Dürfen die das???
Dürfen die das???
Hallo zusammen,
ich hoffe das mir hier irgend jemand einen Rat geben kann. Ich arbeite als Präsenzkraft in einer Wohngruppe mit 14 Bewohnern.
Die Arbeit macht mir schon sehr viel Spaß, aber sie wird durch die Heimleitung, die auch für die Hauswirtschaft zuständig ist, mehr als vermiest.
Der Krankeitsstand von den Präsenzkräften ist sehr Hoch.
Diesen Monat, Dez. 2016 wurden die Dienstpläne 5x geändert , gefragt wird nie jemand. Das Privatleben wird dermaßen übergangen, so etwas habe ich noch nie erlebt, Termine oder Planungen können nicht wahrgenommen werden. Allein im Dezember muss ich jedes WE arbeiten und hatte bis jetzt 3x frei und werde auch für den restlichen Monat kein frei mehr haben.
Ich war vorher in der Pflege, wegen meinen Rücken hab ich da deswegen auf gehört. Genauso ist es mit den Überstunden, die können einfach nicht Abgebaut werden und verfallen.
Meine Frage ist nun, ist das überhaupt Rechtens, dass die Dienstpläne ohne zufragen so oft geändert werden können/dürfen? Wenn man sich wehrt, bekommen wir den Spruch "Ihr wisst wo die Tür ist" rein gedrückt!
Ich weiss leider nicht mehr was ich überhaupt noch machen kann oder soll..
LG präsenz
ich hoffe das mir hier irgend jemand einen Rat geben kann. Ich arbeite als Präsenzkraft in einer Wohngruppe mit 14 Bewohnern.
Die Arbeit macht mir schon sehr viel Spaß, aber sie wird durch die Heimleitung, die auch für die Hauswirtschaft zuständig ist, mehr als vermiest.
Der Krankeitsstand von den Präsenzkräften ist sehr Hoch.
Diesen Monat, Dez. 2016 wurden die Dienstpläne 5x geändert , gefragt wird nie jemand. Das Privatleben wird dermaßen übergangen, so etwas habe ich noch nie erlebt, Termine oder Planungen können nicht wahrgenommen werden. Allein im Dezember muss ich jedes WE arbeiten und hatte bis jetzt 3x frei und werde auch für den restlichen Monat kein frei mehr haben.
Ich war vorher in der Pflege, wegen meinen Rücken hab ich da deswegen auf gehört. Genauso ist es mit den Überstunden, die können einfach nicht Abgebaut werden und verfallen.
Meine Frage ist nun, ist das überhaupt Rechtens, dass die Dienstpläne ohne zufragen so oft geändert werden können/dürfen? Wenn man sich wehrt, bekommen wir den Spruch "Ihr wisst wo die Tür ist" rein gedrückt!
Ich weiss leider nicht mehr was ich überhaupt noch machen kann oder soll..
LG präsenz
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- Beiträge: 318
- Registriert: Mi 6. Feb 2013, 20:35
AW: Dürfen die das???
[quote=""resigniert""]Betriebsrat? MAV? Gewerkschaft?[/quote]
Leider nichts davon vorhanden bzw. die meisten dort kriegen den Mund nicht auf sondern reden hinterm Rücken. Noch bin ich keiner Gewerkschaft, habe es aber vor.
Allerdings würde ich gern wissen ob die das dürfen.
Leider nichts davon vorhanden bzw. die meisten dort kriegen den Mund nicht auf sondern reden hinterm Rücken. Noch bin ich keiner Gewerkschaft, habe es aber vor.
Allerdings würde ich gern wissen ob die das dürfen.
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- Beiträge: 49
- Registriert: Sa 10. Sep 2016, 12:19
AW: Dürfen die das???
aus meiner sicht in DER form nicht - aber da sind kompetentere pflegekräfte hier, die dir dazu mehr sagen könnten.
das dienstpläne auch anders gehandhabt werden können ist unumstritten. die Dame sollte mal eine Fortbildung machen
mir fällt da noch ein: was sagt dein Vertrag?
ggf. einen anderen AG suchen.
das dienstpläne auch anders gehandhabt werden können ist unumstritten. die Dame sollte mal eine Fortbildung machen
mir fällt da noch ein: was sagt dein Vertrag?
ggf. einen anderen AG suchen.
ich lebe mein leben in wachsenen ringen, die sich um die dinge ziehen - den letzten werde ich wohl nicht erringen - aber versuchen will ich ihn. MGorki
AW: Dürfen die das???
Dienstpläne müssen jederzeit geändert werden können, um die Versorgung der Bewohner sicherzustellen.
Das ist ein Fakt, an dem man nicht tippen kann.
Das "WIE" ist ist die Kunst der Leitung. - Es gibt aber hier auch genügend "Kunstbanausen".
Wenn die Leitung nicht die soziale Kompetenz hat, ihren Dienstplan zu vermitteln, würde ich den "freundlichen" Hinweis auf die Tür dankend annehmen.
Ob man in die Gewerkschaft geht....ist Ansichtssache. Eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband empfehle ich auf alle Fälle. (Da ist der Arbeitsrechtsschutz meist auch mit drin.)
Für die Jobsuche: Man muss dem künftigen AG die Mitgliedschaft nicht mitteilen!
Das ist ein Fakt, an dem man nicht tippen kann.
Das "WIE" ist ist die Kunst der Leitung. - Es gibt aber hier auch genügend "Kunstbanausen".
Wenn die Leitung nicht die soziale Kompetenz hat, ihren Dienstplan zu vermitteln, würde ich den "freundlichen" Hinweis auf die Tür dankend annehmen.
Ob man in die Gewerkschaft geht....ist Ansichtssache. Eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband empfehle ich auf alle Fälle. (Da ist der Arbeitsrechtsschutz meist auch mit drin.)
Für die Jobsuche: Man muss dem künftigen AG die Mitgliedschaft nicht mitteilen!
Zuletzt geändert von Benutzer 10209 gelöscht am Sa 10. Dez 2016, 19:49, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Dürfen die das???
Hallo,
nein, es ist nicht zulässig den gültigen Dienstplan ohne Rücksprache mit den Mitarbeitern zu ändern. Bei uns werden die Mitarbeiter gefragt ob und was geht, wenn wir Mitarbeiterausfälle haben. Da wir aber 8 Mitarbeiter gemäß § 87 b, 4 Mitarbeiter im Sozialdienst und 3 BUFDI`s für 89 Bewohner haben, ist es kein Drama wenn jemand ausfällt, weil die Dienste durch das anwesende Personal absolut entspannt ausgeglichen werden können. Die Betreuungskräfte führen keinerlei pflegerischen Tätigkeiten aus und arbeiten auch nicht in der Hauswirtschaft.
Lg ilios
nein, es ist nicht zulässig den gültigen Dienstplan ohne Rücksprache mit den Mitarbeitern zu ändern. Bei uns werden die Mitarbeiter gefragt ob und was geht, wenn wir Mitarbeiterausfälle haben. Da wir aber 8 Mitarbeiter gemäß § 87 b, 4 Mitarbeiter im Sozialdienst und 3 BUFDI`s für 89 Bewohner haben, ist es kein Drama wenn jemand ausfällt, weil die Dienste durch das anwesende Personal absolut entspannt ausgeglichen werden können. Die Betreuungskräfte führen keinerlei pflegerischen Tätigkeiten aus und arbeiten auch nicht in der Hauswirtschaft.
Lg ilios
Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!
- Lilli2710
- Beiträge: 238
- Registriert: So 11. Mai 2014, 16:25
- Beruf: KPH / APH Dauernachtdienst
- Einsatz Bereich: Altenpflegeheim
AW: Dürfen die das???
[quote=""Elfriede""]Dienstpläne müssen jederzeit geändert werden können, um die Versorgung der Bewohner sicherzustellen.
Das ist ein Fakt, an dem man nicht tippen kann.
.....[/quote]
Nennst du mir bitte hierzu eine verbindliche Quelle? Dankeschön.
Denn genau so ...
[quote=""ilios1966""]
nein, es ist nicht zulässig den gültigen Dienstplan ohne Rücksprache mit den Mitarbeitern zu ändern....
Lg ilios[/quote]
... kenn ich das nämlich auch.
Das ist ein Fakt, an dem man nicht tippen kann.
.....[/quote]
Nennst du mir bitte hierzu eine verbindliche Quelle? Dankeschön.
Denn genau so ...
[quote=""ilios1966""]
nein, es ist nicht zulässig den gültigen Dienstplan ohne Rücksprache mit den Mitarbeitern zu ändern....
Lg ilios[/quote]
... kenn ich das nämlich auch.
AW: Dürfen die das???
Wenn der Dienstplan mal steht, dann steht er - und dann darf dein Einsatz auch nur geändert werden, wenn du zustimmst!
@Elfriede
Auch die haben ein Recht, ihre Frei zu planen - und auch dazu ist ein verbindlicher Dienstplan da.
Falls du das noch immer nicht verinnerlicht hast: Verdi - Schichtplanfibel: Mein Frei gehört mir! http://www.schichtplanfibel.de/meinfrei1.htm
@Elfriede
Wenn die Personaldecke dermaßen dünn ist und die Versorgung der Bew. nicht sichergestellt werden kann im Krankheitsfall, dann ist das nicht auf dem Rücken der Übriggebliebenen auszutragen!Dienstpläne müssen jederzeit geändert werden können, um die Versorgung der Bewohner sicherzustellen.
Auch die haben ein Recht, ihre Frei zu planen - und auch dazu ist ein verbindlicher Dienstplan da.
Falls du das noch immer nicht verinnerlicht hast: Verdi - Schichtplanfibel: Mein Frei gehört mir! http://www.schichtplanfibel.de/meinfrei1.htm
Wer mein Schweigen nicht versteht, versteht auch meine Worte nicht
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun (Orson Welles)
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun (Orson Welles)
-
- Beiträge: 218
- Registriert: Sa 1. Jul 2006, 15:34
AW: Dürfen die das???
[quote=""präsenz""]Leider nichts davon vorhanden bzw. die meisten dort kriegen den Mund nicht auf sondern reden hinterm Rücken. Noch bin ich keiner Gewerkschaft, habe es aber vor.
Allerdings würde ich gern wissen ob die das dürfen.[/quote]
Nein natürlich nicht. Aber wenn sich niemand wehrt, ändert sich auch nichts.
[quote=""Elfriede""]Dienstpläne müssen jederzeit geändert werden können, um die Versorgung der Bewohner sicherzustellen.
Das ist ein Fakt, an dem man nicht tippen kann.[/quote]
Stimmt, den Dienstplan ändern ist nicht verboten. Verboten ist aber, dies ohne Rücksprache mit den Mitarbeitern und deren Zustimmung zu machen. Mitarbeiter haben ein Recht auf ihr Frei, was nicht ständig zum Wohle der Bewohner unterwandert werden kann. Immer wieder darauf pochen ist schlichtweg nichts anderes als Erpressung.
Überstunden die nicht gegeben werden könnem, dürfen auch nicht einfach verfallen. Wäre mir das jemals passiert, hätte ich nie wieder Überstunden gemacht bei dem AG.
Wenn meine Überstunden die 200ter Marke erreicht hatten, habe ich auch keine Überstunden mehr gemacht.
Allerdings würde ich gern wissen ob die das dürfen.[/quote]
Nein natürlich nicht. Aber wenn sich niemand wehrt, ändert sich auch nichts.
[quote=""Elfriede""]Dienstpläne müssen jederzeit geändert werden können, um die Versorgung der Bewohner sicherzustellen.
Das ist ein Fakt, an dem man nicht tippen kann.[/quote]
Stimmt, den Dienstplan ändern ist nicht verboten. Verboten ist aber, dies ohne Rücksprache mit den Mitarbeitern und deren Zustimmung zu machen. Mitarbeiter haben ein Recht auf ihr Frei, was nicht ständig zum Wohle der Bewohner unterwandert werden kann. Immer wieder darauf pochen ist schlichtweg nichts anderes als Erpressung.
Überstunden die nicht gegeben werden könnem, dürfen auch nicht einfach verfallen. Wäre mir das jemals passiert, hätte ich nie wieder Überstunden gemacht bei dem AG.
Wenn meine Überstunden die 200ter Marke erreicht hatten, habe ich auch keine Überstunden mehr gemacht.
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Dürfen die das???
Grundsätzlich gilt: ohne Ab - und Rücksprache mit den Betroffenen darf ein Dienstplan nicht geändert werden.
Fakt ist aber auch, dass ein Dienstplan kein unveränderbares Instrument darstellt.
Ein Dienstplan kann und muss zur Sicherstellung der Versorgung von den Bewohnern änderbar sein und bleiben. Er ist kein starres Insrument.
Änderungen sind jederzeit möglich, jedoch nicht ohne -- siehe oben-- einbezogen zu haben.
Fakt ist aber auch, dass ein Dienstplan kein unveränderbares Instrument darstellt.
Ein Dienstplan kann und muss zur Sicherstellung der Versorgung von den Bewohnern änderbar sein und bleiben. Er ist kein starres Insrument.
Änderungen sind jederzeit möglich, jedoch nicht ohne -- siehe oben-- einbezogen zu haben.
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