rechtlicher Hintergrund Pausenregelung aus Tourplan

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Benutzer 6879 gelöscht

rechtlicher Hintergrund Pausenregelung aus Tourplan

Beitrag von Benutzer 6879 gelöscht »

Hallo!

Ich bin der Meinung, das eine Pause die sich aus tourplanerischen Gründen ergibt , bezahlt werden muss. Beispiel: Es ergibt sich so das eine Patientin in der Versorgung um 9.45 Uhr beendet ist, die nächste Patientin nicht vor 10.00 Uhr versorgt werden möchte. Es gibt keinen "Auffüller" und auch keine anderen Tätigkeiten beispilesweise im Büro weil die Fahrzeit zu lang wäre. Diese Pause ergibt sich aus dem Tourplan, der MA kann nichts dafür und so muss die Pause bezahlt werden. Meine Meinung.
Wie seht Ihr das? Gibt es diesbezüglich rechtliche Regelungen?



Benutzer 10209 gelöscht

AW: rechtlicher Hintergrund Pausenregelung aus Tourplan

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Aus dem Bauchgefühl gebe ich Dir vollkommen recht.

Leider ist die gesetzliche Situation nicht unserer Meinung:
Ob der AG die Tourenlücken als Arbeitszeit anerkennt, ist
eine reine Kulanzfrage.

- Aber bei dem derzeitigen Arbeitsmarkt ein gutes Argument ! -



stormrider
Beiträge: 218
Registriert: Sa 1. Jul 2006, 15:34

AW: rechtlicher Hintergrund Pausenregelung aus Tourplan

Beitrag von stormrider »

Grundsätzlich ist es so, dass man ab einer bestimmten Stundenanzahl eine Pause machen muß. Meistens fällt die unter den Tisch. Man kann also im Prinzip nichts dagegen unternehmen.

Allerdings würde ich spätestens dann nachhaken, wenn mehr als eine pause gemacht werden soll, oder diese länger ist, als das übliche Pausensoll.



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doedl
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AW: rechtlicher Hintergrund Pausenregelung aus Tourplan

Beitrag von doedl »

Hallo,

wenn ich es richtig lese, geht es um 15 Minuten. Der Dienst beginnt zwischen 6 und 7, da kann doch eine Pause genommen werden.

Pausenzeiten können durchaus vorgegeben werden.

Ob man immer auf gefühltem Recht beharren muss, ist für mich eine Frage des Umgangs miteinander.

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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