SAPV als ausgleich zum bestehenden Pflegeangebot

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Mendax
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Registriert: Sa 22. Apr 2006, 19:37

SAPV als ausgleich zum bestehenden Pflegeangebot

Beitrag von Mendax »

Hallo,

laut § 37 b SGB V haben Versicherte deren Erkrankung bestimmt Kriterien erfüllt ein Recht auf spezialisierte ambulante Palliativversorung.
Bundesministerium der Justiz - www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37b.html

§ 37b Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

(1) Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu verordnen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten nach Satz 1 in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen; hierzu zählen beispielsweise Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und der Kinder- und Jugendhilfe. Versicherte in stationären Hospizen haben einen Anspruch auf die Teilleistung der erforderlichen ärztlichen Versorgung im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Dies gilt nur, wenn und soweit nicht andere Leistungsträger zur Leistung verpflichtet sind. Dabei sind die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen.
(2) Versicherte in stationären Pflegeeinrichtungen im Sinne von § 72 Abs. 1 des Elften Buches haben in entsprechender Anwendung des Absatzes 1 einen Anspruch auf spezialisierte Palliativversorgung. Die Verträge nach § 132d Abs. 1 regeln, ob die Leistung nach Absatz 1 durch Vertragspartner der Krankenkassen in der Pflegeeinrichtung oder durch Personal der Pflegeeinrichtung erbracht wird; § 132d Abs. 2 gilt entsprechend.
(3) Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in den Richtlinien nach § 92 bis zum 30. September 2007 das Nähere über die Leistungen, insbesondere

1. die Anforderungen an die Erkrankungen nach Absatz 1 Satz 1 sowie an den besonderen Versorgungsbedarf der Versicherten,
2. Inhalt und Umfang der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung einschließlich von deren Verhältnis zur ambulanten Versorgung und der Zusammenarbeit der Leistungserbringer mit den bestehenden ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen (integrativer Ansatz); die gewachsenen Versorgungsstrukturen sind zu berücksichtigen,
3. Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des verordnenden Arztes mit dem Leistungserbringer.

Fragen:
  • Kennt ihr als Pflegekräfte diese Versorgungsart?
  • Wer hat Erfahrung damit in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen?
  • Wie oft kam es bei euch vor, (Fach)ärzte und Krankenhäuser SAPV verordnet wird?
  • Würdet ihr ein externes SAPV-Team zur Unterstützung eines Bewohners/Patienten mit der speziellen Pflege als willkomme Unterstützung bezeichnen (siehe Schmerzmanagement, Pumpen, Portversorgung, Notversorgung und engmaschige Palliativmedizinische / Ärztliche Betreuung)?

Begleittext:
Palliative Care Team - aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Palliative Care Team ist eine interdisziplinäre Gruppe von Fachleuten, die sich der Versorgung von schwerstkranken Patienten widmen, deren Sterbeprozess begonnen hat oder in absehbarer Zeit bevorsteht. Zu diesem Zweck arbeitet das Team mit anderen Leistungserbringern zusammen (Krankenhaus, Pflegedienst, Hospiz oder ambulanter Hospizdienst, Apotheke), berät diese und koordiniert die Aktivitäten.

Zusammensetzung

In einem Palliative Care Team arbeiten Fachärzte für Schmerztherapie und Palliativmedizin, Fachärzte für Onkologie, Hausärzte mit der Zusatzausbildung Palliativmedizin, Pflegefachkräte mit entsprechender Weiterbildung (Palliative Care Fachkräfte/Palliative Care Nurse, häufig mit Ausbildung als Dipl.-Pflegewirt) sowie Physiotherapeuten, Psychologen bzw. Psycho-Onkologen und Seelsorger zusammen
.
Links:
Informationsseite SAPV.de/
Gemeinsamer Bundesausschuss - Richtlinien zur Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung



Gruß,
Mendax



Benutzer 1685 gelöscht

AW: SAPV als ausgleich zum bestehenden Pflegeangebot

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Medax,

soweit mir bekannt gibt es das SAPV Gesetz, aber leider nur ganz wenige PD die einen Vertrag mit den Kassen haben. (amb. Pflegedienste)

Im Pflegeheim ist nach meinem Wissensstand die SAPV ausgeschlossen, da ja nach Pflegestufen abgerechnet wird. (leider eine Milchmädchenrechnung). Wir hatten gerade einen Fall, der eigentlich ins Hospiz gehört hat. Er war PS 0 und wir hatten einen sehr hohen SGB V und spirituellen Begleitaufwand auch für die Familie. Es wäre schön, diesen Aufwand abrechnen zu können. Und auch eine Unterstützung für die Familien die Heimkosten zu tragen.

In Hospizen wird ja ebenfalls nach SAPV abgerechnet, diese haben aber spezielle Pflegeverträge.


Die Krankenkassen werden sich wohl kaum beeilen..... Hier wären die Träger der stationären Einrichtungen und der amb. Dienste gefragt dies voranzubringen.
Sophie



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Mendax
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Registriert: Sa 22. Apr 2006, 19:37

AW: SAPV als ausgleich zum bestehenden Pflegeangebot

Beitrag von Mendax »

Hallo Sophie


[quote=""sophie""]soweit mir bekannt gibt es das SAPV Gesetz, aber leider nur ganz wenige PD die einen Vertrag mit den Kassen haben. (amb. Pflegedienste)[/quote]
Ja, weil die SAPV ein interdisziplinäres Team aus verschiedenen Berufen wie Ärzte und Pflege vorsieht. Deswegen regionale Palliativnetzwerke/SAPV-Teams/PCT-Teams die aus spezialisierten Pflegediensten oder Pflegeteams und Arztpraxen oder Ärzteteams bestehen, die die Verträge mit den KK haben:
siehe "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses" § 5 Abs. (2) und (3)

[quote=""sophie""]
Im Pflegeheim ist nach meinem Wissensstand die SAPV ausgeschlossen, da ja nach Pflegestufen abgerechnet wird. (leider eine Milchmädchenrechnung). Wir hatten gerade einen Fall, der eigentlich ins Hospiz gehört hat. Er war PS 0 und wir hatten einen sehr hohen SGB V und spirituellen Begleitaufwand auch für die Familie..[/quote]
SAPV ist in den stationären Pflegeheimen nicht ausgeschlossen, sondern sogar vorgesehen:
siehe "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses" § 1 Abs. (1) und (2)

Aus meiner beruflichen Praxis kann ich berichten, dass im Rahmen der SAPV die Unterstützung von anderen amb. Pflegediensten bzw. Teams in Pflegeheimen durch Palliativ Care Teams immer häufiger wird und habe dieses auch selber erlebt.


[quote=""sophie""]
Es wäre schön, diesen Aufwand abrechnen zu können. Und auch eine Unterstützung für die Familien die Heimkosten zu tragen.[/quote]
Die Kosten der SAPV haben durch die Krankenkassen als spezielle SGB V Leistung getragen zu werden.
siehe "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses" § 8 Prüfung der Leistungsansprüche durch die Krankenkasse


Gruß Mendax
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Hohenstein
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Registriert: Fr 7. Jan 2005, 16:09

AW: SAPV als ausgleich zum bestehenden Pflegeangebot

Beitrag von Hohenstein »

hallo, hier in Kassel gibt es ein Palliativ care Team( 1 Arzt und 2 Krankenschwestern) und auch noch ein Palliativ Team vom roten Kreuz.Der Arzt vom Palliativ care team ist Allgemeinmediziner und Palliativmediziner, und er bietet SAPV an.
Er ist is auch im Hospiz tätig. Und wir hatten auch eine Bew. Krebs ,Methastasen, da hat die Hausärztin auch den Arzt vom Palliativ care team hinzugezogen, und es war eine tolle Zusammenarbeit und gute Unterstützung und Beratung für uns.



iceage
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Registriert: Mi 2. Jun 2010, 10:49

AW: SAPV als ausgleich zum bestehenden Pflegeangebot

Beitrag von iceage »

Also bei uns in Brandenburg gibt es in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens 2 amb.PDs plus 2 niedergelassene Ärzte,welche diese Versorgung im Auftrag der Kassen sowie des Kreises/Stadt anbieten und speziell dafür zugelassen sind.
Im Haus selbst haben wir 2 Palliativstationen,eine als Hospiz für finale Patienten und eine,wo die Pat. noch zu Hause betreut und nur bei Besonderheiten mal eingewiesen werden. Diese Stationen sind interdisziplinär und die Kollegen von der 2. Station übergeben und betreuen die nach Hause entlassenen Pat. noch ca. 2 Wochen im häuslichen Rahmen zusammen mit dem Spezial-PD und den niedergelassenen Palliativärzten.

Jeder PD hat einen Versorgungsbereich von 150-200 Km im Umkreis und wird vom Landkreis oder der Stadt gefördert.



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Mendax
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Registriert: Sa 22. Apr 2006, 19:37

AW: SAPV als ausgleich zum bestehenden Pflegeangebot

Beitrag von Mendax »

[quote=""iceage""]Also bei uns in Brandenburg gibt es in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens 2 amb.PDs plus 2 niedergelassene Ärzte,welche diese Versorgung im Auftrag der Kassen sowie des Kreises/Stadt anbieten und speziell dafür zugelassen sind.[/quote]

Nutzen denn eure KH-Ärzte z.B. die der Onkologie, die Möglichkeit für 7 Tage SAPV verordnen zu können?

Gruß,
Mendax



iceage
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Registriert: Mi 2. Jun 2010, 10:49

AW: SAPV als ausgleich zum bestehenden Pflegeangebot

Beitrag von iceage »

Hallo Mendax,
soweit ich weiss wurde deswegen unsere 2. Palliativstation aufgemacht.
Patienten aller Fachrichtungen werden vor der Entlassung auf diese Station verlegt,da die Kollegen dort ja die Anfangsversorgung zu Hause mit dem amb. Dienst und den niedergelassenen Palliativärzten koordinieren und helfend zur Seite stehen.
Diese 7 Tage werden von Station verordnet und danach macht der niedergelassene Kollege weiter.
Ich hab nun aber keine Ahnung,wie das mit der Bezahlerei während der ersten 7 Tage ist,wo noch eine Kollegin unserer Palliativstation mit vor Ort beim Pat.ist,aber bis jetzt wird's immer noch so gemacht und funktioniert wirklich gut.



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