Rufbereitschaft für private Pflege

PQSG, QM, IQM, Jeder der eine Frage oder Anregung hat sollte hier fündig werden......
metasequoia55
Beiträge: 12
Registriert: Fr 17. Jan 2014, 18:58

Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von metasequoia55 »

hallo,

ich pflege privat eine angehörige und habe mal eine frage, bei der ich hoffe, dass ihr mir vielleicht weiter helfen könnt.

ich pflege meine 86-jährige, demenzkranke und inkontinente mutter seit mehr als 4 jahren. sie wohnt bei mir mit im haus in einer eigenen einliegerwohnung. vor kurzem hatte sie einen schlaganfall und seit dem hat sich ihre demenz deutlich verschlechtert und die inkontinenz ist nun permanent tag und nacht (vorher schubweise).
durch den ständigen blasendruck, der allerdings oftmals gar nicht zum wasser lassen führt, wacht sie nun 6-10 mal pro nacht auf und geht zur toilette. das wäre prinzipiell nicht so schlimm, wenn sie durch ihre verschlechterte demenz nachts nicht völlig orientierungslos wäre. außerdem ist von dem schlag eine linksseitige greifschwäche zurückgeblieben, so dass sie nicht in der lage ist sich die hosen richtig hoch bzw. runter zu ziehen. d.h. wenn sie tatsächlich wasser lassen muss, dann geht das meist in die windelhose, welche zur hälfte in der toilette hängt und oftmals dadurch auch in die nachtwäsche. zudem irrt sie vor oder nach dem toilettengang durch die ganze wohnung und sucht ihr zimmer, oder eben die toilette. und zurück ins bett schafft sie es auch nicht allein.
fazit: ich muss jedes mal wenn sie raus muss mit aufstehen. da ich sie aber auch tagsüber pflege, geht meine kraft so langsam zu ende, da ich nachts kaum mehr schlaf bekomme.
ich habe nun schon alle register gezogen um hilfe für die nachtschicht zu bekommen. ein pflegedienst bringt nichts, da ich ja nicht jedesmal in der nacht anrufen kann, wenn sie auf toilette muss. es bleibt also nur die variante, jemanden einzustellen, der mir zumindest ein paar tage in der woche die nachtschichten abnimmt, damit ich mal zum schlafen komme.
nun habe ich schon alle möglichkeiten abgecheckt und bin zu dem schluss gekommen, dass die einzige bezahlbare variante eine annonce über die arbeitsagentur ist (denn illegal kommt nicht in frage!), dass ich im rahmen eines minijobs eine pflegehilfe für die nacht suche.
gedacht ist die ganze sache so, dass ein zimmer in der wohnung meiner mutter mit einem gästebett ausgestattet wird, so dass sich die helferin im prinzip nachts hinlegen kann und bei bedarf mit meiner mutter zur toilette geht. wieviele entlastungsstunden dabei raus kommen könnten würde ich hier gern mal zur diskussion stellen, denn recherchen zufolge sieht es so aus:

- der mindestlohn beträgt 6,80 €/Stunde
- ist eine übernachtung in der wohnung meiner mutter als rufbereitschaft zu betrachten?
- mehr als 850,00 bis 900,00 € pro monat kann sich meine mutter nicht leisten (auch nicht mit pflegestufe), d.h. zur auszahlung kommt nur etwa die hälfte, denn der arbeitgeberanteil mit versicherungen ect.fällt ja auch an
- ich kann meine mutter nicht finanziell unterstützen, da ich selbst nur eine sehr kleine rente habe

schwierig für mich, denn bevor ich die annonce schalte muss ich erst mal eine vorstellung davon haben was man einer pflegehilfe für diesen fall so im monat zahlt. optimal wären 3-4 nächte zu je 8 stunden pro woche. aber ob das buget dafür reicht weiß ich nicht.

ich wäre euch sehr dankbar für tipps und hinweise.



Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von doedl »

Hallo Meta

Hut ab erstmal; das geht ja richtig an die Substanz, was Du da machst.

Zur Arbeitszeit:

wenn ich 15 Minuten pro Toilettengang rechne, dann kommen bei 10 x 150 Minuten zusammen.

Es ist tatsächlich während der ganzen Anwesenheit Rufbereitschaft, da Deine Mutter ja wohl zu allen Nachtzeiten zur Toilette geht.

Nicht so richtig verstanden habe ich:
willst Du über die Arbeitsagentur jemand aus Deutschland suchen, oder aus dem Ausland?

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

metasequoia55
Beiträge: 12
Registriert: Fr 17. Jan 2014, 18:58

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von metasequoia55 »

ja, ich habe auch schon angebote von diversen (seriösen?) anbietern im netz, wie z.b. sunacare oder linara, oder wie sie alle heißen gecheckt und mir auch angebote machen lassen. diese firmen bieten eine 24-stunden-pflege und vermitteln meist polnische pflegekräfte. mit diesen hätte ich keine Probleme, zumal ich selbst einigermaßen polnisch spreche (mein verstorbener mann stammte aus polen). leider verlangen diese firmen ab 1700,00 € pro Monat und mehr, als fast das doppelte von dem was Muttchen erübrigen könnte.
also bleibt nach rücksprache mit der pflegekasse nur der weg über die Schaltung eines arbeitsangebotes bei der arbeitsagentur, denn die pflegekassen haben leider auch keine lösungen parat. und da reicht es eben auch nur für einen Minijob, eben wegen des arbeitgeberanteils. aber es wäre mir ja schon mit 3-4 nächten pro Woche geholfen und es müsste ja auch keine ausgebildete pflegekraft sein.
mein Problem war eben, was kann man für so einen Job als lohn veranschlagen? da habe ich wenig Ahnung. bei rufbereitschaft werden ja eigentlich nur die einsätze bezahlt, wie ich im netz recherchiert habe. aber nur die Minuten zusammenzählen grenzt mir ja fast an Ausbeutung. letztendlich weiß ich ja aus eigener Erfahrung wie sehr so ein Job an die Substanz geht.
ich bin mal ehrlich: meine Wunschvorstellung wäre 3-4 nächte etwa von 22.00 bis 6.00 Uhr pro Woche und das im Monat für 450,00 €. aber ich weiß eben nicht ob man das so machen kann. auf der arbeitsagentur haben sie mir gesagt, ich müsse erst eine Vorstellung vom Stundenlohn haben, den ich zahlen will, dann könnte ich das gesamt ausrechnen und die Annonce schalten.
drum dachte ich, hier gibt's viele Profis, die könnten mir vielleicht sagen, ob ich so eine lohnvorstellung gleich wieder knicken kann.



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von Griesuh »

Hallo.
Frage: hat deine Mutter eine Pflegestufe? Wenn nein, sofort Einstufungsantrag bei der Pflegekasse deiner Mutter stellen, und gleichzeitig den erhöhten Betrag nach § 45a SGB XI beantragen. Das ist für Menschen mit Demenz gedacht.
In diesem Fall ist das Pflegegeld etwas höher und es stehen zusätzlich 100 oder 200€ pro Monat für Betreuungsleistungern zur Verfügung.
Diese zusätzlichen Gelder gibt es nicht bar, sondern können nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen mit der Kasse abgerechnet werden, die eine Zulassung für Betreuungsleistungen haben.

Der Mindestlohn in der Pflege liegt bei 9€ West und bei 8€ Ost



Benutzeravatar
Angie
Beiträge: 359
Registriert: Do 3. Okt 2002, 15:23

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von Angie »

Hallo metasequoia55,

wenn deine Mutter eine Pflegestufe hat, schau doch mal nach ob es in deiner Umgebung es evtl. eine sogenannte Nachtpflege gibt. Das sind Einrichtung wo Du deine Mutter nur zur Nacht hingibst. Wäre eine Versuch wert. Geht aber auch ohne Pflegestufe.

LG


Das Motto meiner Tagespflege Anima:Jeder Mensch ist wertvoll

metasequoia55
Beiträge: 12
Registriert: Fr 17. Jan 2014, 18:58

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von metasequoia55 »

ja, meine mutter hat die pflegestufe 1. nach dem schlaganfall haben wir antrag auf überprüfung zur höherstufung durch den mdk gestellt. dieser war nun vorgestern da und nun warten wir aufs ergebnis.
wie ich schon oben schrieb würde für die einstellung einer pflegehilfe für max. insges. 900,00 € nur dann der betrag zur verfügung stehen, wenn die pflegestufe 2 auch durchkommt. meine mutter hat nun mal nur eine kleine rente (normalerweise für sie ausreichend, nicht aber für den pflegefall).
was die tages- bzw. nachtpflege anbelangt, hatte ich mich auch schon bei der krankenkasse erkundigt. die gibt es zwar, wobei ein platz in der nachtpflege momentan noch schwerer zu bekommen ist als in der tagespflege. aber der anspruch ist ja auch auf 28 tage im jahr begrenzt und ich brauche aber dauerhaft entlastung, wenn ich nicht irgendwann in die knie brechen soll.
wie gesagt, die o.g. summe steht max. zur verfügung, und wenn ich auf legalem wege vorgehe, dann bleibt eben effektiv nur die hälfte übrig.
ich wollte eigentlich meiner mutter das heim ersparen, zumal ich eine sehr glückliche kindheit erlebt habe und etwas davon zurückgeben wollte, aber wenn sich kein weg findet, weden wir wohl irgendwann beide in den sauren apfel beißen müssen, sowohl muttchen als auch ich.



Lummerliesschen
Beiträge: 79
Registriert: Do 8. Jul 2010, 12:54

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von Lummerliesschen »

wie wäre es erstmal mit einem Toilettenstuhl neben dem Bett?



metasequoia55
Beiträge: 12
Registriert: Fr 17. Jan 2014, 18:58

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von metasequoia55 »

nachtrag: den erhöhten pflegesatz in der stufe 1 bekommt meine mutter schon. bis vor einem jahr bot die caritas bei uns im dorf auch noch eine demenzgruppe an, in welche meine mutter auch sehr gern gegangen ist. leider musste die caritas umziehen und hat nun die räumlichkeiten für die demenzgruppe nicht mehr. da war muttchen immer mal einen tag in der woche weg, aber da war ja auch der pflegebedarf noch nicht so extrem wie jetzt.
außerdem bereitet mir der tag überhaupt keine probleme, wohl aber die nacht.
der pflegedienst nützt mir insoweit nichts, als ich ja wohl kaum nachts immer dann dort anrufen kann, wenn mttchen mal zur toilette muss und eine nachtbereitschaft gibt es laut meinen erkundigungen im umkreis nicht.



metasequoia55
Beiträge: 12
Registriert: Fr 17. Jan 2014, 18:58

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von metasequoia55 »

betreffs toilettenstuhl: das würde nur dann funktionieren, wenn sie sich allein die hosen richtig hoch und runter ziehen könnte, was ja leider nicht mehr klappt. abgesehen davon irrt sie so oder so in der wohnung herum. heute hat sie sich in der nacht angezogen (soweit man von anziehen sprechen konnte), hat sich ihre handtasche über die schulter gehängt und wollte aus der wohnung, weil sie angeblich einen termin hätte.
ist eben auch erst seit ein paar wochen so schlimm, vorher war das alles noch zu handeln.



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von Griesuh »

metasequoia55 schreibt:
.....was die tages- bzw. nachtpflege anbelangt, hatte ich mich auch schon bei der krankenkasse erkundigt. die gibt es zwar, wobei ein platz in der nachtpflege momentan noch schwerer zu bekommen ist als in der tagespflege. aber der anspruch ist ja auch auf 28 tage im jahr begrenzt. ......

Das stimmt nicht, das verwechselst du mit der Verhinderungspflege u. der Kurzzeitpflege. ( Verhinderungspflege geht auch länger wie 28Tage/Jahr, wenn die Verhinderungspflege Stundenweise abgerechnet wird.)
Eine Tages und oder Nachtpflege hat keine Begrenzung.
Besucht ein eingestufter pflegebedürftiger eine Tages oder Nachtpflege, so erhält er nochmals zusätzlich 50% des Pflegegeldes für dieses Art der Versorgung.



Benutzeravatar
Angie
Beiträge: 359
Registriert: Do 3. Okt 2002, 15:23

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von Angie »

Hallo Grieshu,
die 150 % Regelung betrifft nur wenn die Tagespflege und ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird. Bei reiner Tagespflege und privater Person bleibt es bei der normalen Sachleistung.
Wobei wird von der Tagespflege für die Sachleistung nur bis 50 % in Anspruch genommen bleibt das Pflegegeld voll erhalten.

LG


Das Motto meiner Tagespflege Anima:Jeder Mensch ist wertvoll

Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von doedl »

Hallo Meta

nur mal zur Klärung der Begrifflichkeiten:

Arbeitszeit ist die tatsächlich geleistete Zeit, die die Helferin für die Toilettengänge aufwendet.

Rufbereitschaft ist die Zeit, in der die Helferin auf Abruf ist; also nicht frei hat, nicht weggehen kann.

Arbeitszeit ist der volle Stundensatz: Für die Rufbereitschaft könnten 25 % des Stundensatzes veranschlagt werden (das ist angelehnt an den AVR des Caritasverbandes). 4 Stunden Rufbereitschaft wären demnach 1 Stunde Arbeitslohn.

Wenn das mit der Nachtpflege so schwierig ist; vielleicht meldest Du Deine Mutter schonmal an, damit sie auf die Warteliste kommt.

Eine weitere Alternative wäre die Verhinderungspflege; vielleicht gibt es ja im Umkreis Pflegeheime, die jemand auch für 2-3 Tage aufnehmen. Wenn Du mit denen eine Absprache triffst, dass sie Dich anrufen, wenn sie gerade ein Bett frei haben, halte ich das für erfolgsversprechend. Du könntest das sowohl mit Kurzzeitpflege, wie mit Verhinderungspflege bezahlen.

Eine weitere Alternative könnte ein Deal mit einem Pflegedienst sein: vielleicht ist ja einer bereit, eine Teilzeitkraft befristet anzustellen und sie Dir zu Verfügung zu stellen. Der Vorteil wäre: Du könntest die Sachleistung in Anspruch nehmen zzgl. die Betreuungsleistungen und die stundenweise Verhinderungspflege.

Auf alle Fälle wünsche ich Dir Erfolg bei Deinen Bemühungen; nicht dass es so geht, wie bei vielen pflegenden Angehörigen: dem Gepflegten gehts supergut, dem Pflegenden absolut besch....

Toi toi toi

und herzlichste Grüße

Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

metasequoia55
Beiträge: 12
Registriert: Fr 17. Jan 2014, 18:58

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von metasequoia55 »

@grishu: hmm...das würde, wenn ich das richtig verstanden habe heißen, dass ich über einen antrag auf verhinderungspflege auch eine nachtbetreuung beanspruchen könnte? muss ja nicht jede nacht sein, aber wenigstens mal ab und zu zum auschlafen-können, solange bis ich eine dauerhafte lösung gefunden habe.



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von Griesuh »

metasequoia55: Richtig, genau das würde es bedeuten.
Und wenn die Verhinderungspflege tgl. nicht mehr als 7,99 Std. beträgt so entfällt die 28 Tagereglung und es können die ges. 1550€ verbraucht werden.
Schaue hier:
http://www.pflegeversicherung.net/verhinderungspflege

Angie,
deine Aussage stimmt so nicht. Pflegebedürftige können die Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung nach ihrer Wahl miteinander kombinieren.

Achtung es folgt noch eine Erklärung dazu, muss nur mal schnell weg.
Bin gleich wieder da.

So bin wieder da.


Diese zusätzlichen 50 % gibt es auch bei Pflegegeld.
Schaue einmal hier:

http://www.buzer.de/gesetz/4851/a67596.htm

Und dort insbesondere den Absatz 5

oder auch hier:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/41.html

Übrigens Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige wenn ausschließlich privat Personen die Pflege sichern: Sachleistung gibt es wenn eine Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen wird. ( nennt man auch Kombileistung)
Bis vor ca. 2 Jahren wurde der Begriff Sachleistung nur benutzt, wenn die Pflege ausschließlich von einem ambul PD erbracht wurde, da keine privat Personen zur Pflege vorhanden waren. Das vom PD nicht verbrauchte Geld der Sachleistung ist dann verfallen. Bei der Kombileistung = pflege durch Angehörige und eine ambul. Pflegeeinrichtung wird das vom PD nicht verbrauchte Geld prozentual auf das niedrigere Pflegegeld umgerechnet und der Pflegebedürftige erhält dann diesen prozentualen Anteil vom Pflegegeld ausbezahlt.
Zuletzt geändert von Griesuh am Sa 18. Jan 2014, 17:58, insgesamt 1-mal geändert.



metasequoia55
Beiträge: 12
Registriert: Fr 17. Jan 2014, 18:58

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von metasequoia55 »

@griesuh: danke für die links. ich kann mir denen zufolge also auch privat jemanden suchen, der mich mal für eine nacht zuhause vertritt und das über die verhinderungspflege nehmen. das wäre ja zumindest erst mal ein kleiner lichtstrahl am horizont.
da werde ich mich noch mal mit der krankenkasse meiner mutter unterhalten. komisch nur, dass die mich darauf nicht hingewiesen haben, sondern nur auf die tages- bzw. nachtpflegemöglichkeiten. und dabei hatte ich meine situation aber ziemlich deutlich geschildert.
danke erst mal für eure bemühungen. werde mal was von mir hören lassen, wenn ich das geklärt bekommen habe.



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von Griesuh »

Tja, das ist das alte Lied der Kassen. Manche Sachbearbeiter wissen selbst nicht was es alles an Möglichkeiten gibt, bzw die Kassen verraten nicht alles um Geld zu sparen.
Übrigens: lasse dich auch einmal bei einem Pflegestützpunkt beraten.
Diese Beratungsstellen gibt es in fast jeder Kreisstadt und in fast jedem Landkreis.

http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegeber ... unkte.html



metasequoia55
Beiträge: 12
Registriert: Fr 17. Jan 2014, 18:58

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von metasequoia55 »

@doedl: danke auch für deine hinweise. mit den pflegediensten im umkreis habe ich schon gesprochen. die können niemanden abstellen.
mit dem nachts weggeben, egal ob nachtpfleg oder, wie du schreibst, mal in altenheimen der umgebung für einen befristeten zeitraum nachfagen, würde ich eher weniger gern machen, da erfahrungsgemäß (meine mutter war in den letzten 1 1/2 jahren öfter für einige tage im krankenhaus) bei der rückkehr ins häusliche millieu eine mehrere tage anhaltende verstärkte desorientierung gepaart mit noch mehr unruhe einsetzt. da ist die erholung dann gleich wieder den bach herunter.
aber das was griesuh angesprochen hat, über verhinderungspflege jemanden ins haus holen, scheint mir doch ein gangbarer weg zu sein, jedenfalls bis zur endgültigen lösung.

jedenfalls ganz lieben dank für eure bemühungen und eure bereitschaft zuzuhören....das hat die seele schon mal ein bischen gestreichelt und lässt einen auch schon mal ein bischen optimistischer in die zukunft schauen.
ach ja, und die aufschlüsselung der der rufbereitschafts- und arbeitszeiten nützt mir auf jeden fall für die berechnung des lohnes für die jobanzeige bei der AA.

danke euch allen!



metasequoia55
Beiträge: 12
Registriert: Fr 17. Jan 2014, 18:58

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von metasequoia55 »

@giesuh: danke auch nochmal für den tipp mit den pflegestützpunkten. das werde ich auf jeden fall mal machen!



Sa-Biene
Beiträge: 457
Registriert: Mi 17. Nov 2010, 13:31
Beruf: AP, Fortbildungsjunkie
Einsatz Bereich: Ambulant
Wohnort: NRW

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von Sa-Biene »

Nur der Neugier wegen: ist eigentlich abschließend geklärt, woher der häufige Harndrang kommt? Eventuell könnte man ja auch in diese Richtung noch mal gucken. Auch schriebst du etwas davon, dass deine Mutter "die Hosen" nicht herunterziehen kann. Vielleicht kannst du ihr ja auch etwas anderes anziehen.
Und warum kommt sie nicht allein ins Bett? Weiß sie nicht mehr, wie oder ist es vielleicht zu hoch oder findet sie den Weg nicht?



Benutzeravatar
doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: Rufbereitschaft für private Pflege

Beitrag von doedl »

[quote=""metasequoia55""]
mit dem nachts weggeben, egal ob nachtpfleg oder, wie du schreibst, mal in altenheimen der umgebung für einen befristeten zeitraum nachfagen, würde ich eher weniger gern machen, da erfahrungsgemäß (meine mutter war in den letzten 1 1/2 jahren öfter für einige tage im krankenhaus) bei der rückkehr ins häusliche millieu eine mehrere tage anhaltende verstärkte desorientierung gepaart mit noch mehr unruhe einsetzt. da ist die erholung dann gleich wieder den bach herunter.
[/quote]

Ja das habe ich auch befürchtet... nicht so einfach, jemand mit Demenz mal 2-3 Tage irgendwo unterzubringen.

Dann toi toi bei Deinen weiteren Bemühungen

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste