Dienstplan leere Spalte unzulässig?
Dienstplan leere Spalte unzulässig?
Blöde Frage, weil ich es eigentlich weiß, aber ich frag trotzdem.
Ich hab mal gelernt, das es nicht zulässig ist, leere Spalten auf einem Dienstplan zu haben. Ich meine damit, das ich einen Dienstplan für einen Mitarbeiter schreibe und einfach einige Tage leer lasse. Ich muss doch meines Wissens nach jeden Tag einen Eintrag vornehmen, d.h. entweder einen Dienst oder ein X z.B. für frei. Ist doch so, oder?? Meine Chefin meint, es könnte auch einfach die Spalte frei bleiben, wenn der Mitarbeiter an diesem Tag z.B. durch Teilzeitarbeit frei hat.
Ich hab mal gelernt, das es nicht zulässig ist, leere Spalten auf einem Dienstplan zu haben. Ich meine damit, das ich einen Dienstplan für einen Mitarbeiter schreibe und einfach einige Tage leer lasse. Ich muss doch meines Wissens nach jeden Tag einen Eintrag vornehmen, d.h. entweder einen Dienst oder ein X z.B. für frei. Ist doch so, oder?? Meine Chefin meint, es könnte auch einfach die Spalte frei bleiben, wenn der Mitarbeiter an diesem Tag z.B. durch Teilzeitarbeit frei hat.
AW: Dienstplan leere Spalte unzulässig?
Seit ich Dienstpläne schreibe, bleiben für den jeweiligen Mitarbeiter die Tage, an denen er nicht arbeitet, immer frei.
Jeder Mitarbeiter hat also an 7 Tagen einen Eintrag, an den nächsten 7 Tagen keinen Eintrag, dann folgt die Wiederholung. Bisher hat auch keine Behörde diese Dokumentation beanstandet.
Jeder Mitarbeiter hat also an 7 Tagen einen Eintrag, an den nächsten 7 Tagen keinen Eintrag, dann folgt die Wiederholung. Bisher hat auch keine Behörde diese Dokumentation beanstandet.
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
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AW: Dienstplan leere Spalte unzulässig?
[quote=""johannes""]Seit ich Dienstpläne schreibe, bleiben für den jeweiligen Mitarbeiter die Tage, an denen er nicht arbeitet, immer frei.
Jeder Mitarbeiter hat also an 7 Tagen einen Eintrag, an den nächsten 7 Tagen keinen Eintrag, dann folgt die Wiederholung. Bisher hat auch keine Behörde diese Dokumentation beanstandet.[/quote]
Vielen Dank
Jeder Mitarbeiter hat also an 7 Tagen einen Eintrag, an den nächsten 7 Tagen keinen Eintrag, dann folgt die Wiederholung. Bisher hat auch keine Behörde diese Dokumentation beanstandet.[/quote]
Vielen Dank
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Dienstplan leere Spalte unzulässig?
Kommt drauf an, wie die Legende ist.
Wenn nix steht drin frei heisst und jeder das weiß, ist das OK.
Wenn allerdings freie Spalten gelassen werden, um jonglieren zu können (Krankheitstage fallen dann auf einmal auf freie Tage), dann ist das nicht OK.
Gruß Doedl
Wenn nix steht drin frei heisst und jeder das weiß, ist das OK.
Wenn allerdings freie Spalten gelassen werden, um jonglieren zu können (Krankheitstage fallen dann auf einmal auf freie Tage), dann ist das nicht OK.
Gruß Doedl
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AW: Dienstplan leere Spalte unzulässig?
Aber doedl, an solche Manipulationen hab ich grad nicht gedacht.
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AW: Dienstplan leere Spalte unzulässig?
Hallo,
wenn Du Personen an Sonntagen oder Feiertagen beschäftigst, steht diesen Personen ein Ersatzruhetag zu. Der Arbeitgeber muss dieser Pflicht nachkommen. Nachweisen kann er dies in dem er auf dem Dienstplan markiert welcher freie Tag der Ersatzruhetag ist.
Es lohnt sich also durchaus die freien Tage zu markieren.
Dazu kommt nun noch dass die Dienstpläne auch einer Aufbewahrungspflicht unterliegen und Urkundencharakter haben und da kommen freie Spalten oder freie Kästchen nicht gut an.
wenn Du Personen an Sonntagen oder Feiertagen beschäftigst, steht diesen Personen ein Ersatzruhetag zu. Der Arbeitgeber muss dieser Pflicht nachkommen. Nachweisen kann er dies in dem er auf dem Dienstplan markiert welcher freie Tag der Ersatzruhetag ist.
Es lohnt sich also durchaus die freien Tage zu markieren.
Dazu kommt nun noch dass die Dienstpläne auch einer Aufbewahrungspflicht unterliegen und Urkundencharakter haben und da kommen freie Spalten oder freie Kästchen nicht gut an.
AW: Dienstplan leere Spalte unzulässig?
Nicht nur eine Aufbewahrungspflicht ist interessant. Viel interessanter ist es, wenn man einmal in alten Dienstplänen blättern und Vergleiche zu heute anstellen kann. Ich habe noch Dienstpläne von vor über 10 Jahren.
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