Hallo,
bei uns im Altenheim sind, wie wohl fast überall, sehr viele Krankmeldungen,
was bedeutet das man auch oft am freien Wochenende einspringen muss.
Eine Kollegin ist nun aufgrunde einer OP für mehrere Wochen krank,
unsere WBL hat sich nun endlich auch mal zum Einspringen eingetragen
( sie hat normalerweise jedes Wochenende frei)
Mir ist aufgefallen das sie sich also Sonntags zum arbeiten eingetragen hat,
dafür aber den Freitag frei nimmt.
Ist ja auch okay so wenns passt, allerdings hat die Kollegin die am Samstag einspringt den Ausgleichtag bisher noch nicht eingetragen.
Ich habe mal so ein wenig im Internet gestöbert und folgendes gefunden:
Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Meine Frage dazu ist: gilt das mit dem Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen nur für den Sonntag, oder steht einem das auch beim Einspringen auf einem Samstag zu?
Einspringen am freien Wochenende
AW: Einspringen am freien Wochenende
Der Samstag ist ein Werktag .Also stehtDir kein Ersatzruhetag zu .
Springst Du ein müssen Dir zumindestens die Stunden gut geschrieben werden .
LG
Springst Du ein müssen Dir zumindestens die Stunden gut geschrieben werden .
LG
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- Registriert: Do 6. Okt 2011, 17:18
AW: Einspringen am freien Wochenende
Übrigens, du MUSST garnicht einspringen, wenn der Dienstplan ursprünglich was anderes aussagt. Man kann dich nett fragen, und wenn es dir passt, kannst du "ja" sagen.
Der Heini
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