Vereinbahrungen für den Fall des Todes

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Benutzer 5647 gelöscht

Vereinbahrungen für den Fall des Todes

Beitrag von Benutzer 5647 gelöscht »

Hallo, wir haben uns überlegt, das es Sinn macht, rechtzeitig mit den Angehörigen über den Todesfall der Bewohner zu sprechen. ich meine über Wünsche wie: christliche Begleitung, möchten sie auch Nachts angerufen werden?, gibt es ein Bestattungsunternehmen, das wir anrufen sollen/ können? Die individuelle Begleitung ergibt sich sicherlich aus der Situation.

Wann ist jetzt rechtzeitig?

Bei der Aufnahme finde ich es für die meisten Bewohner zu früh, wenn sie präfinal sind , definitiv zu spät.
Wie leite ich solch ein Gespräch am besten ein?
Wie funktioniert das bei Euch?
Gruß juca



Benutzer 204 gelöscht

AW: Vereinbahrungen für den Fall des Todes

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Wann ist jetzt rechtzeitig?
Eigentlich schon beim Einzug des Bew..
Bei uns steht es auf dem Stammblatt wann wer benachrichtigt werden möchte.
Wenn beim Einzug diese Angaben noch fehlen klärt das dann die Bezugspfl.kraft.
Ausgenommen aber das Bestattungsunternehmen.

LG



Suse2
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AW: Vereinbahrungen für den Fall des Todes

Beitrag von Suse2 »

ich schließe mich mal an..

die Angaben wer wann, ob Tag und Nacht oder nicht stehen auf dem Stammblatt, dort ist auch ein kleiner Bereich für geistlichen Beistand, durch wen, Bestattungswünsche und Besonderheiten, Hinweise z.B. auf bestimmte Glaubensrichtungen,

die Verhaltensmaßnahmen dazu befinden sich im Konzept der palliativen Sterbebegleitug

in den Heimaufnahmeunterlagen befindet sich eine Seite auf dem
nach Begräbniswünschen, vorhandener Grabstelle, Bestatter, ob diesbezüglich eine Vorsorge getroffen ist, manche haben dort schon bezahlt, ihre Wünsche hinterlegt, oder besitzen ein Treuhandkonto gefragt wird... wir sind ein kleineres Städtchen und da ist das oft schon alles geregelt,

auch da wird nochmal nach Angehörigen gefragt, wer in welchem Umfang informiert werden möchte,
Kostenträger im Todesfall usw.

wir sprechen ja die Unterlagen gemeinsam durch, die Angehörigen oder auch der BW nehmen diese Mappe mit und wir bekommen es ausgefüllt zurück..

und übertragen das das für die MA Pflege relevante aufs Stammblatt sofern das nicht bei der Aufnahme schon durch die Bezugspflegekraft geschehen ist


Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!

Lilu
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AW: Vereinbahrungen für den Fall des Todes

Beitrag von Lilu »

Bei uns ist möglichst alles vorab besprochen und auf dem Bew-Stammblatt vermerkt.

Fehlen Angaben ob Angehörige in der Nacht angerufen werden möchten, mache ich das in der Regel (je nach Wohnort)
kommt also zB ein Bew nachts ins KH, weil er gestürzt ist, rufe ich Angehörige die in der Nähe wohnen an, ist der Wohnort weiter entfernt verzichte ich darauf. Die Info übernimmt dann der Tagdienst.

Im Todesfall rufe ich immer an, wenn nicht ausdrücklich vermerkt ist, daß dies nachts nicht gewünscht ist.
Genauso entscheide ich bei AZ-Verschlechterung.


Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.K.Tucholsky

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johannes
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AW: Vereinbahrungen für den Fall des Todes

Beitrag von johannes »

Wann ist jetzt rechtzeitig?

Bei der Aufnahme finde ich es für die meisten Bewohner zu früh, wenn sie präfinal sind , definitiv zu spät.
Diese Angaben sind zweckmäßigerweise direkt bei Einzug und spätestens bei Erstellung der Anamnese zu machen. Warum?

In dieser Phase ist noch so viel Gelassenheit und Sachlichkeit bei der Besprechung möglich, daß alle Dinge berücksichtigt werden können ohne die emotionalen Empfindungen zu stark zu beeinflussen. Mit eine Checkliste ist man auch sicher, nichts wesentliches übersehen zu haben.
Wie leite ich solch ein Gespräch am besten ein?
z. B. "Jetzt müssen wir noch klären, was im Falle des Sterbens und des Todes zu geschehen hat ..."


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mo26
Beiträge: 11
Registriert: Di 18. Jan 2011, 17:14

AW: Vereinbahrungen für den Fall des Todes

Beitrag von mo26 »

ja, ich kann die Sorge des richtigen Zeitpunktes verstehen. Immerhin befinden sich die Bewohner und auch die Angehörigen zunächst in einem innerlichen Konflikt. Da die betroffenen Angehörigen gerade ersteinmal eingezogen sind und nun soll man sie auch noch mit dem Tod konfrontieren?

Ich schaffe es sehr gut in den ersten Tagen nach Einzug dieses Thema anzusprechen. Ich leite dies Gespräch meist ein indem ich zuerst über den Grund des Einzuges spreche und von dort aus darum bitte mich über unsere Verhaltensweise bei Sterbefall zu informieren, damit auch alles so verläuft wie es der Bewohner sich wünscht.
Das klappt ganz gut.



Analir
Beiträge: 465
Registriert: Mi 15. Dez 2010, 12:57

AW: Vereinbahrungen für den Fall des Todes

Beitrag von Analir »

Seit kurzem wurde da unser Hausstandard abgeändert und nun werden alle bei Einzug befragt zu diesem Thema, incl. Bestatterwunsch. Wir hatten leider mehrfach den Fall, dass bei plötzlich verstorbenen Bewohnern, nichts notiert war und dann artet es auch für Angehörige in Stress aus.

In meiner Bezugspflege habe ich eine Bewohnerin, deren Sohn sich nicht bewusst damit auseinandersetzen möchte, dass seine Mama sterben wird (irgendwann mal) und uns deshalb schriftlich gab, dass er alle Entscheidungen hierzu erst im finalen Stadium oder nach dem Versterben treffen möchte. Ist selbstverständlich aktzeptiert.

Zum Thema Religion - wir sind ein katholisches Haus, der christliche Glaube allseits präsent, auch in der Sterbephase. Auch wenn heute Bewohner oft ohne offizielle Religion einziehen, so wünschen sie doch erstaunlich oft christliche Rituale in der Sterbephase (und danach).

GLG



Benutzer 5647 gelöscht

AW: Vereinbahrungen für den Fall des Todes

Beitrag von Benutzer 5647 gelöscht »

:) vielen Dank für eure Ideen und Anmerkungen, ich denke , daß sich einiges bei uns umsetzen läßt.
juca



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