Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

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johannes
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von johannes »

@erläuchtung

Das Beispiel sollte lediglich zeigen, dass es nicht unbedingt vorher gleichartige Delikte gegeben haben muss. Stellt also keine Rechtfertigung oder ähnliches dar.
Wir sprechen hier von einem mündigen Bürger. Jeder hat sein Tun selbst zu verantworten und die Konsequenzen zu tragen.
Da stimme ich Dir voll zu. Ich wollte dem Handeln des AN auch nicht das Wort reden.


Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem

erläuchtung
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von erläuchtung »

[quote=""johannes""]

Da stimme ich Dir voll zu. Ich wollte dem Handeln des AN auch nicht das Wort reden.[/quote]
@Johannes,

sorry... habe dann Deine Beiträge falsch interpretiert.

Deine Kommentaren ließen mich spekulieren, dass Du der Annahme bist, dass der AN im Nachhinein das Opferfür vom AG sei.
Nix für ungut :)



RR77/38
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von RR77/38 »

Evtl hatte der Arbeitnehmer in dem Fall auch nur die Wahl zwischen Auflösungsvertrag und außerordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber.
Letzteres wäre dann wohl vors Arbeitsgericht gegangen.
Der Unterschied wäre dann das qualifizierte Arbeitszeugnis gewesen.
Ich denke beim Auflösungsvertrag wurde ein wohlwollendes Zeugnis vereibahrt.
Bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber wird dieser wohl nicht dazu verpflichtet sein.



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Griesuh
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von Griesuh »

Nun gebe ich auch einmal meinen Senf zu diesem Thema.
Bei mir hätte diese Pflegkraft auch keine Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung gehabt.
Denn ein Führerschein ist eine der Voraussetzungen in der ambul. Pflege.
Zumindest im ländl. Bereich.
Eine Pflegekraft die Probleme mit Betäubungsmitteln hat und vollgedröhnt Auto fährt und dem entsprechend auch so bei den Kunden auftaucht, handelt unverantwortlich.
Dann ist noch die Frage im Umgang mit Betäubungmitteln die manche Kunden erhalten.
Als PDL und Inhaber einer Pflegeinrichtung kann ich für diesen MA meinen Kopf nicht hinhalten wenn was schief gehen sollte.
Einmal davon abgesehen, wenn jemand zum 1. mal unter Drogeneinfluss beim Autofahren erwischt wird ist der Lappen nicht gleich für ein Jahr weg.
Da müssen noch andere Dinge mit im Spiel gewesen sein.



Balot
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AW: Kündigung aufgrund von Führerscheinentzug

Beitrag von Balot »

Naja,kommt darauf an wieviel konsumiert wurde.Die Führerscheinstelle kann ja auch gleich beim 1.Mal eine MPU anordnen und die wollen die Blutwerte(selbst zahlen beim Arzt) von einen 6 Monate Zeitraum+medizinische/psychologische Begutachtung.2/3 fallen durch die MPU und müssen dann zur Nachschulung,dann gehts wieder zur psychologische Begutachtung.Das alles kann viel Zeit und Geld mit sich ziehen.Erst wenn MPU positiv ausfällt, wird der Führerschein wieder freigegeben.



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