§ 87 b - Mehr Personal

PQSG, QM, IQM, Jeder der eine Frage oder Anregung hat sollte hier fündig werden......
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piaui
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§ 87 b - Mehr Personal

Beitrag von piaui »

Hallo!

ich habe gelesen, dass die Tagespflege mehr Personal haben können, und können ein Zuschuss bekommen.

1 Kraft für 24 Demenzielle Erkrankter.

wer weiss mehr darüber?
wie kann man geltend lassen?
wo beantragt man?

wenn der Gast schon die € 100/€200 schon bekommen, kann die Einrichtung trotzdem noch mehr Geld bekommen



piaui
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Beitrag von piaui »

hier gibt es info

http://www.bpa.de/Aktuelles-Positionen. ... &tx_ttnews[tt_news]=652&cHash=6b0fa3b4c32238106d26bfef297c1ca6


in einer anderen Seite, weiss jetzt nicht mehr genau,
sagte

personalschlüssel früher war
1:25 Dementen, soll jetzt 1:24



piaui
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Beitrag von piaui »




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doedl
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Beitrag von doedl »

Hallo Piaui

da gehts aber eindeutig um Pflegeheim- BewohnerInnen, nicht um Tagespflege.

Richtig ist, dass mit dem Pflege- Neuausrichtungsgesetz für den Tagesgast mehr Geld zu Verfügung steht; lies mal hier http://www.agm-online.de/fileadmin/down ... Aend13.pdf da ist es gut beschrieben.

Gruß Doedl


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Angie
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Beitrag von Angie »

@doedl

leider ist auf dieser Seite ein Fehler drin.

1. Wer die Tagespflege einschließlich nutzt bekommt nur die normalen Sachleistungen wie bisher, sprich
PS 1 = 450,- €
PS 2 = 1100,- €
PS 3 = 1550,- €

Wir bekommen leider keine erhöhte Pflegesachleistungen.

87 b Betreuungskräfte

Diese müssen mit der Pflegekasse ausgehandelt werden für die Tagespflege.

Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem
Betreuungsbedarf
Die Vergütungszuschläge wurden bisher ausschließlich im vollstationären Bereich für
Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gezahlt. Neu hinzu
kommt ab dem 01.01.2013, dass auch teilstationäre Einrichtungen Anspruch auf
Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem
Betreuungsbedarf haben.
Voraussetzungen:
- Die Kunden müssen über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit
notwendige Versorgung hinaus zusätzlich betreut und aktiviert werden.
- Die Einrichtung beschäftigt zusätzliches Betreuungspersonal für die
zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Kunden.
- Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:24.
- Vergütungszuschläge dürfen dann nicht berechnet werden, wenn die
zusätzliche Betreuung nicht erbracht wurde.

LG Angie


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doedl
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Beitrag von doedl »

Ei super Angie,

vielen Dank, das wusste ich noch nicht.

Wo hast Du denn auf der Seite einen Fehler entdeckt?

Gruß Doedl


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Angie
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Beitrag von Angie »

@ doedl

ab 01.01.2013
ambulanter
Dienst
oder Tagespflege.

Dies gilt nur für den ambulanten Dienst bis jetzt.


und ich schreib dir ne Nachricht

LG


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piaui
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Beitrag von piaui »

hallo!

leider kann ich von zuhause meine Dienstsemail nicht zugreifen, aber in der Unterlage, die ich bekommen habe, war drin, dass es jetzt auch für die tagespflege auch gilt, das soll ganz neue sein.



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Angie
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Beitrag von Angie »

@piaui

ja das mit den 87 b Kräften ist seit 1.1.2013 drin.

Näheres weiß nach dem 15.02. soviel ich jetzt weiß ist es mit den PK zu verhandeln, wie dies genau dann finanziert wird.


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piaui
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Beitrag von piaui »

Angie!

meldest du dich nach 15.2 wenn du mehr weist?

danke



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