Hallo zusammen...
Meine Mutter hat Pflegegrad 3 bekommen..
Ich bin als Pfleger eingetragen..
Bin selber Vollzeit Berufstätig..
Meine Mutter wohnt im gleichen Haus..
Frage:
Was steht mir / ihr alles zu?
Auf was ist zu achten?
Danke euch im voraus
Pflegegrad 3
- fmh
- Beiträge: 2954
- Registriert: Fr 29. Jun 2007, 19:00
- Beruf: Altenpfleger
- Einsatz Bereich: Kreisverwaltung
- Wohnort: Bayern
Re: Pflegegrad 3
Hallo,
die Informationen sind relativ umfangreich, da kann vielleicht eine persönliche Beratung sinnvoll sein. Falls du einen Pflegestützpunkt in der Nähe hast, ist das eine gute Anlaufstelle. Die Pflegekasse deiner Mutter ist ebenfalls zur Beratung verpflichtet.
Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung findest du hier: https://www.wege-zur-pflege.de/startseite.html
Auch die folgende Seite ist für den Einstieg nicht schlecht: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... elfer.html
Gruß
fmh
die Informationen sind relativ umfangreich, da kann vielleicht eine persönliche Beratung sinnvoll sein. Falls du einen Pflegestützpunkt in der Nähe hast, ist das eine gute Anlaufstelle. Die Pflegekasse deiner Mutter ist ebenfalls zur Beratung verpflichtet.
Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung findest du hier: https://www.wege-zur-pflege.de/startseite.html
Auch die folgende Seite ist für den Einstieg nicht schlecht: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... elfer.html
Gruß
fmh
Get a job. Go to work. Get married. Have children. Follow fashion. Act normal. Walk on the pavement. Watch TV. Obey the law. Save for your old age. Now repeat after me: "I am free..."
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
Re: Pflegegrad 3
Deiner Mutter stehen alle Leistungen aus der Pflegeversicherung zu.
Hier die wichtigsten:
Kurzzeit u. Verhinderungspflege § 39 SGB XI http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html
https://www.financescout24.de/wissen/ra ... zeitpflege
Tages/Nachtpflege n. § 41 SGB XI ( http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/41.html
https://www.pflege-durch-angehoerige.de ... ie-achten/
zusätzliche Entlastungsleistungen n. § 45 SGB XI http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html
https://www.jedermann-gruppe.de/zusaetz ... eistungen/
sowie nach § 40 SGB XI mtl. 40€ für zum verbrauch bestimmer Hilfsmittel http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/40.html
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband. ... ruppeId=38
Für dich gibt es keine Extra Entlohnung oder Bezahlung von der Pflegekasse, denn das Pflegegeld steht rechtlich dem Pflegebedürftigen zu.
Gibt sie das Pflegegeld an dich weiter ist das OK.
Für dich wäre interessant, wenn du wtl. mit der Pflege inkl. der Hauswirtschaft auf 10 Stunden kommst, erhälst du von der Pflegekasse Beiträge auf dein Rentenkonto gezahlt.
Im übrigen müsst ihr der Pflegekasse einen sogenannten Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI, nachweisen.
In Pflegegrad 2 u. 3, einmal pro Halbjahr und in Pflegegrad 4 u. 5, einmal pro Quartal.
Dazu müsst ihr euch einen örtl. ambul. Pflegedienst aussuchen und mit dem Pflegeberatungsbesuch beauftragen.
Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Erfolgen die Pflegeberatungsbesuche nicht, so kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen.
Bei diesen Pflegeberatungsbesuchen kann dir der ambul. PD die einzelheiten der zustehenden Leistungen ganz genau erklären.
Hier die wichtigsten:
Kurzzeit u. Verhinderungspflege § 39 SGB XI http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html
https://www.financescout24.de/wissen/ra ... zeitpflege
Tages/Nachtpflege n. § 41 SGB XI ( http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/41.html
https://www.pflege-durch-angehoerige.de ... ie-achten/
zusätzliche Entlastungsleistungen n. § 45 SGB XI http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html
https://www.jedermann-gruppe.de/zusaetz ... eistungen/
sowie nach § 40 SGB XI mtl. 40€ für zum verbrauch bestimmer Hilfsmittel http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/40.html
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband. ... ruppeId=38
Für dich gibt es keine Extra Entlohnung oder Bezahlung von der Pflegekasse, denn das Pflegegeld steht rechtlich dem Pflegebedürftigen zu.
Gibt sie das Pflegegeld an dich weiter ist das OK.
Für dich wäre interessant, wenn du wtl. mit der Pflege inkl. der Hauswirtschaft auf 10 Stunden kommst, erhälst du von der Pflegekasse Beiträge auf dein Rentenkonto gezahlt.
Im übrigen müsst ihr der Pflegekasse einen sogenannten Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI, nachweisen.
In Pflegegrad 2 u. 3, einmal pro Halbjahr und in Pflegegrad 4 u. 5, einmal pro Quartal.
Dazu müsst ihr euch einen örtl. ambul. Pflegedienst aussuchen und mit dem Pflegeberatungsbesuch beauftragen.
Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Erfolgen die Pflegeberatungsbesuche nicht, so kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen.
Bei diesen Pflegeberatungsbesuchen kann dir der ambul. PD die einzelheiten der zustehenden Leistungen ganz genau erklären.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
Re: Pflegegrad 3
Hallo ,
dazu habe ich auch interessante Artikel auf (Link gelöscht, fmh) gefunden. Vielleicht hier findest du etwas das dir weiter helfen kann.
Ich wünsche dir alles gute .
dazu habe ich auch interessante Artikel auf (Link gelöscht, fmh) gefunden. Vielleicht hier findest du etwas das dir weiter helfen kann.
Ich wünsche dir alles gute .
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste