Bewohnerin verwundet aus Krh zurück

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Siery
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Bewohnerin verwundet aus Krh zurück

Beitrag von Siery »

Eine Bewohnerin ist von ihrem Hausarzt in ein Krh eingewiesen worden. Die Haut war intakt. Das geben auch die Unterlagen aus dem Krh her.
Dennoch ist die Bewohnerin verletzt aus dem Krh entlassen worden.
Rechtsseitig im Gesicht eine eindeutige Schürfwunde, am rechten Arm eine Verletzung mit einer dicken Blase in der sich gelbe Flüssigkeit befindet. Das rechte Sitzbeibein mit einem roten Fleck (5Mark groß) und um diese Stelle eine Handtellergroße und dicke schmerzhafte Stelle die sehr Berührungsempfindlich ist. Alles auf der rechten Seite.
Das Krh verschweigt der Angehörigen was geschehen ist. Aber sie hat die Akten in die Hand bekommen und dort ist dokumentiert dass die Bewohnerin mit intakter Haut und ohne Dekubitusgefährdung ist.
Das Krh meint sie hätte sich im Gesicht gekratzt. Es ist aber eindeutig eine Schürfwunde und angeblich wäre sie mit einem Dekubitus (der keiner ist) so eingeliefert worden.

Die Angehörige fragt, wie sie sich nun rechtlich verhalten kann. Aber vermutlich ist dass das falsche Forum für solch eine Frage?


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doedl
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Re: Bewohnerin verwundet aus Krh zurück

Beitrag von doedl »

Moin Siery,

grundsätzlich liegt die Beweislast beim Krankenhaus.

Die Angehörige kann- wenn sie die rechtliche Betreuerin ist- eine Anzeige wegen Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft stellen. Ist sie keine Betreuerin, muss das die Patientin selbst tun (bzw. die Angehörige schriftlich ermächtigen, in diesem Fall ihre Interessen zu vertreten.

Das Krankenhaus muss bei der Ermittlung beweisen, dass es keine Schuld trifft.

Ein Dekubitus gilt in der Rechtssprechung als Pflegefehler; es würde also ein gerichtsmedizinisches Gutachten erstellt, ob alle pflegerelevanten Dinge getan wurden, um einen Dekubitus zu vermeiden.

Aus der Erfahrung würde ich sagen:
Bei der Personalsituation mittlerweile tut sich jedes Krankenhaus schwer, das Gegenteil zu beweisen. Solche Fälle gehen meist mit einem Vergleich aus.
Ahso- neben der strafrechtlichen Anzeige sollte eine zivilrechtliche laufen, Anspruch auf Schmerzensgeld.

Was mich bei der Sache noch irritiert: Du schreibst Einsatz palliativ?? Ist die Patientin demnach im Hospiz gewesen?

Gruß Doedl


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Siery
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Re: Bewohnerin verwundet aus Krh zurück

Beitrag von Siery »

Vielen Dank für deine Antwort.
Die Bewohnerin hat zum Glück eine Betreuerin.

Mit der Prophylaxe wurde ganz eilig 1 Tag vor Entlassung begonnen. Aber wie schon gesagt, ein Dekubitus ist es nicht. Das wollten die der Angehörigen nur unterjubeln.

Ja, ich arbeite auf einer Palliativ - Station. Die Bewohnerin lebt aber in einem anderem Haus in einer anderen Stadt.


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doedl
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Re: Bewohnerin verwundet aus Krh zurück

Beitrag von doedl »

Hallo Siery,

was da genau passiert ist, wird wohl im Dunkeln bleiben. Eine Schürfwunde muss ja nicht zwingend ein Verschulden des Krankenhauses sein; die kann sich die Dame auf diverse Weise zugezogen haben.

Warum jedoch ein Dekubitus dokumentiert wird, der keiner ist, das verstehe wer will.

Gruß Doedl


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