Lohnsteuerjahresausgleich???

Alles jenseits der Pflege, Alltagsthemen, Witze Geschichten, Bücherecke/Pinwand, was immer Ihr wollt...
Antworten
KleinTascha
Beiträge: 93
Registriert: Mi 7. Feb 2007, 19:41

Lohnsteuerjahresausgleich???

Beitrag von KleinTascha »

Hallo,

hab nn mitbekommen, dass viele eine Steuererklärung oder so ein Lohnsteuerjahresausgleich machen?
ab wann muss ich das machen??? bis wann muss ich das machen??undvorallem, wie mache ich das??
daaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanke



valencia
Beiträge: 6
Registriert: Sa 30. Aug 2008, 14:35

AW: Lohnsteuerjahresausgleich???

Beitrag von valencia »

Hallo Klein Tascha, find ich ja süß, dass Du noch nie was davon gehört hast. Als Arbeitnehmer hast Du Deine Lohnsteuer zu veranlagen, dass heißt Du läßt vom Finanzamt berechnen, ob Du " genügend " Lohnsteuer für das vorherige Kalenderjahr bezahlt hast. Dazu gibt Dir Dein Arbeitgeber im Januar einen Auszug über die einbehaltenen und abgeführten Beträge. Wenn Du Dich mit diesem " Wisch " an einen Steuerberater wendest, erledigt er für Dich den ganzen nervigen Papierkram. Bei der Erklärung werden dann auch andere Dinge berücksichtigt, z. B Deine Versicherungen, auch kosten für Fort,- und Weiterbildungen usw. Da Du Dich ja anscheinend wirklich nicht auskennst, wäre ein Steuerberater das Beste. Hast Du dann mit dem Finanzamt so Deine Erfahrungen gemacht, kannst Du die Erklärungen auch sicher bald selbst machen. Ein Steuerberater nimmt natürlich auch sein Geld dafür. Ich hoffe dass ich Dir ein wenig helfen konnte und wünsche Dir für die nächste Veranlagung eine dicke fette Rückerstettung. Lieben Gruß



KleinTascha
Beiträge: 93
Registriert: Mi 7. Feb 2007, 19:41

AW: Lohnsteuerjahresausgleich???

Beitrag von KleinTascha »

Hallo,
aber muss das jeder machen??? wen ich nämlich so überlege, dann höre ich nicht on all zu vielen dass sie es machen..und in meinem bekanntenkreis auch nicht..
habda noch keinerlei erfahrung.....



Benutzeravatar
*Angie*
Beiträge: 5490
Registriert: Sa 17. Jun 2006, 15:54
Beruf: Mensch & ex. AP

AW: Lohnsteuerjahresausgleich???

Beitrag von *Angie* »

Das muss man sogar machen wenn man arbeitslos ist - zumindest hab ich egal ob ich gearbeitet habe oder nicht in jedem Jahr einen "Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich" zugeschickt bekommen.

In einem Jahr mußte ich sogar Strafe zahlen weil ich arbeitslos war und dachte ich brauch den dann auch nicht auszufüllen .....

Nimm das Ding mal und geh zum Steuerberater - oft bekommt man nicht unerhebliche Summen zurückerstattet, für manche Paare ist das ein 13. Monatsgehalt ;-)

Trau Dich, sonst verschenkst Du womöglich einiges an Geld ........


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

Ray
Beiträge: 408
Registriert: Fr 20. Mai 2005, 08:21
Kontaktdaten:

AW: Lohnsteuerjahresausgleich???

Beitrag von Ray »

Also machen muß es nicht jeder...

Es sei denn das Finanzamt verlangt eine Steuererklärung, und wenn man erstmal eine gemacht hat, darf man das dann Jahr für Jahr wiederholen.

Die STeuergesetze sind alles andere als einfach, weshalb ich für den Anfang auch einen Steuerberater empfehlen würde, allerdings lohnt es auch, sich damit ausführlich auseinanderzusetzen, da man 1. das Geld für den Berater spart (wobei das wieder bei der Erklärung darauf im Jahr angegeben werden kann).

Es empfiehlt sich auch, wenn man eine Steuererklärung macht, das entsprechende Jahr eben dieses immer im Blick zu halten, allein schon wegen der sog. Werbungskosten. Schön Recnungen sammeln von allem was mit dem BEruf zu tun hat. Wird Arbeitskleidung selbst gekauft? Rechnung mitschicken (Achtung: es muss auf der Rechnung BErufsbeklidung stehen). Arbeitsschuhe ebenso... Wird die Arbeitskleidung zu Hause gewaschen? Rechnung für Waschmittel und sooooo aufheben. Dies sind zwar Kleinigkeiten, aber andererseits freut man sich über jeden Cent mehr der ggf. zurückgezahlt wird und schließlich ist es rechtens alles anzugeben was mit Beruf zu tun hat.

Auch die Versicherungen (Lebenversicherung, Autoversicherung (Sofern man mit dem Auto fährt) und Haftpflichversicherung kann man auch angeben und natürlich auch nicht vergessen die Zinsen von Sparanlagen zu benennen (Achtung: Freitsellungsaufträge!)

Es ist wenn man sich mit beschäftigt nicht so ein großes Problem und heute helfen einen auch Steuerprogramme sehr gut, die einen noch an bestimmte Dinge erinnern...

Am Besten einfach mal erstmal von zwei Steuerberatern durchrechnen lassen, ob sich eine Erklärung wirklich lohnt (zwei weil man bei einem niemals weiß ob er richtig gerechnet hat ;-)

Gruß Ray



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste