Pflegeleistungsergängzungsgesetz

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doedl
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Pflegeleistungsergängzungsgesetz

Beitrag von doedl »

Keine zusätzliche Anerkennung für die Pflegedienste soll es nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales geben, wenn sie Betreuungsleistungen für Demenzkranke anbieten möchten.

Der Zuschuss für Demente in Höhe von 460 € jährlich kann von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, die besondere Krankheitskriterien aufweisen (siehe Pflegeleistungsergänzungsgesetz)- Voraussetzung ist die Pflege zu Hause, also nicht im Heim.

Ungeklärt war bislang, wie der Ausbau der Angebote denn funktionieren sollte, da die jeweiligen Bundesländer zuständig waren. Ein weiteres Zulassungsverfahren für ambulante Dienste zur Dementenbetreuung hätte eine weitere bürokratische Hürde aufgebaut- lächerlich, wenn man díe Höhe des jährlichen Zuschusses für die Pflegebedürftigen betrachtet.

Hoffe mal, dass die Pflegekassen diese Anregung des Ministeriums annehmen. Ausreichend für das Angebot der Dementenbetreuung soll dann sein

Name und Anschrift des Pflegedienstes
Beschreibung der Betreuungstätigkeit, des Angebotes mit Preisangabe
die Verpflichtung für Qualitätssicherung

Lieben Gruss

Doedl

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doedl
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Beitrag von doedl »

Hallo mrm,

schön dich mal wieder zu lesen.....

Geb Dir recht, es sollten schon Mitarbeiter/Innen sein, die wissen wovon sie reden- nur gehts ja primär um Entlastung von pflegenden Angehörigen, also darf die Hürde für Anbieter auch nicht zu gross sein, sonst freuen sich nur die Pflegekassen, weil sie den Betrag eben nicht zahlen brauchen.

Qualitätssicherung heisst ja auch

wie sieht unser Angebot aus
Was heisst das für den ambulanten Dienst, für die Kunden
Wie erreichen wir das, was wir wollen
und letztendlich, wie messen wir, ob wir unsere Ziele erreicht haben.

Hoffen wir mal, dass es bald genügend Anbieter mit guten Konzepten gibt.

Lieben Gruss

Doedl

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