Hallo,
ein Mitarbeiter von uns war kürzlich bei einer sehr schwierigen (charakterlich) Patientin.
Es ist auf psychischer Ebene wirklich sehr schwieirg diese Kundin zu versorgen, sodass häufig Mitarbeiterwechsel besteht, damit die Mitarbeiter überhaupt die Versorgung leisten können.
Nun kam es gestern erneut zu verbalen Auseinandersetzungen mit der Kunidn, die wir immer freundlich abwiegeln, aber sich nicht vermeiden lassen.
In dieser Auseinandersetzung hat die Kundin geäußert "das wir gefälligst immer freundlich zu ihr sein sollen, da ihre Tochter uns sowieso mit Babyphon abhört und über alles Bescheid weiß".
Wir sind übringens nicht der erste PD der die Kundin versorgt, sie wurde schon häufig gekündigt.
Gibt es rechtliche Grundlagen zum Abhören durch den PD, das ist doch grundsätzlich sowieso verboten, genauso wie Videoüberwachung. Welche Handhabe gibt es??
Überwachung der PK durch Angehörige
Re: Überwachung der PK durch Angehörige
Gar keine. (vgl. Hausrecht)
Du kannst höchstens in Deinen Pflegevertrag setzen, dass solche "Dingers" meldepflichtig sind.
Dann kannst Du Dich darauf einstellen oder bei "Nichtmeldung" aus dem Vertrag aussteigen.
Du kannst höchstens in Deinen Pflegevertrag setzen, dass solche "Dingers" meldepflichtig sind.
Dann kannst Du Dich darauf einstellen oder bei "Nichtmeldung" aus dem Vertrag aussteigen.
- doedl
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- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
Re: Überwachung der PK durch Angehörige
Nein das kenne ich anders: das Abhören von Privatpersonen ist nicht rechtens.
Es besteht auch in der Wohnung eines Pflegebedürftigen der Schutz des Grundgesetzes (Artikel 13), es darf jemand, der in der Wohnung tätig ist, nicht abgehört werden.
Bring das der Pflegedienstleitung zur Kenntnis- von uns bekäme die Dame einen Brief, dass wir die Pflege mit sofortiger Wirkung beenden, wenn die rechtswidrige Abhörerei nicht sofort eingestellt wird!!!
Es besteht auch in der Wohnung eines Pflegebedürftigen der Schutz des Grundgesetzes (Artikel 13), es darf jemand, der in der Wohnung tätig ist, nicht abgehört werden.
Bring das der Pflegedienstleitung zur Kenntnis- von uns bekäme die Dame einen Brief, dass wir die Pflege mit sofortiger Wirkung beenden, wenn die rechtswidrige Abhörerei nicht sofort eingestellt wird!!!
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
Re: Überwachung der PK durch Angehörige
Liebe Elfriede,
wenn du solche Aussagen triffst solltest du diese auch Begründen und Hinterlegen.
Auch wenn ich das Hausrecht habe, darf ich nicht irgendjemand abhören, der sich in meiner Wohnung aufhält, warum auch immer ohne sein Einverständnis.
Bild und Videoaufnahmen auch nicht.
§201StGB verbietet ein Abhören ausdrücklich
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html
@doedl
ich bringe Art.13GG jetzt nicht in Deckung, wenn ich mich in einer fremden Wohnung aufhalte?
wenn du solche Aussagen triffst solltest du diese auch Begründen und Hinterlegen.
Auch wenn ich das Hausrecht habe, darf ich nicht irgendjemand abhören, der sich in meiner Wohnung aufhält, warum auch immer ohne sein Einverständnis.
Bild und Videoaufnahmen auch nicht.
§201StGB verbietet ein Abhören ausdrücklich
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html
@doedl
ich bringe Art.13GG jetzt nicht in Deckung, wenn ich mich in einer fremden Wohnung aufhalte?
- doedl
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Re: Überwachung der PK durch Angehörige
Hi Thomas,
doch schon, 13.5. sagt dazu was aus.
Gruß Doedl
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Gruß Doedl
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