Bemessungs Grundlage für Inko Material?
Bemessungs Grundlage für Inko Material?
Hallo sitze ziemlich in der Klemme PDL und Stationsleitung sind krank und nun soll ich die Inko-Bestellung managen Wobei ich den Bedarf zwar ermitteln kann, kenne ja meine Leut, jedoch habe ich keine ahnung wieviel Vorlagen bzw. Inko-Hosen übe rdie Kasse abrechen bar sind. Was ich heute definitiv mitgeteilt bekommen habe das alles über die Verordnungen zu laufen hat das das HAus (die Heimleitung / Frau K.) keine Kohle dafür rausrügt. Von daher meine Frage :
Wonach richtet sich die Menge welche über die Verordnung "bestellt" werden Kann ? Kriege einfach keine Info's weiß nur das unsere PDL im schnitt 60/60 bestellt sprich im Durchschnitt 2 Vorlagen und 2 Inko-Hosen pro Bewohner unabhängig von der Pflegestufe und der schwer der Inkontinenz, was logischerweise immer wieder zu Engpäsen am Monatsende führt....
Wäre wirklich dankbar über eine baldige Info die mir hilft Verordnungen und "Verhandlungen mit Ärzten durchziehen zu könne da ich diesen ganzen Schrott jetzt um den Hals gehängt bekommen habe ....
SOS SOS
Wonach richtet sich die Menge welche über die Verordnung "bestellt" werden Kann ? Kriege einfach keine Info's weiß nur das unsere PDL im schnitt 60/60 bestellt sprich im Durchschnitt 2 Vorlagen und 2 Inko-Hosen pro Bewohner unabhängig von der Pflegestufe und der schwer der Inkontinenz, was logischerweise immer wieder zu Engpäsen am Monatsende führt....
Wäre wirklich dankbar über eine baldige Info die mir hilft Verordnungen und "Verhandlungen mit Ärzten durchziehen zu könne da ich diesen ganzen Schrott jetzt um den Hals gehängt bekommen habe ....
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Vor dem Spiel ist nach dem Spiel
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Verordnung von Inkontinenzmaterial
Hallo Olafohl.
Nach dem Bedarf. Bei Verbrauchsmitteln (z.B. Inkontinenzmaterial) beträgt die Zuzahlung 10 % je Packung, höchstens jedoch 10 Euro für den Monatsbedarf (§ 33 Abs.2 SGB 5).
Wobei man sich trefflich darüber streiten kann, ob Inkontinenzmaterialien nicht sowieso vom Heim bezahlt werden müssen.
MfG DH
Zitat:
Frage : Was unterscheidet einen Juristen von einer Ente ? Antwort : Nichts Erklärung : Die Ente kann laufen, fliegen, tauchen, schwimmen und singen -- nur gemessen an anderern Kreaturen nichts richtig gut.
Nach dem Bedarf. Bei Verbrauchsmitteln (z.B. Inkontinenzmaterial) beträgt die Zuzahlung 10 % je Packung, höchstens jedoch 10 Euro für den Monatsbedarf (§ 33 Abs.2 SGB 5).
Wobei man sich trefflich darüber streiten kann, ob Inkontinenzmaterialien nicht sowieso vom Heim bezahlt werden müssen.
MfG DH
Zitat:
Frage : Was unterscheidet einen Juristen von einer Ente ? Antwort : Nichts Erklärung : Die Ente kann laufen, fliegen, tauchen, schwimmen und singen -- nur gemessen an anderern Kreaturen nichts richtig gut.
- doedl
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- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
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Hallo Olaf
also erstmal solltest du wissen, ob Euer Heim eine Pauschale mit den Krankenkassen vereinbart hat; dann kriegen Sie pro inkontinenten Bewohner nämlich einen Festpreis erstattet. Wenn nicht, dann kannst Du den Bedarf ermitteln und das notwendige Rezept beim Hausarzt bestellen; eine Höchstgrenze für Inko- Material gibt es im zweiten Fall meines Wissens nicht.
Inkontinenzmaterial muss auch nicht vom Heim bezahlt werden -Dirk, da hast ne falsche Info- das träfe nur zu, wenn das Heim eine Pauschale mit den Kassen vereinbart hätte.
Gruss Doedl
also erstmal solltest du wissen, ob Euer Heim eine Pauschale mit den Krankenkassen vereinbart hat; dann kriegen Sie pro inkontinenten Bewohner nämlich einen Festpreis erstattet. Wenn nicht, dann kannst Du den Bedarf ermitteln und das notwendige Rezept beim Hausarzt bestellen; eine Höchstgrenze für Inko- Material gibt es im zweiten Fall meines Wissens nicht.
Inkontinenzmaterial muss auch nicht vom Heim bezahlt werden -Dirk, da hast ne falsche Info- das träfe nur zu, wenn das Heim eine Pauschale mit den Kassen vereinbart hätte.
Gruss Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
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Selektion von Informationen
Hallo Doedl.
Ich bin mit Absicht nicht von einer Pauschale ausgegangen. An den Zuzahlungen ändert das nichts!!! Eine Höchstgrenze gibt es für Inkontinenzmaterial nicht.
Nein, Inkontinenzmaterial muss nicht vom Heim bezahlt werden! Deshalb mein "trefflich streiten". Wie du sicher weißt, ist es in der Vergangenheit ist immer wieder zu Auseinandersetzungen darüber gekommen, welche Hilfsmittel vom Pflegeheim vorzuhalten sind und welche von der Kasse bezahlt werden. So wurde auch über Inkontinenzmaterial gestritten. Um Missverständnisse zu vermeiden, werde ich zukünftig auf solche Anmerkungen verzichten. Ich finde es nur Interessant.
Leider lassen sich in einen Forenbeitrag nicht alle Informationen unterbringen. Man muss selektieren!
MfG DH
Zitat:
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. - Rudolf Augstein (*1923 - 2002), dt. Journalist, Herausg. "Der Spiegel"
Ich bin mit Absicht nicht von einer Pauschale ausgegangen. An den Zuzahlungen ändert das nichts!!! Eine Höchstgrenze gibt es für Inkontinenzmaterial nicht.
Nein, Inkontinenzmaterial muss nicht vom Heim bezahlt werden! Deshalb mein "trefflich streiten". Wie du sicher weißt, ist es in der Vergangenheit ist immer wieder zu Auseinandersetzungen darüber gekommen, welche Hilfsmittel vom Pflegeheim vorzuhalten sind und welche von der Kasse bezahlt werden. So wurde auch über Inkontinenzmaterial gestritten. Um Missverständnisse zu vermeiden, werde ich zukünftig auf solche Anmerkungen verzichten. Ich finde es nur Interessant.
Leider lassen sich in einen Forenbeitrag nicht alle Informationen unterbringen. Man muss selektieren!
MfG DH
Zitat:
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. - Rudolf Augstein (*1923 - 2002), dt. Journalist, Herausg. "Der Spiegel"
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