Betreuer bei Höherstufungs-Antrag übergangen

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neadora
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Betreuer bei Höherstufungs-Antrag übergangen

Beitrag von neadora »

Hallo,
ich kümmere mich als -nicht beruflicher- Betreuer um eine alte Dame im
Pflegeheim (eine andere, als die aus dem Blog).
Vom Wohnbereich wurde unlängst ein Antrag auf Höherstufung gestellt,
was laut Heimvertrag nach entsprechender Aufforderung eigentlich der
Betreuer tun, und dem Heim dann das Ergebnis mitteilen soll. Daß ich so
einfach übergangen wurde, verstößt also gegen den Vertrag.
Ich wurde weder über Gründe, noch über den Antrag selbst informiert.

*Es sollte m.E. ein korrekter Antrag neu gestellt werden, oder ?
*Wie müßte ich in die Begründung einbezogen werden ?
*Ich will kein Porzellan zerschlagen... aber was, meint Ihr, könnte ich tun ?

Viele Grüße von Uwe



ilios1966
Beiträge: 1622
Registriert: Do 26. Aug 2004, 21:13

AW: Betreuer bei Höherstufungs-Antrag übergangen

Beitrag von ilios1966 »

Hallo

Ich würde Rücksprache mit der PDL halten.
Normalerweise ist ein Neuantrag nicht notwendig, denn wenn sich der Pflegeaufwand verändert hat ist es legitim einen Antrag zu stellen.
Dennoch ist es bei uns so üblich, dass Angehörige und Betreuer informiert werden im Vorfeld,mit der Begründung für den Mehraufwand, der aus der Dokumentation ersichtlich sein müsste.

Die Sache ist sicherlich unschön abgelaufen, dennoch, wenn ansonsten die Zusammenarbeit gut läuft , die betreute Person gut gepflegt und aufgehoben ist, und dies der erste Vorfall war,würde ich wie gesagt die Person ansprechen die den ANtrag ohne Dein Wissen gestellt hat.
Vielleicht wird ihr das unangenehm sein weil sie es schlichtweg "vergessen " hat.
Fehler können jedem unterlaufen.Ich würde das weitere Vorgehen vom Verlauf des Gespräches abhängig machen.

Lg ilios


Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!

Benutzer 204 gelöscht

AW: Betreuer bei Höherstufungs-Antrag übergangen

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Hallo !
Die Höherstufung ist auch ohne Einverständnis des Bew. möglich.
Oft wird von seitens des Bew. u.o. der Angehörigen die Höherstufung abgelehnt
weil dann auch der Pflegesatz steigt.
Die Angehörigen haben das Recht bei der Begutachtung durch den MdK anwesend zu sein und alle können dann bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis
Einspruch einlegen.
Angehörige natürlich nur wenn sie als Betreuung agieren.
LG



Hametum
Beiträge: 37
Registriert: Do 22. Jun 2006, 21:45

AW: Betreuer bei Höherstufungs-Antrag übergangen

Beitrag von Hametum »

Das wäre mir sehr neu, das die Einrichtungen selbstständig eine Höherstufung beantragen können.
Sie können den Bewohner (falls er noch in der Lage ist) oder den Angehörigen welcher Betreuer ist oder exterenen Betreuer auffordern dieses zu tun, mehr aber nicht. Falls dieser der Aufforderung nicht nachkommt kann die Einrichtung den Vermeidlichen Mehraufwand (höhere Pflegestufe berechnen).

Aber alles andere ist nicht zulässig. Wäre ja noch schöner wenn die Willkür regiert.

Steht übrigens alles im SGB drin, da gibbet nix zu Rüttel, ausser das Pflegeheim hätte die gesetzliche Betreuung, was völlig realitätsfremd wäre.

Gruß
Hame



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doedl
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AW: Betreuer bei Höherstufungs-Antrag übergangen

Beitrag von doedl »

Hallo Neadora



Ich will die Historie erklären: natürlich sind die Bewohner, die Angehörigen und Betreuer daran interessiert, die Heimkosten niedrig zu halten. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass der genannte Personenkreis eine Höherstufung ablehnte, weil es zwangsläufig zu höheren Kosten führt.

Im Rückkehrschluss führte dies dazu, dass Heime viele Bewohner zu versorgen hatten, deren Einstufung nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf entsprach. Wo Zeit so kostbar ist wie im Heim, kann das nur zu einer zusätzlichen Belastung auf Kosten anderer Heimbewohner gehen. Das erkannte der Gesetzgeber und veränderte die Gesetzgebung, Heime können nach schriftlicher Aufforderung an den Bewohner im zweiten Monat nach dieser Benachrichtigung die Heimkosten der nächsten Pflegestufe einfordern.

Soviel zu den HIntergründen. Zum konkreten Procedere find ichs schade, dass ein Betreuer so wenig einbezogen wird. Wenn sich Deine Betreuung auch auf Gesundheitsfürsorge erstreckt, dann würde ich höflich und freundlich darauf aufmerksam machen, dass derartige Informationen künftig bei mir landen.

Einen nochmaligen Antrag zu stellen, halte ich für unsinnig.

Der MDK kündigt sich bei der Begutachtung an; diesen Termin lass Dir mitteilen und (wenn es Deine sonstigen Termine zulassen) sei dann anwesend.

Pflegebedürftige haben - ein allgemeines Phänomen- das Bedürfnis, sich vorm MDK nicht so pflegebedürftig zu geben, als sie wirklich sind (gibts echt unglaubliche Geschichten dazu); rücke die Aussagen Deiner Betreuten ins richtige Licht, damit nicht ein falsches Bild entsteht.

Letztendlich kann in einem Heim keine bedürfnisorientierte Pflege geleistet werden, wenn die Bewohner nicht aufwandsgerecht eingestuft sind- ohne die notwendige Zeit gibts keine gute Pflege.

In diesem Sinne

Doedl
Zuletzt geändert von doedl am So 22. Mär 2009, 21:33, insgesamt 1-mal geändert.


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

neadora
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AW: Betreuer bei Höherstufungs-Antrag übergangen

Beitrag von neadora »

Danke für Eure Meinungen und Tips, lg Uwe



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doedl
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AW: Betreuer bei Höherstufungs-Antrag übergangen

Beitrag von doedl »

Hi Neadora

was wirst Du nun konkret unternehmen?

Gruß Doedl


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soulsystem
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AW: Betreuer bei Höherstufungs-Antrag übergangen

Beitrag von soulsystem »

Hallo neadora,

Generell darf eine Einrichtung den höheren Pflegebedarf beim Bewohner geltent machen wenn:
- tatsächlich ein Pflegeaufwand einer höheren Pflegestufe existiert
- und sich der Bewohner/ Betreuer weigert eine Höherstufung zu beantragen
- der Bewohner /Betreuer schriftlich dazu aufgefordert wird eine Höherstufung zu beantragen.
Sollte der Bewohner/ Betreuer der schriftlichen Aufforderung nicht nachkommen, dann hat die Einrichtung die Möglichkeit, den entsprechenden Pflegesatz einzufordern, auch ohne Begutachtung durch den MDK. Dies kann frühestens zwei Monate nach der schriftlichen Aufforderung geschehen.
Kommt der MDK (Pflegekasse) nach der Begutachtung (die dann sicherlich folgt) zu dem Schluss, dass die, von der Einrichtung geforderte Pflegestufe, unrechtmäßig sei, muss die Einrichtung den erhöhten Betrag rückwirkend erstatten.
Dies lässt sich auch dort nachlesen: SGB XI PQsG §87a Abs. 2

MfG


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