Hallo,
ich habe eine schwangere Minijobberin (Hauswirtschaftshelferin)und vom Gewerbeaufsichtsamt einen Anruf bekommen, das sie eine große Anzahl von Tätigkeiten nicht ausführen darf. Wirtschaftlich in der Planung kaum zu realisieren. Darf ich sie nun einfach nicht mehr verplanen, sodass sie keine Aufträge mehr hat und dem zufolge ja auch kein Geld verdient oder uss ich ihr ein Beschäftigungsverbot erteilen??
Schwangere Minijobberin nicht verplanen
- Griesuh
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- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
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AW: Schwangere Minijobberin nicht verplanen
Sie muss dir ein ärztl. Attest über das Berufsverbot vorlegen.
Dann bekommt sie von dir noch 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann nichts mehr.
Ja, auch Minijober haben den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen. Ebenso haben sie Urlaubsanspruch auf den gesetzl. Mindesurlaub.
Dann bekommt sie von dir noch 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann nichts mehr.
Ja, auch Minijober haben den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen. Ebenso haben sie Urlaubsanspruch auf den gesetzl. Mindesurlaub.
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