Arbeitszeitgesetz

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menderes
Beiträge: 85
Registriert: Di 20. Apr 2004, 19:54

Arbeitszeitgesetz

Beitrag von menderes »

Hallo ihr lieben,

ich hab mal eine Bitte an euch.
Mein Mann arbeitet in einer kirchlichen Einrichtung in Berlin.
Es geht jetzt darum, weil mein Mann jetzt 10 Nächte gearbeitet hat und kein freien Tag zur Verfügung hatte.

4.-6.3. 15-23:30
7.3. frei
8.3. 19-3 uhr
9.12.3. 23-7:30 + 14-16
12.-16.3. 23-7:30
17+18.3. 20-7:00 + 18:30-19:00
19.3. 12:30-20:00
20.3. 6:00-14:30

Ist das zulässig?

Liebe Grüße
Menderes


"Fordere viel von dir selbst, erwarte wenig von anderen. So bleibt dir mancher Ärger erspart"

Thanos

AW: Arbeitszeitgesetz

Beitrag von Thanos »

Hallo.

Ich weiß nicht ob ich da so recht durchblicke bei dem was Du da aufgeschrieben hast. Wie lautet denn der Dienstplan für den ganzen Monat März? Als was arbeitet Dein Mann? Arzt oder Krankenpfleger? Ist das ein regulärer Dienstplan, ist da Arbeit auf Abruf dabei oder Bereitschaftsdienst?

Im Arbeitszeitgesetz ist beschrieben wie mit der Arbeit am Sonntag zu verfahren ist, bei Deinem Auszug kann man hier schlecht sagen ob die Sonntagsruhe eingehalten ist.

Der Arbeitgeber hat eine gewisse Fürsorgepflicht, er hat auch Arbeitsmedizinische Aspekte bei der Dienstplanerstellung zu berücksichtigen. Im Rahmen dessen sind laut Institut für Arbeitsmedizin die Anzahl der Arbeitstage mit Nachtarbeit limitiert, ich glaube auf vier oder fünf. Es gibt die Empfehlung dazu, nach derartiger Nachtdienste zwei freie Tage zu bekommen. Das passt hier bei Deinem Beispielen nicht. Weiterhin wird empfohlen die Dienste vorwärtesrollieren zu lassen, auch das passt hier nicht.

Im Arbeitszeitgesetz ist auch geregelt dass der Arbeitnehmer maximal 10 Stunden am Stück arbeiten gehen darf und sich nach jedem Dienst eine Ruhezeit von mindestens 10 Stunden anschließen muss. Auch das passt hier bei Deinem Beispielen nicht.

Vielleicht lohnt mal das Gespräch mit dem Arbeitgeber, mit der Mitarbeitervertretung oder im schlimmsten Fall ein anonymer Hinweis bei der Berufsgenossenschaft.



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menderes
Beiträge: 85
Registriert: Di 20. Apr 2004, 19:54

AW: Arbeitszeitgesetz

Beitrag von menderes »

Guten Morgen,

mein Mann ist Pflegehelfer. Der gesamte Monat März sieht so bei ihm aus.

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1) Am 12.3. musste er zusätzlich nochmals dort erscheinen zur Teamsitzung
2) Am 18.3. musste er dorthin wegen einer Patientin, die eigentlich keine Männer möchte und trotzdem erscheinen musste, nur um dort eine halbe Stunde zu sitzen.
3) Wir wohnen in Spandau und seine Arbeitsstelle ist in Marienfelde. Er hat ein Auto und zwei Kinder, wobei eine noch 10 Jahre alt ist.

Kann man da jetzt gegen die PDL vorgehen oder gar nicht. Ich weiß sowohl, dass man für die Mitarbeiter eine Fürsorgepflicht -so wie du das auch beschrieben hast - hat. Dennoch sehe ich hier eine menschenverachtliche Dienstplangestaltung.

Er hat keine Rufbereitschaft o.ä.

Trotzdem nochmals vielen lieben Dank für deinen Beitrag.

Liebe Grüße
Menderes


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Rasputin
Beiträge: 956
Registriert: Mi 16. Jun 2004, 18:50

AW: Arbeitszeitgesetz

Beitrag von Rasputin »

Huhu,

du als Ehefrau kannst ihm ja schon mal vorschlagen, vielleicht eine andere Stelle zu suchen, ich meine Kräfte werden gesucht! also von dem Nachtdienst gleich in den Spät ist unzumutbar und eigentölich nicht tragbar.


Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können

Thanos

AW: Arbeitszeitgesetz

Beitrag von Thanos »

Hallo.

Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll das Thema sehr überlegt anzugehen. Das Ziele sollte es aus meiner Sicht sein eine Besserung der Arbeitsbedingungen herbeizuführen und nicht gegen die PDL vorzugehen oder böse Worte wie "menschenverachtend" in der Öffentlichkeit auszusprechen.

Ein Punkt im Gespräch könnte sein die Teamsitzung zu besprechen, die Notwenigkeit der Teilnahme bei Nachtdienst usw.

Ein zweiter Punkt zum ansprechen wäre das Erscheinen nach dem Nachtdienst am 18.03.

Als dritten Punkt kann man ja die vielen Nachtdienste in Folge ansprechen und auch hier darum bitten dies künftig zu unterlassen.

Bei Bedarf Hilfe bei der BG anfordern - dies sollte relativ fix zu einem Erfolg führen.



freiberufler 3
Beiträge: 91
Registriert: Sa 23. Jul 2011, 09:23

AW: Arbeitszeitgesetz

Beitrag von freiberufler 3 »

Zudem nach den 10 Nächten Tagdienste folgen und keine ausreichende Erholungszeit vorliegt. Dies widerspricht sich mit dem Arbeitszeitgesetz und würde eher der Diensplanung eines Freiberuflers entsprechen, der nicht ans Arbeitszeitgesetz gebunden ist, aber zwischendrin auch mal Erholung braucht. Zumindestens könnte ich solch einen Dienstplan niemals durchziehen. Da wäre ich am Ende. Zudem stellt sich mir die Frage, wie die Dienstzeiten sind ? F ? SD? ND?



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