Streifen auf der Haut, die sich verfärben und später bei der Aufbahrung auch mit Schminke nur schwer zu verdecken sind. Es reicht aus, ein kleines Kissen unter den Kopf zu legen und eventuell noch eine zusammengerollte Mullbinde längs zwischen Kinn und Brust zu stecken, damit der Mund geschlossen bleibt.
Tipp zur Inkoversorgung: Am besten ein sehr saugfähiges und vor allem geschlossenes Exemplar verwenden, weil der Tote ziemlich reichlich Ausscheidungen verlieren wird.


LG WhiteTara

schnecke2003
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AW: Wie lange darf ein Toter liegen?

Beitrag von schnecke2003 »

@Gast

ja wir machen den Verst erst dann frisch wenn der Doc da war.

Uns wurde egsagt wir PP haben den Bew.nicht zu drehen usw.

Mag evtl blöde klingen..aber ich hatte schon mal solch einen Doc bei

mir in der Nacht,er hat sich tierisch aufgeregt da wir den Bew.richtig

gelegt hatten,damit nicht Kontrakturen entstehen,wenn die Leichen-

starre eintritt,naja er fühlte sich auf den Schlips getreten,und dann ist

da immer noch die Frage natürlicher Tod(sicher wir haben es mit alten

Menschen zu tun,da bekommen wir es doch mit das ein Bew.im Sterben

liegt,meist jedenfalls,damit meine ich es gibt natürlich auch Bew.welche

abds ins Bett gehen und dann einschlafen).Ich hatte mal einen Link wo

zu lesen war,was man machen draf und was nicht,ich habe den leider nicht

mehr,und bei uns auf Arbeit war das schon ein richtiges Streitthema,denn ich

richte den Bew.erst dann her wenn ich den Totenschein habe,so bin ich

auf der richtigen Seite.Andere Kollegen findes das engstirnig,mir egal.

Das Herrichten wenn der Arzt da war,ist nicht unbedingt schwieriger

denn manche Ärzte kommen auch schon schneller.

Lg Schnecke



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Christl
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AW: Wie lange darf ein Toter liegen?

Beitrag von Christl »

Bei uns im Haus werden die Bewohner immer zur selben Zeit vom Bestatter abgeholt, abends gegen halb acht. Ob noch am selben oder erst am nächsten Tag entscheidet der Zeitpunkt des Todes. Wir waschen die Verstorbenen selbst, sie werden auch von uns gekleidet. Je nachdem, wie bald der Arzt kommen kann, werden die Verstorbenen auch schon vorher gewaschen, natürlich immer nach vorheriger Rücksprache mit dem Arzt. Unsere Verstorbenen werden auch nicht in einer kleinen schwarzen Plastikplane auf einer Trage rausgebracht, sie werden direkt mit dem Sarg im Zimmer abgeholt und dort direkt gebettet. Die Bewohner werden mit einem besonderen Ritual verabschiedet, an dem auch andere Bewohner teilnehmen können, sofern sie wollen. Hintergrund dessen ist, dass wir unsere Bewohner genauso herzlich verabschieden wollen, wie wir sie auch empfangen haben.
Da wir nur Einzelzimmer haben, ist die Liegezeit von manchmal mehr als 24 Stunden kein Problem.

Christl


Beurteile niemanden, ehe du nicht an seiner Stelle gestanden hast

ilios1966
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AW: Wie lange darf ein Toter liegen?

Beitrag von ilios1966 »

Hallo,soweit ich weiß,ist es rechtlich gesehen tatsächlich so,daß der Versorbene nicht gelagert,gedreht etc.werden soll bevor der Totenschein ausgestellt ist.
Hintergrund dafür ist,daß wenn der Verstorbene angefaßt wird Flecken entstehen können,zudem soll der Arzt den Verstorbenen so vorfinden wie er gestorben ist.
Es könnte ja sein,daß jemand " nachgeholfen " hat oder ein Mord begangen wurde.
Es ist wohl schon vorgekommen,daß ein Mensch ein Messer im Rücken hatte,der Arzt aber dies nicht bemerkte,weil er den Totenschein ausstellte ohne den Leichnahm zu untersuchen.(weiß nich ob das in nem AH war)

Lg ilios



schnecke2003
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AW: Wie lange darf ein Toter liegen?

Beitrag von schnecke2003 »

:D

Danke genau so hab ich es auch gemeint.Ich habe aber Kollegen die sagen mir dann ja und ich mache es eben weiter so.....Wenn bei mir ein Bew.verstorben ist dann wird gewartet bis der Doc.da war.fertig.Sicher ist es nicht schön für die Angehörigen,aber ich konnte denen bis jetzt imemr alles so vermitteln das sie es verstanden haben.Und fanden es auch Ok.


Lg Schnecke



Suse2
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AW: Wie lange darf ein Toter liegen?

Beitrag von Suse2 »

hallo ihrs,

wir waschen unsere verstorbenen BW und kleiden sie ihren Wünschen entsprechend an, sie bleiben bis zur Abholung durch den Bestatter in ihren Zimmern, die Abholung erfolgt immer individuell nach Absprache jedoch nicht im "geheimen" sondern es bekommt auch jeder Mitbewohner u MA der es möchte die Möglichkeit sich zu verabschieden. Nach dem Herrichten des Verstorbenen wird auf dem Nachtschrank auf einem frischen Deckchen eine Laterne angezündet, die Kerze brennt bis der BW abgeholt wird, daneben kommen individuell - Blumen, eine Kreuz, ein Foto, das Kuscheltier - manchmal ist es auch ein Kuschelkissen unter dem Kopf oder -tier welches der BW auf seinem Bett liegen hat und mitnimmt auf seine letzte Reise.
Ja,waschen und wann - das ist abhängig davon wie erwartet der Tod eintritt, wenn ein BW schon länger sichtbar im Sterben liegt, der Hausarzt da war und es abzusehen ist das der BW z.B. in der Nacht verstirbt, kann es ein das der Arzt sagt. wenn Fr.X nach zwölf verstirbt, dann reicht es wenn ihr mich morgen früh um 7.oo anruft und dann haben wir auch im Vorfeld das OK für's waschen und ankleiden. Ist Wochenende oder Feiertag oder es verstirbt jemand unerwartet und wird leblos aufgefunden, dann gehts wie oben beschrieben - Info an den diensthabenden Arzt - und erst nach dem Feststellen des Todes durch den Arzt tun wir unseren letzten Dienst, wenn es gewünscht wird können auch die Angehörigen beim waschen und Ankleiden helfen oder es übernehmen, kommt immer mal wieder vor.

LG


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Dodger
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AW: Wie lange darf ein Toter liegen?

Beitrag von Dodger »

Es gibt Ärzte die bei der geringsten Unregelmässigkeit sofort "unklare Todesursache" ankreuzen und dann ist die Kripo da.
Ja und?

Die Kripo schaut sich das an, stellt fest es war eine natürliche Todesursache, und dampft wieder ab.


Ich hab mir angewöhnt zu sagen BW vorgefunden ohne messbare Vitalzeichen.

Aber Gast du schreibst hier dies und das soll man nicht sagen, aber anstatt du mal hinweise gibst, was den deiner Meinung nach richtig wäre, Fehlanzeige aber hauptsache erstmal mies gemacht

Gruss

Dodger



Suse2
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AW: Wie lange darf ein Toter liegen?

Beitrag von Suse2 »

@ Gast 22.57

also eigentlich ist es schon so das die Angehörigen schon im Vorfeld wissen, das wir den Verstorbenen versorgt haben, entweder durch ein Gespräch bzgl. der gewünschten Kleidung wenn das nicht schon klar war, bzw. dadurch da sie bei uns Abschied nehmen und sehen, das der Verst. komplett gekleidet im Bett liegt.
Dazu kommt, da es in unserem Ort nur 2 Bestatter gibt, die es nicht anders kennen als das sie, wenn sie bei uns jemand abholen, alles gewaschen und gekleidet vorfinden und von daher haben wir das so noch nicht erlebt.
In der nächsten Stadt gibt es eine ganz alte Tischlerei, die auch Bestattungen ausrichtet, wenn die zu uns kommen, dann steckt der Chef uns immer einen 10er zu weil alles fertig ist.
Du siehst es geht auch anders!


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-Felicitas-
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AW: Wie lange darf ein Toter liegen?

Beitrag von -Felicitas- »

[uzmuzjuzk
Zuletzt geändert von -Felicitas- am Di 2. Mär 2010, 17:57, insgesamt 1-mal geändert.



Dirk Höffken
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Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo.
@Gast
... „Nach 2 h muß ein Arzt den Tod feststellen.Ab Auffinden des leblosen Körpers bis zum Eintreffen des Arztes darf an dem Körper absolut nichts verändert werden.“ ...
Mal wieder gilt: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!

In dem Fall nicht ganz so einfach, weil landesrechtliche Regelungen ihre Anwendung finden.

Beispiel Hamburg:

Der Arzt muss den Tod nicht innerhalb von 2 Stunden sondern unverzüglich feststellen. Gilt meines Wissens in allen Bundesländern. „Unverzüglich“ bedeutet entsprechend der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB (s.u.) ohne schuldhaftes Zögern.

Das an dem Körper absolut nicht verändert werden darf, sieht das Hamburger Bestattungsgesetz nicht für jeden Fall vor (s.u.)


Gruß Dirk


Anhang

Auszug aus dem
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen
(Hamburger Bestattungsgesetz)
vom 14.9.1988 (GVBl. S. 167) geändert durch Gesetze vom 7. 6. 1994
und vom 13.11. 1995 (GVBl. S. 175 und 290).

Erster Abschnitt Leichenwesen

§ 1 Leichenschau

(1) Jede Leiche ist zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunkts, der Todesart und der Todesursache von einem Arzt zu untersuchen(Leichenschau). Vor der Feststellung des Todes durch einen Arzt darf der Körper eines Verstorbenen nur dann wie eine Leiche behandelt werden, wenn der Eintritt des Todes offensichtlich ist. Leichen im Sinne dieses Gesetzes sind auch totgeborene Leibesfrüchte mit einem Geburtsgewicht von mindestens 1000 Gramm.

(2) Bei Sterbefällen in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, zu deren Aufgabe die ärztliche Betreuung der aufgenommenen Personen gehört, hat der Leiter der Einrichtung sicherzustellen, daß die Leichenschau unverzüglich durch einen dort tätigen Arzt oder einen beauftragten Arzt vorgenommen wird. In den übrigen Fällen hat derjenige die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen, der nach § 33 oder 34 des Personenstandsgesetzes zur Anzeige des Todes gegenüber dem Standesbeamten verpflichtet ist. Ist ein
nach Satz 2 Verpflichteter nicht vorhanden oder nicht erreichbar oder wird die Leiche eines Unbekannten gefunden, so wird die Leichenschau durch die zuständige Behörde veranlaßt.

(3) In den Fällen von Absatz 2 Sätze 2 und 3 ist jeder niedergelassene Arzt verpflichtet, die Leichenschau auf
Verlangen vorzunehmen, sofern er nicht aus wichtigem Grund daran gehindert ist. Während des Notfalldienstes und des Bereitschaftsdienstes trifft diese Verpflichtung die hierfür eingeteilten Ärzte.

(4) Ein Arzt kann es ablehnen, über die Feststellung des Todes hinaus eine Leichenschau vorzunehmen, wenn er durch die weiteren Feststellungen sich selbst oder einen seiner in § 383 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.

§ 2 Durchführung der Leichenschau
(1) Die Leichenschau ist unverzüglich, in den Fällen des § 1 Absatz 3 spätestens innerhalb von sechs Stunden nach der Aufforderung hierzu an der vollständig entkleideten Leiche sorgfältig durchzuführen.
...
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 121 Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
...
Zuletzt geändert von Dirk Höffken am Di 8. Aug 2006, 14:19, insgesamt 1-mal geändert.



andrea
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AW: Wie lange darf ein Toter liegen?

Beitrag von andrea »

§ 2 Durchführung der Leichenschau
(1) Die Leichenschau ist unverzüglich, in den Fällen des § 1 Absatz 3 spätestens innerhalb von sechs Stunden nach der Aufforderung hierzu an der vollständig entkleideten Leiche sorgfältig durchzuführen.
...
Aha..............also ich hab noch nie erlebt dass ein Arzt einen unserer Verstorbenen vollständig entkleidet angesehen hat.
Im Übrigen werden unsere verstorbenen Bewohner auch ihrem Wunsch entsprechend angekleidet gewaschen u. frisiert bevor sie abgeholt werden.(Wenn gewünscht legen wir ihnen ihr Stofftier, eine Blume oder anderes in die Hände) Oft machen wir das zusammen mit den Angehörigen, wenn jedoch niemand von ihnen da ist auch allein. Es liegt uns sehr am Herzen dass unsere BW auch im Tod respektvoll behandelt u. verabschiedet werden. Deshalb geschieht die Abholung durch den Bestatter auch nicht heimlich, sondern offen. Es werden Gespräche mit den Bewohnern geführt da diese manchmal sehr erschüttert über den Todesfall sind.
Wir hatten bisher noch nie Schwierigkeiten wegen des Ankleidens und Zurechtmachen bevor der Arzt eintraf, der Arzt wird immer sofort informiert kommt jedoch oft erst viel später. Wenn ich die Paragraphen richtig verstehe ist das Warten auf den Arzt ja auch nicht zwingend notwendig wenn es sich sicher um den Tod des BW handelt.
Schwierig würde es nur wenn der Arzt wirklich darauf bestehen würde die Leichenschau an einer völlig entkleideten Leiche durchzuführen.
Gruß andrea



Dirk Höffken
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Landesrechtliche Regelungen!

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo andrea.
@andrea
„§ 2 Durchführung der Leichenschau
(1) Die Leichenschau ist unverzüglich, in den Fällen des § 1 Absatz 3 spätestens innerhalb von sechs Stunden nach der Aufforderung hierzu an der vollständig entkleideten Leiche sorgfältig durchzuführen.“
...
Aha..............also ich hab noch nie erlebt dass ein Arzt einen unserer Verstorbenen vollständig entkleidet angesehen hat.“ ...

@andrea
... „Wenn ich die Paragraphen richtig verstehe ist das Warten auf den Arzt ja auch nicht zwingend notwendig wenn es sich sicher um den Tod des BW handelt.“ ...
Noch mal der Hinweis:

Die Regelung ist Sache der Bundesländer! Es gilt demnach das Gesetz des Bundeslandes in dem die Leichenschau stattfindet. In wie weit die Gesetze der Bundesländer divergieren kann ich nicht explizit ausführen. Ein Vergleich wäre zu zeitaufwendig.


Gruß Dirk



Suse2
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AW: Wie lange darf ein Toter liegen?

Beitrag von Suse2 »

@ Andrea,
doch ich habe das schon mal erlebt, BW verstorben, Sonntag abend 22.00, d. h. ärztlichen Notdienst informiert, er telefonisch: ja okay, ruft morgen früh den Hausarzt an :eek: , das reicht, und ihr könnt sie ja fertig machen, Angehörige Info, die dann den Bestatter, der sollte dann so schnell wie abholen, das geht nicht ohne Totenschein bzw ohne daqs der Art da war, also nochmal den Doc angerufen, nee dafür komme ich doch jetzt nicht, tot ist tot! Na, da kam der Bestatter und wir mußten ihm leider sagen, das der Doc nicht kommen will, ok dann hat der Bestatter dort angerufen und ihm mit nicht sehr freundlichen Worten zu verstehen gegeben das er bitte umgehend zu erscheinen hätte, sonst... ja dann kam er( der Urologe) ging ins Zimmer, wieder raus, sagte : ausziehen aber ganz :mad: , also blieb uns nix anders übrig, als das zu tun, dann er wieder rein, bis vor's Bett, Blick auf die Dame und mit den Worten , sag ich doch, ist tot! wieder raus. Das war dann wohl Schikane!!
Wir haben nicht schlecht gestaunt und sind heute noch froh wenn dieser nette Doc keinen ND hat.

Zum Thema Tod feststellen, hat mir mal ein diensthabender Arzt gesagt, ich komme in 2 Std. wenn ich jetzt sofort komme, dann muss ich die Leichenschau in 2 Std. wiederholen, da ich nicht der Hausarzt bin und den Verstorbenen seine Vorerkrankung nur aus euren Unterlagen kenne und das sind unnötige Kosten. Ich weiß nicht, ob das so rechtens ist, werde mich aber gerne beim Vorsitzenden der kassenärztlichen Vereinigung schlau machen.ist einer unserer niedergelassnen Ärzte.

LG


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schnecke2003
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AW: Wie lange darf ein Toter liegen?

Beitrag von schnecke2003 »

Also ich habe es auch schon mitbekommen das ein doc gesagt hat,bitte bew.komplett ausziehen.er hat sich dann den bew.auch wirklich ganz genau anguggt.am schlimmsten fand ich das ein doc das augenlid hochgehoben hat und dann mit einem mundspatel ins auge gepikt hat :mad: ..mir wurde gesagt das machen manche ärzte...gsd hab ich nie wieder(bis dato)solch einen doc gehabt der sowas gemacht hat.
und bei uns kommen die ärzte immer nach 2std.ausser wenn wir den ha.anrufen gut der kennt ja seine pat.und war meist an dem tage einmal da,und weiss/wusste das bew.im sterben liegt.

Lg Schnecke



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