Palliativversorgung APV - AAPV

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enzianblume
Beiträge: 8
Registriert: Mi 13. Okt 2010, 12:34

Palliativversorgung APV - AAPV

Beitrag von enzianblume »

Hallo an alle Interessierten und Wissenden,

kann mir jemand erklären was genau der Unterschied zwischen
allgemeiner Palliativversorgung (APV)
und
allgemeiner ambulanter Palliativversorgung (AAPV)
ist? Das kann doch nicht einfach nur der ambulante Aspekt sein.

Ich habe auch schon beim BMG nachgefragt, aber hab eine unzureichende, völlig von meinen Fragen abweichende Antwort erhalten.

Auch kann ich nirgendwo eine konkrete Angabe finden, auf welcher gesetzlichen Grundlage beide beruhen. Sprich: welche Gesetze regeln APV und AAPV?

Was ich immerhin schon rausbekommen konnte, ist, dass beide zur sog. "palliativmedizinischen Basisversorgung" gehören. Aber was wiederum das ist, ist mir auch unklar.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Viele Grüße
enzianblume



RR77/38
Beiträge: 227
Registriert: Di 29. Nov 2011, 20:40
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Einsatz Bereich: Altenheim
Wohnort: Hessen

AW: Palliativversorgung APV - AAPV

Beitrag von RR77/38 »

Der begriffliche Unterschied besteht zwischen
allgemeiner ambulanter Palliativversorgung (AAPV)
und
Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)

Die AAPV ist -> weder gesetzlich geregelt noch definiert <-.
Hier ist der Hausarzt zuständig
SAPV greift bei besonders aufwändigem Betreuungsbedarf (24h-Bereitschaft) SGB V §37
Hier gibt es im SAPV-Netz spezielle Palliative Care Fachärzte

einige links

http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/64/

http://www.dhpv.de/themen_hospiz-palliativ.html

http://stmug.bayern.de/gesundheit/krank ... bulant.htm



enzianblume
Beiträge: 8
Registriert: Mi 13. Okt 2010, 12:34

AW: Palliativversorgung APV - AAPV

Beitrag von enzianblume »

Danke dir für die schnelle Antwort.



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