Sterbehilfe - oder: Wer gibt mir das Recht, über Leben zu entscheiden?

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johannes
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Sterbehilfe - oder: Wer gibt mir das Recht, über Leben zu entscheiden?

Beitrag von johannes »

Sterbehilfe
oder
Wer gibt mir das Recht, über Leben zu entscheiden?

Zunächst ist mir wichtig klar zu stellen, dass ich die Taten des NS-Regimes genau so verurteile, wie die meisten meiner Mitbürger. Meine Ausführungen sollen einmal ein Spotlight auf die Gesinnung werfen, die hinter solchen Taten steht. Sollten Sie der Auffassung sein, dass ein „Vergleich“ mit den Geschehnissen in der NS-Zeit eine Verhöhnung der damaligen Opfer sei, kann ich dieser Ansicht nicht folgen. Es gab vor der NS-Zeit Völkermord und es gibt ihn heute noch. Doch viele Verhaltensweisen nähren sich aus der gleichen Lebenseinstellung - heute wie damals.

Ich betrachte mich auch nicht als selbsternannten „Lebensschützer“. Aber wenn so freizügig über die „Beendigung von Leben“ gesprochen werden darf, wie dies immer wieder in der Öffentlichkeit getan wird, bin ich der Auffassung, dass auch das Einstehen für das Leben den gleichen Anspruch hat. Vielleicht ist der Bezug zu unserer jüngsten Vergangenheit zu eng, als dass wir uns sachlich darüber unterhalten könnten? Aber wir können auf einer sachlichen Ebene – wenn auch vielleicht konträr – über verschiedene Dinge sprechen, die untrennbar mit unserem Menschsein verbunden sind.

Betrachten wir die Fakten:

Ich erwähnte in meinem Beitrag „Sterbehilfe – oder Welches Leben ist lebenswert“ Mengele. Worin unterscheidet sich sein Handeln von den Wissenschaftlern unserer Zeit, die ein Patent nach dem anderen anmelden, nach dem sie Rechte erwerben auf tiefgreifendste Manipulationen des Lebens – wohlgemerkt des menschlichen Lebens. Meines Wissens können nur dann Patente angemeldet werden, wenn entsprechende Verfahren oder Produkte bereits erprobt sind und sich als verwertbar erweisen. Ist daraus nicht zu schlussfolgern, dass hier bereits umfangreiche Manipulationen stattgefunden haben, auch wenn dies offiziell dementiert wird – es ist ja gesetzlich verboten?

Wie viele Menschen werden heute in unseren Krankenhäusern als Versuchsobjekte missbraucht, die nichts davon wissen? Und immer wieder werden in kritischen TV-Beiträgen solche Vorgehensweisen aufgedeckt! Wo liegt unsere Berechtigung zum Aufschrei über damals, wo wir heute genau das Gleiche tun? Mit den heutigen Methoden sogar noch tiefgreifender und umfassender. Damals hieß es, das geschieht zur Weiterentwicklung der Medizin. Wie nennt man das heute? Meines Wissens genau so. Wird nicht auch heute behauptet, dass mit den Ergebnissen später vielen Menschen gesundheitlich geholfen werden kann? Kein Wort zu den Opfern, die bei diesen Versuchen ihre Gesundheit einbüßen oder sogar ihr Leben lassen!

Wird ein Verhalten dadurch weniger verabscheuungswürdig, wenn es sehr weit zurück in der Vergangenheit liegt oder von Nichtdeutschen praktiziert wird? Judenvernichtung durch die Römer, Christenvernichtung durch die Römer und die katholische Kirche in Europa sogar bis ins 19. Jhdt. Durch die Inquisition, ethnische Säuberung in Jugoslawien, systematische Vernichtungsfeldzüge gegen die Indianer Amerikas. Das Handeln in unserem Land vor 60 Jahren ließe sich noch mit vielen anderen Fakten vergleichen. Für mich erscheinen alle diese Vorgänge gleich verabscheuungswürdig.

Wir müssen uns die Frage stellen, welche Gesinnung hinter diesen Handlungen steht. Ob das Handeln 2000 Jahre zurück liegt, vor 50 Jahren geschah, heute in Nachbarländern geschieht, oder nur gerade um die Ecke – was bewegt Menschen dazu, sich so zu verhalten? Im Wochenkurier von Eberbach wurde einmal unter dem Titelthema: „Mord, Selbstmord oder Pflicht zum Sterben?“ Untertitel: „Gefährliche Gratwanderung der Sterbehilfe-Organisationen“! folgendes geschrieben:

„Wie soll Sterbehilfe – aktive oder passive – aussehen? Als Recht des Patienten, oder als Pflicht für den Arzt? Bei wem soll sie angewandt werden? Wo enden? Laufen wir nicht Gefahr, dass letztendlich das heute häufig geforderte „Recht zu sterben“ zur „Pflicht zum Sterben“ wird? Und spätestens dann wäre die Brücke geschlagen zwischen Sterbehilfe und NS – Euthanasie. ...

Sind es wirklich die Alten und Kranken, die „humanes Sterben“ fordern, oder sind es die Auswüchse unserer Gesellschaft, die sich den Tod bereits aus dem gepflegten Ambiente hinaus in die Anonymität geschafft hat, und die sich nun des Todes noch ein wenig schneller entledigen will, weil er einfach nicht mehr in den Lifestyle passt?

Wie schnell könnte bei einer generellen Freigabe aus „Du darfst töten“ – vielleicht unter dem Gesichtspunkt einer zukünftigen „Gesundheitsreform“ – „Du musst töten“ werden? Ein Horrorszenario: Aus Kostengründen wird der Patient eliminiert – ohne gefragt zu werden. Science Fiction? Keineswegs! 1982 äußerte sich der Berater des damaligen französischen Präsidenten Mitterand, Jacques Atteli, in einem Interview dahingehend:

„Wenn der Mensch das 60. oder 65. Lebensjahr überschritten hat, lebt er länger, und kostet die Gemeinschaft sehr viel. Zwei Drittel der Gesundheitskosten sind auf seine letzten beiden Lebensmonate konzentriert. Vom gesellschaftlichen Standpunkt aus ist es daher besser, wenn die menschliche Maschine plötzlich zum Stillstand kommt, als dass sie sich fortwährend abnützt.. Die Euthanasie wird auf jeden Fall eines der wesentlichen Instrumente eines künftigen Gesellschaftssystems sein.“

Bis hier hin der Zeitungsbeitrag.

In der Bibel steht: „Du sollst nicht töten!“

Sterbehilfeorganisationen und andere sagen heute: „Du darfst töten!“ Ist der nächste Schritt bereits vorprogrammiert: „Du sollst töten?“ Die Geschichte hat gelehrt: Alles, was sich der Mensch vorstellen kann, tut er auch. Manches sofort – manches später. Aber er tut es. Warum? Am Anfang der Menschheitsgeschichte sagte die Schlange: „Wenn du das auch noch nimmst, was dir nicht gehört, wirst du Gott sein und selbst entscheiden können, was gut und böse – richtig oder falsch ist.“ Und der Mensch nahm.

Die Folgen sind uns allen bekannt: Scham – Furcht – Lüge – Verschieben von Verantwortung auf andere – Selbstrechtfertigung - Mühsal beim Erwerb des Lebensunterhalts – Schmerzen bei der Geburt – Neid – Haß – Mord – Verzweiflung. Nachzulesen ab 3. Kapitel, 1. Buch Mose. Auch wer nicht an Gott glaubt kommt an dieser Kettenreaktion nicht vorbei. Muß sich deren Auswirkungen stellen. Wir müssen uns die Frage stellen: Wie können Menschen, die nur ihrer Lust leben „den Ungeborenen ein würdiges Leben bieten?“ Was fangen diese Menschen mit Kranken, Alten und Sterbenden an?

Menschenwürde: Nach unserem Grundgesetz ist das Leben unantastbar. Das heißt, dass kein Mensch das Recht hat, über Leben und Tod zu entscheiden. Für mich ist es genauso menschenunwürdig, den Menschen als Ersatzteillager zu benutzen, wie ihn zu töten. Es hat nichts mit Menschenwürde zu tun, Frauen und Kinder zu missbrauchen. Es ist aber genauso menschenunwürdig, ein Menschenleben zu vernichten, weil man nur seiner Lust leben will. Es gibt vieles, das menschenunwürdig ist. Dennoch wird es praktiziert. Das Geschrei kommt immer erst dann auf, wenn sich eine Stimme gegen die allgemein geübte Praxis wendet oder man selbst die/der Betroffene ist. Doch das ist auch nicht neu.

Ich führe meinen Beruf als Altenpfleger aus, weil ich das Leben achte. In dieser Zeit gehört auch das Sterben und der Tod zu unserem Leben. Ich sehe meine Aufgabe darin, dem Sterbenden auf seinem letzten Weg etwas von der Hoffnung mitzugeben, die ich selber habe. Wer hat also das Recht, zu entscheiden ob lebenswert oder nicht? Wer entscheidet was richtig oder falsch ist? Wer gibt irgend jemand das Recht, über den anderen zu richten? Ist es recht zu schweigen, wenn eine Entwicklung auf uns zu kommt, die sich sehr wohl verselbständigen kann?

Johannes
Zuletzt geändert von johannes am Sa 8. Jul 2006, 19:28, insgesamt 1-mal geändert.



Dirk Höffken
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Die Menschwürde ist unantastbar! – Nicht das Leben!

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Johannes.
@johannes
... „Menschenwürde: Nach unserem Grundgesetz ist das Leben unantastbar. Das heißt, dass kein Mensch das Recht hat, über Leben und Tod zu entscheiden.“ ...
Grundgesetz

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 104
(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden.

Die Würde des Menschen ist unantastbar! Nicht das Leben!

So ist z.B. der finale Rettungsschuss möglich, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.

Ebenfalls gut zu sehen an der immer noch schwellenden und unseligen Folterdiskussion: Artikel 104 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 GG verbietet Folter zu jedem Zeitpunkt! Selbst wenn durch die Folter tausende Menschenleben gerettet werden könnten. Die Menschwürde ist höchstes Verfassungsgut - nicht das Leben! Und das ist auch gut so!

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -

... „Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben (vgl. BVerfGE 72, 105 <115>).“ ...


Gruß Dirk



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johannes
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AW: Sterbehilfe - oder: Wer gibt mir das Recht, über Leben zu entscheiden?

Beitrag von johannes »

Ich bin auf deine Erklärung gespannt, mit der du die Verurteilung eines Mörders rechtfertigst, wenn doch nicht das Leben, sondern nur die Würde des Menschen vom Gesetz geschützt ist. Deiner Sichtweise kann ich jedenfalls nicht folgen.

Johannes



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