Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

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Benutzer 6879 gelöscht

Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von Benutzer 6879 gelöscht »

Hallo!

Eine Mitarbeiterin muss nächsten Monat ihrern Führerschein für 1 Jahr aufgrund von Drogennachweis abgeben. Da sie ihre Arbeitsleistung bei uns in der ambulanten Pflege somit nicht mehr erbringen kann, erhält sie einen Aufhebungsvertrag.
Dürfen wir den anderen Mitarbeitern sagen, warum wir die Kollegin entlassen?



Benutzer 204 gelöscht

AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Nein .

Wieso bekommt sie einen Aufhebungsvertrag ? Möchte sie es ?

LG



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johannes
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von johannes »

Einen Aufhebungsvertrag in diesem Falle halte ich für eine linke Tour von Seiten des AG.

Es ist gewiss nicht in Ordnung, wenn ein Mensch Drogen nimmt, die das Bewußtsein beeinträchtigen.

Wenn er aus diesem Grunde den Führerschein abgeben muss, kann das wie in diesem Falle tragisch sein.

Wenn der AG dann noch eins oben drauf setzt und quasi nachtritt, mag das zwar verbreitete Praxis sein, halte ich aber ethisch für verwerflich. Man tritt nicht auf einen Menschen, der bereits am Boden liegt.


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thomas09
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von thomas09 »

Grund:
natürlich nicht, das geht niemand was an, ausserdem wird sie nicht entlassen, man trennt sich einvernehmlich.
Warum sollten die Anderen das überhaupt Wissen?

@johannes:
jetzt kommt wieder unser guter Mensch Johannes.
ich Antworte genauso pauschalisiert wie du
1. wenn ich auf meinen Führerschein angewiesen bin, dann Saufe ich nicht oder Kiffe und wenn schon, dann muss ich die Konsequenzen tragen.
2. und vom AG als Dienstleistungnehmer erwarte ich, dass dieser die Verantwortung hat, mir weder besoffene noch bekiffte MA zu schicken.
3. der MA hat seine Unzuverlässigkeit und Rücksichtslosigkeit bereits bewiesen, indem der bekifft Auto fährt.

Linke Tour? - der MA kann gehen, ohne großes Aufsehen im Betrieb.
Es wohnen nicht alle in der Großstadt.
Im Zeugnis steht nichts davon und er kann sich ne gute Begründung einfallen lassen, warum er den Arbeitsplatz wechselt.

Aber - johannes hätte ihn/sie natürlich weiter beschäftigt, auch wenn der MA seiner geschuldeten Arbeisleistung evtl. nur noch Teilweise nachkommen kann und seine Unzuverlässigkeit strafrechtlich bereits festgestellt wurde.



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johannes
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von johannes »

Ja, Thomas, das kann man selbstverständlich auch so darstellen, völlig richtig.

Der AG kann selbstverständlich auch ganz normal kündigen. Dann würde wohl kaum ein Rattenschwanz von weiteren Konsequenzen für den AN folgen.

Dann frage ich mich aber, wo die hier so oft und viel zitierte Toleranz bleibt. Endet die Toleranz immer dann, wenn jemand zum Außenseiter wird?

Wo die Toleranz bei mir endet, kann man in so manchem Beitrag nachlesen.
Bei betreffendem AN endet sie eben bei der Drogensucht, die öffentlich geworden ist.
Bei wieder anderen werden andere Toleranzgrenzen gezogen - im Allgemeinen immer bei jenen, die sich gut in der Mitte aufgehoben fühlen.


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doedl
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von doedl »

Hi Alle

es handelt sich um einen ambulanten Pflegedienst; da gehört der Führerschein zu den Einstellungskriterien.

Wie sonst soll der Mitarbeiter zu den Kunden kommen. Führerschein weg- keine Kundenbesuche möglich- also keine Mitarbeit mehr möglich.

Gruß Doedl


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hexe1070
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von hexe1070 »

Hmm, ob die Notwenigkeit des Führerscheins tatsächlich zwingend ist, wissen wir ja nicht. Bei meinem vorherigen AG gabs auch ne Kollegin die seit Jahren mit dem Fahrrad fuhr. Nicht etwa weil sie keinen Führerschein hatte, sondern schlicht Probleme mit ständig wechselnden Autos.

Die fuhr halt Touren im innerstädtischen Bereich und war so manches mal fixer wie wir mit den Autos ;)


viele Grüße Hexe

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der nur dahin führt,
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(Alexander Graham Bell)

erläuchtung
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von erläuchtung »

Als linke Tour würde ich die Vorgehensweise nicht betrachten.

Ein Aufhebungsvertrag wird oft genutzt, wenn ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zur Kündigung führt. Ein Aufhebungsvertrag sieht für den Betroffenen dann oft besser aus als eine fristlose Kündigung.
Zudem zeigen sich AG und AN einvernehmlich, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und beugt somit auch einen anschließenden Rechtsstreit vor.
Ob die betroffene Person damit einverstanden ist, liegt in ihrem Ermessen.

Eine Info an die anderen MA über den Grund geht keinen etwas an!
Oder liegt Dir etwas daran, den MA im Nachhinein zu denunzieren?

@hexe1070,

auch die Benutzung eines Fahrrades im öffentlichen Straßenverkehr setzt drogen- und alkoholfreies Fahren voraus :confused:



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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von RR77/38 »

Wieso wurde der Führerschein nicht sofort eingezogen?

Die Frage ist auch, ob es nicht auf eine Vorstrafe herausläuft, Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis und Berufsverbot.

Drogen im Gesundheitsbereich und Straßenverkehr:
Da bin ich auch gegen Toleranz, auch wenn dies eine Katastrophe für dem Erwischten wird. Aber die möglichen Folgen im Straßenverkehr oder für einen Pflegebedürftigen sind nicht akzeptabel.



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johannes
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von johannes »

Es geht nicht um Toleranz oder Nichttoleranz, sondern um reguläre Kündigung und Aufhebungsvertrag - soweit es meine Ausführungen betrifft.


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erläuchtung
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von erläuchtung »

[quote=""erläuchtung""]
...
Ein Aufhebungsvertrag wird oft genutzt, wenn ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zur Kündigung führt...
[/quote]

gilt natürlich auch umgekehrt.

...ausschlaggebend, ist die bestehende Kündigungsfrist lt. bestehendem/ unterzeichnetem Arbeitsvertrag.

Sollte der MA eine Kündigungsfrist von mehr als 4 Wochen haben, ist es seitens des AN als auch des AG unter diesen Umständen sicher vorteilhaft dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen.
Liegt hingegen eine Kündigsfrist von nur 4 Wochen vor, gibt es keinen Grund für den AN dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen.



Rasputin
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von Rasputin »

Huhu Zusammen,

also Drogen und Alk gehört nunmal nicht in den Strassenverkehr, oder überhaubt an den Arbeitsplatz! ich finde aber, es kommt immer drauf an, welchen Bezug man zum Mitarbeiter hat, wie lange ist der MA in der einrichtung, war das ein Ausrutscher, hat er vllt ein anderes problem! Generell finde ich Aufhebeungsverträge nur sinnig al AN wenn der AN bereits einen neuen Job hat, denn so hat er kein Anrecht auf Alg1, soviel dazu!
Ich finde ein kärendes gespräch sollte an erster Stelle geführt werden, was wieso weshalb und vorallem...kann ich helfen?
den Kollegen erzählt man das natürlich nicht! Das ist gemein und gehört sich nicht!


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johannes
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von johannes »

Rasputin schrieb
also Drogen und Alk gehört nunmal nicht in den Strassenverkehr, oder überhaubt an den Arbeitsplatz!
stimme ich ihr voll zu. Ich gebe nur eines zu bedenken:

Würden wir alle Pflegekräfte, die Drogen konsumieren (Rauschgifte, Alkohol und Zigaretten sind wohl die gängigsten Volksdrogen), aus der Arbeitswelt entfernt würden, sähe es noch viel düsterer in der Pflegelandschaft aus.

Ich meine, hier des öfteren gelesen zu haben, dass auch der Konsum von Drogen zur Entfaltung der persönlichen Freiheit gehört. Es glaubt wohl niemand, dass diese Drogen, nach Feierabend genommen, nicht auch noch am nächsten Tag am Arbeitsplatz ihre Wirkung entfalten. Ja, für gewisse Drogen wird sogar ein Recht am Arbeitsplatz eingefordert.

Im Ergebnis sollten wir vielleicht doch ein wenig zurückhaltender mit Urteilen sein, wenn jemand mit Drogen erwischt wird. Ich denke nicht, dass dies schlimmer ist, als nicht erwischt zu werden oder sie als legal zu titulieren und bei vollem Wissen um deren Schädlichkeit dennoch zu konsumieren.

Um von diesem Fall zu sprechen:

Dieser AN war gewiss nicht an einem Aufhebungsvertrag interessiert - auch und gerade weil er sich dessen Bedeutung überhaupt nicht bewußt ist in seinen Konsequenzen. Würde der AG dem AN mitteilen, dass er mit dem Aufhebungsvertrag nicht nur seine Arbeit verliert - das wäre ja noch gerechtfertigt - sondern zudem seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, Weiterversicherung in der Sozialversicherung u. a., würde er eine normale Kündigung gewiss vorziehen, bei der er diese Folgerechte nicht auch noch verliert.

Das meine ich mit dem Nachtreten bei jemand, der bereits - gewiss durch eigene Schuld - auf dem Boden liegt. Hier zeigt sich die volle Härte des modernen Humanismus, der das Recht des Stärkeren im Auge hat. Ich kann es nicht lassen, weil Thomas es ja schon ansprach, ein Christ würde so nicht handeln! Das widerspricht seinen Lebensprinzipien. Da hat Thomas völlig Recht. Bevor jetzt wieder eine große Diskussion los geht - ich werde dabei nicht mitmachen. Für mich gelten eben andere Werte.


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doedl
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von doedl »

Hallo Johannes

Deinen Humanismus in allen Ehren, aber erklär mir doch mal bitte, wie ein ambulanter Pflegedienst 1 Jahr lang ein Mitarbeitergehalt ohne Einkünfte aus der Arbeit des Mitarbeiters finanzieren soll....

Solange Cannabis, Kokain etc. in der BRD verboten sind, ist das Erwischtwerden nochmal was anderes, als am Steuer zu rauchen. Dass Alkohol und Führerschein nicht gut zusammen passen, hat sich mittlerweile landläufig rumgesprochen. Über die Schädlichkeit sagt unsere Gesetzgebung wenig aus; das war auch nicht die Grundsatzfrage von Isa.

Ich hätte kein Problem, einem Mitarbeiter eine Kündigung zu schreiben; aber vielleicht wollte der Mitarbeiter lieber einen Aufhebungsvertrag, welches sich im Arbeitszeugnis auch angenehmer liest.

Ob ein Pflegemitarbeiter wirklich gleich arbeitslos wird, weil der in der ambulanten Pflege nicht mehr arbeiten kann, halte ich für ein Gerücht.

Gruß Doedl


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Benutzer 204 gelöscht

AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

für 1 Jahr aufgrund von Drogennachweis
Nur mal am Rande bemerkt :
allein auf Nachweis von Drogeneinnahme gibt es keinen Führerscheinentzug für
1 Jahr .
Beim 1.Mal ist der Lappen für 4Wochen weg ,im Wiederholungsfall für 3 Monate.

Anders sieht es natürlich aus wenn auf Grund der Drogeneinnahme z.Bsp.
ein Unfall verursacht wurde ,durch die Fahrweise der laufende Verkehr gestört bzw. unterbrochen wurde wie z.Bsp. Schlangenlinien fahren u.ä...
Da kann der Lappen für lange Zeit entzogen werden .

LG



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johannes
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Beitrag von johannes »

Na, Doedl, der Hang war wohl zu steil, wie? Ich und Humanist ... Es geht hier ja wohl auch nicht um das Erwischt-werden im Straßenverkehr, sondern um die Art und Weise, den Mitarbeiter los zu werden, auf die ich mich bezog. Ich versuchs mal:

Sowohl AN als auch AG haben in jedem Arbeitsverhältnis die Möglichkeit, regulär mit Kündigungsfrist zu kündigen. Die Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Wieso also ein ganzes Jahr bezahlen? Der Auflösungsvertrag ist ein Rausschmiss mit Fußtritt "Mach dass Du weg kommst!" - in diesem Sinne etwa.

Aus der Formulierung von Isa kann man nur entnehmen, dass der Auflösungsvertrag vom Arbeitgeber ausgeht. Auch ist es widersinnig davon auszugehen, dass das Kündigungsbegehren vom Arbeitnehmer ausging, weil er sich bei seinem Verhalten überhaupt keine Gedanken darüber gemacht hat, dass das Konsequenzen für sein Arbeitsleben haben könnte.

1. Er verlor seinen Führerschein - auch wenn er damit rechnen musste, Schock Nr. 1

2. Er kann seine Tour nicht mehr fahren - das sind die ersten Gedanken nach Schock Nr. 1, was wird nun? Würde ich Ratlosigkeit nennen.

3. Arbeitgeber teilt mit, dass er nicht weiterbeschäftigt werden kann, weil das ja ohne Führerschein nicht geht - auch wenn er damit rechnen musste, Schock Nr. 2

4. Arbeitgeber bietet ihm Auflösungsvertrag an. Das geht umgehend, ohne Kündigungsfrist. Der Arbeitnehmer realisiert zunächst mal gar nicht, was das für ihn bedeutet. Er steht unmittelbar auf der Straße! Was tun? Große Ratlosigkeit!

Den Arbeitgeber freut's, ihn so schnell und unkompliziert los geworden zu sein. "Ist ja selber schuld" - kann er sich beruhigen, "hätt ja nicht kiffen brauchen und wenn, schon gar nicht erwischen lassen ..."

Und wieder ist jemand outgesourct worden. Sehr praktisch.

So, jetzt darfst Du mich köpfen, ich halt auch fein still.
Zuletzt geändert von johannes am Di 4. Feb 2014, 09:06, insgesamt 1-mal geändert.


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johannes
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Beitrag von johannes »

Nun Pegean,

ich kenn jemand aus der Nachbarschaft, der betrunken nach Hause fuhr - im Frei - und dabei soon blöden Leitpfosten mitgenommen hat. Im Suff natürlich weiter gefahren. Ansonsten war nichts weiter passiert. Er wurde beobachtet von einem Gesetzestreuen, der Kennzeichen notiert und angezeigt hat.

Ein Jahr Führerscheinentzug, fast 5.000 € Strafe. Der Richter hatte es drauf. Also nichts mit erst kurz dann lang ... es kann auch anders gehen.


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Alexandra1
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von Alexandra1 »

Selbst wenn die Mitarbeiterin eine ordendliche Kündigung erhalten sollte, schützt sie das nicht vor einer 3 monatigen Sperre des Arbeitslosengeldes.
Sie muss eine Erklärung zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gegenüber der Arbeitsagentur abgeben. Darin müssen die Gründe aufgeführt werden, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt haben.( Falls die Gründe nicht bereits in der ordentlichen Kündigung stehen).
Da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch arbeitsvertragswidriges Verhalten herbeigeführt worden ist wird die Arbeitsagentur eine Sperre verhängen.

Da auch stationäre Einrichtungen händeringend nach Fachkräften suchen , wird eine Arbeitslosigkeit/oder der Bezug von Arbeitslosengeld bei der Mitarbeiterin eh nicht zur Debatte stehen.



erläuchtung
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von erläuchtung »

[quote=""johannes""]
...
Sowohl AN als auch AG haben in jedem Arbeitsverhältnis die Möglichkeit, regulär mit Kündigungsfrist zu kündigen. Die Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende...
[/quote]

Vll. besteht ja eine längere Kündigsfrist als 4 Wochen und somit für den AG dann nicht zu überbrücken.

Wir sprechen hier von einem mündigen Bürger.
Jeder hat sein Tun selbst zu verantworten und die Konsequenzen zu tragen.

Einem LKW- oder Taxifahrer ohne Führerschein ergeht es schlimmer, diese sind ihren Job definitiv los.
Hingegen kann sich oben genannte Mitarbeiterin eine Anstellung im stationären Bereich suchen, ist dann auf das eigene Fahren nicht unbedingt angewiesen.

Ein 4- wöchiges Fahrverbot ließe sich ggf. mittels Urlaubstagen und Abbau von vorhandenen Überstunden vll. noch überbrücken, hingegen bei einem Verbot von einem Jahr nicht machbar.

Der AN braucht dem Auflösungsvertrag nicht zuzustimmen.
Es liegt somit in seinem eigenen Ermessen, wie letztlich das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird.

@Johannes,
zu Deinem Beispiel betreffs Nachbarschaft...
so ist Dieser nicht nur betrunken gefahren, er verübte dabei Sachbeschädigung und beging Fahrerflucht.
Man kann noch von Glück reden, dass es nur ein Leitpfosten war, es hätte auch ein Fußgänger sein können.
Somit ist das Strafmaß völlig gerechtfertigt.



Maja2003
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von Maja2003 »

Ich finde das absolut richtig, den Arbeitsvertrag zu kündigen, je nach Konstellation auch mit einem Aufhebungsvertrag.

Nicht der AG hat sich negativ verhalten, sondern der AN. Jeder weiß, wie wichtig der Führerschein in der ambulanten Pflege ist. Und eigentlich sollte auch jeder wissen, dass aufgrund des Kontaktes mit BTM-pflichtigen Substanzen hier eine Vertrauensbasis besteht, die durch Gesetzeskonflikten wegen Drogen sicher nicht mehr gegeben ist. Zudem zeigt eine Führerscheinabgabe für 1 jahr auch, dass es sich hier nicht um einen Ersttäter handelt.

Jeder der mit dem Gesetz wegen Drogen in Konflikt kommt, muß damit rechnen, seinen Arbeitsplatz zu verlieren.

Schock -> mag sein, aber manchmal ist ein Schock auch genau das richtige. Gute Worte haben es ja offensichtlich nicht gebracht.



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