Grundsatzurteil des BGH zu Sterbehilfe
AW: Grundsatzurteil des BGH zu Sterbehilfe
Wer es richtig liest, erkennt schnell, daß es in diesem wegweisenden Urteil eben nicht um Sterbehilfe ging, sondern gegen eine fremdbestimmte künstliche Lebensverlängerung. Eine Patientenverfügung gewinnt hiermit eine überragende Bedeutung.
Dieses Urteil gibt auch jenen Rechtssicherheit, die sich immer schon gegen diese unsäglichen künstlichen Lebensverlängerungsmaßnahmen ausgesprochen haben. So hat jeder Betroffene bis zum Schluß die Möglichkeit, sein Leben zu leben.
Dieses Urteil gibt auch jenen Rechtssicherheit, die sich immer schon gegen diese unsäglichen künstlichen Lebensverlängerungsmaßnahmen ausgesprochen haben. So hat jeder Betroffene bis zum Schluß die Möglichkeit, sein Leben zu leben.
AW: Grundsatzurteil des BGH zu Sterbehilfe
hallo,
das Urteil stärkt die Selbstimmung und das ist richtig so.
Vor dem Hintergrund dieses Falles sehe ich allerdings auch grosse Probleme.
Wenn mein Angehöriger in einer Situation ist, die einer solchen Entscheidung bedarf, stimme ich erstmal der Behandlung zu.
Wird die Situation dann immer belastender ( in jeglicher Art und Weise) dann schneide ich die Sonde durch und gut ist?????
Wenn Selbstbestimmung dann von Anfang an.
Sophie
das Urteil stärkt die Selbstimmung und das ist richtig so.
Vor dem Hintergrund dieses Falles sehe ich allerdings auch grosse Probleme.
Wenn mein Angehöriger in einer Situation ist, die einer solchen Entscheidung bedarf, stimme ich erstmal der Behandlung zu.
Wird die Situation dann immer belastender ( in jeglicher Art und Weise) dann schneide ich die Sonde durch und gut ist?????
Wenn Selbstbestimmung dann von Anfang an.
Sophie
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- Registriert: Fr 7. Jan 2005, 16:09
AW: Grundsatzurteil des BGH zu Sterbehilfe
das Urteil ist echt mal ein Fortschritt um bis zum Schluss sein Leben selbstbestimmt zu leben und zu entscheiden wie man am Ende Leben und sterben will. Und dass die Patientenverfügung endlich anerkannt werden soll.
AW: Grundsatzurteil des BGH zu Sterbehilfe
Hallo , das Urteil ist in der Tat wegweisend . Probleme wird hier nur die juristisch korrekte Formulierung der Patientenverfügung sein , denn die einschlägigen Vordrucke sind ja meist eher schwammig gehalten , so dass die künftige Patientenverfügung ein recht dickes "Pamphlet" aufgrund der genauesten Begriffsbestimmung werden wird . Trotzdem wird noch zu klären sein , ob nun die parenterale Ernährung eine Lebensverlängerung oder nicht doch Grundlage einer eventuellen Verbesserung des AZ ist . Darüber lässt sich vortrefflich streiten !
AW: Grundsatzurteil des BGH zu Sterbehilfe
In dem beschriebenen Fall lag ja gerade keine Patientenverfügung vor, sondern es ging um den mutmasslichen Willen der Frau. Und hier hätte ich durchaus Bauchschmerzen, wenn dieser mutamssliche Wille ohne gerichtlliche Abklärung von den Erben definiert werden kann. Wie häufig habe ich schon erlebt, dass der mutmassliche Wille von den Kindern sehr unterschiedlich erinnert wird? Da sind noch viele Fragen offen.
AW: Grundsatzurteil des BGH zu Sterbehilfe
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