kennt sich jemand mit den Hygienemaßnahmen bzw. Infektionsschutzgesetz aus?
Es handelt sich um einen ambulanten Pflegedienst, welcher im April seine erste gegründete eigene WG für Demenzerkrankte eröffnet hat (z.Zt. 3 Bewohner, Platz für 7).
So stimmt einigermaßen alles ... barrierefrei, Platz, Bäder etc.
Von einer PK weiß ich, dass die Bewohner dort in die Küche können, alle Schränke öffnen dürfen ... den Kühlschrank und das Essen anfassen können.
Ein Bewohner z.B. manipuliert ständig seinen DK und berührt massiv seinen Intimbereich. Mit ungewaschenen Händen (kann man nicht ständig kontrollieren da nur eine PK pro Schicht anwesend ist) öffnet er dann in der Küche ebend den Kühlschrank, berührt Esswaren ....
Spricht man die PDL auf diese Umstände an ist sie der Meinung der Bewohner dürfe das, es ist schliesslich "sein Zuhause".
Ja klar, aber er wohnt dort ja nicht allein

In unserer Einrichtung (Senioreneinrichtung / _ heim) dürfen die Bewohner nicht in die Wohnbereichsküche und es ist ja auch ihr Zuhause.
Auch wir brauchen den gesundheitspass.
Weiß jemand welche Hygienevorschriften diesbezüglich gelten?
Gibt es dafür einen Link?
Es ist keine von den Bewohnern privat gegründete WG sondern gehört dem Pflegedienst.
Danke