Attest für Nachtdienst
Attest für Nachtdienst
Hallo,heute wende ich mich mal an Euch.Ich habe über 6 Jahre in der Hauswirtschaft gearbeitet,dann erfolgte der Wechsel in die Altenpflege in den Nachtdienst.Hab den Vertrag damals unterschrieben,weil versprochen wurde nur nachts arbeiten zu müßen,monatlich 50 bis 100 %,so wie die Nächte fallen.7 Nächte arbeiten und 7 Nächte frei.Natürlich hat die Leitung damals gesagt,pro forma schreiben wir Schichtdienst ein,das wird aber nie so kommen.Dies Jahr war ich im Januar 5 Nächte krank und jetzt vom 13.4 bis 9.5.2012,jedes Mal eine andere Krankheit.Nach drei Wochen hab ich mich gesund gemeldet,stellt dann fest das meine regulären Nächte nicht geplant wurden und ich dafür paar Spätdienste bekam,naja der AG muß sparen wo er kann.Ich mußte mir anhören es gehe so nicht weiter,wäre nun schon drei Wochen krank und hätte immer die selbe Krankheit sei somit nicht meht tragbar für Nachts,solle ein ärztliches Attest holen wie ich überhaupt noch arbeiten könne,weil ich ja nicht mehr nachts kann solle ich 3 Schichten fahren.
Hab mein ärztliches Attest gehlt und bei der PDL abgegeben.Der Arzt schrieb,
Pat. darf weiter Nachtdienst machen,aber wegen Gesundheit und Rhythmus erhalt ausschließich nachts,nax 7 Nächte am Stück.
Nun stehe ich wieder im Spätdienst,wenn ich nicht hingehe ist es eine Arbeitsverweigerung das ist mir klar.Wie sieht es aus wenn mir was passiert,ich stolpere oder so,bin ich versichert?
Achso das Attest mußte ich holen,weil der AG sich auf seine Obhutspflicht beruft.
Sorry für das Durcheinander,ich hoffe mir kann jemand was dazu sagen.
DANKE!
Lieben Gruß Katja
Hab mein ärztliches Attest gehlt und bei der PDL abgegeben.Der Arzt schrieb,
Pat. darf weiter Nachtdienst machen,aber wegen Gesundheit und Rhythmus erhalt ausschließich nachts,nax 7 Nächte am Stück.
Nun stehe ich wieder im Spätdienst,wenn ich nicht hingehe ist es eine Arbeitsverweigerung das ist mir klar.Wie sieht es aus wenn mir was passiert,ich stolpere oder so,bin ich versichert?
Achso das Attest mußte ich holen,weil der AG sich auf seine Obhutspflicht beruft.
Sorry für das Durcheinander,ich hoffe mir kann jemand was dazu sagen.
DANKE!
Lieben Gruß Katja
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- Registriert: Mi 29. Dez 2010, 11:40
AW: Attest für Nachtdienst
Ein solches Attest würde ich ohne Kündigungsschutz durch das Schwerbehindertengesetz nicht abgeben wollen.
( Ehrlich,- ich möchte es auch mit meinen GDB Prozenten nicht abgeben.)
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß dieses Attest langfristig nicht von einem Amtsarzt stammen muß oder vom Arbeitsmediziner bestätigt werden muß.
Bei uns war das so, daß selbst unsere Arbeitnehmer mit einer 50 % Schwerbehinderung wegen eine Krebserkrankung in der Nachbehandlungsphase nur zeitlich begrenzt durch den Arbeitsmediziner bestätigt vom Nachtdienst freigestellt wurden.
Dafür mußten dann auch Gründe vorliegen, zb. eine Diabetes-Erkrankung, die mit dem Nachtdienstrhythmus und dem Blutzuckerspiegel Probleme hatten.
Hast Du denn schon eine GDB Anerkennung?
Unter 50 % GDB oder ab 30 % mit Gleichstellung, wäre das bei uns unerreichbar, denn diese Atteste gäbe es wie Sand am Meer.
Das hätte dann mindestens jeder Zweite.
Wenn Du Deine vertraglichen Pflichten nicht mehr in der Lage bist zu leisten, auch krankheitsbedingt und ohne Aussicht auf eine Besserung
des Gesundheitszustandes, dann kann der Arbeitgeber den Vertrag kündigen, sofern Du keinen Schutz durch das Schwerbehindertengesetz
genießt.
Diese Befreiung vom Nachtdienst ist selbst mit chronischer Erkrankung auf Dauer fast unerreichbar.
Liebe Grüße Plüsch
( Ehrlich,- ich möchte es auch mit meinen GDB Prozenten nicht abgeben.)
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß dieses Attest langfristig nicht von einem Amtsarzt stammen muß oder vom Arbeitsmediziner bestätigt werden muß.
Bei uns war das so, daß selbst unsere Arbeitnehmer mit einer 50 % Schwerbehinderung wegen eine Krebserkrankung in der Nachbehandlungsphase nur zeitlich begrenzt durch den Arbeitsmediziner bestätigt vom Nachtdienst freigestellt wurden.
Dafür mußten dann auch Gründe vorliegen, zb. eine Diabetes-Erkrankung, die mit dem Nachtdienstrhythmus und dem Blutzuckerspiegel Probleme hatten.
Hast Du denn schon eine GDB Anerkennung?
Unter 50 % GDB oder ab 30 % mit Gleichstellung, wäre das bei uns unerreichbar, denn diese Atteste gäbe es wie Sand am Meer.
Das hätte dann mindestens jeder Zweite.
Wenn Du Deine vertraglichen Pflichten nicht mehr in der Lage bist zu leisten, auch krankheitsbedingt und ohne Aussicht auf eine Besserung
des Gesundheitszustandes, dann kann der Arbeitgeber den Vertrag kündigen, sofern Du keinen Schutz durch das Schwerbehindertengesetz
genießt.
Diese Befreiung vom Nachtdienst ist selbst mit chronischer Erkrankung auf Dauer fast unerreichbar.
Liebe Grüße Plüsch
Zuletzt geändert von Plüschfussel am Do 17. Mai 2012, 13:22, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Attest für Nachtdienst
Wer hat denn das "Attest" ausgestellt ?
Mein HA würde so ein Attest nicht ausstellen .Der weiß nämlich was AG mit
solchen Attesten machen können .
LG
Mein HA würde so ein Attest nicht ausstellen .Der weiß nämlich was AG mit
solchen Attesten machen können .
LG
AW: Attest für Nachtdienst
Danke für die Antworten!
Also bin ich auf Arbeit versichert,auch wenn der Doc schreibt nur nachts arbeiten und ich am Tag arbeite.
LG Katja
Also bin ich auf Arbeit versichert,auch wenn der Doc schreibt nur nachts arbeiten und ich am Tag arbeite.
LG Katja
AW: Attest für Nachtdienst
Das Bundesarbeitsgericht sieht es so :weil versprochen wurde nur nachts arbeiten zu müßen,monatlich 50 bis 100 %,so wie die Nächte fallen...
"... 2. Die Lage der täglichen Arbeitszeit des Klägers hat sich nicht auf die ausschließliche Beschäftigung in der Nachtschicht konkretisiert. Dazu genügt nicht schon der bloße Zeitablauf. Allein daraus, dass eine betriebliche Regelung hinsichtlich der Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg beibehalten wird, kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (Senat 24. April 1996 - 5 AZR 1032/94 - PersR 1997, 179, zu II 2 e aa der Gründe; 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 -, zu II 2 der Gründe; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 c der Gründe; BAG 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23; 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1). ...
- Auszug aus einem Urteil vom 29.9.2004, 5 AZR 559/03"
http://forum.pflegenetz.net/showthread.php?t=6195
LG
AW: Attest für Nachtdienst
Moin,ich danke Euch allen für Eure Antworten!
Möchte nur mal sagen,ich bin bisher immer mit im Tagdienst eingesprungen.
Selbst wenn ich 7 Nächte Urlaub hab,muß ich das WE davor und dannach am Tag arbeiten.Hab ich eine Nacht Urlaub,wird diese als 8 Nacht die andere Woche angehangen,dazwischen selbstverständlich WE am Tag arbeiten,man hatte ja schließlich Urlaub.Vom letzten Jahr hab ich immer noch Urlaubstage stehen.
Mein Arbeitgeber hat mich zum Arzt geschickt wegen den Attest,weil er der Meinung war ich könne Nachts nicht arbeiten aus gesundheitlichen Gründen.
Dabei kam nun mein Attest zu stande.
Mußte das nur noch mal schreiben,ich glaube viele haben es so verstanden das ich das Attest wollte,weil ich mich vorm Tagdienst drücken will.
Wir sind auch keine reinen Nachtwachen.
LG
Möchte nur mal sagen,ich bin bisher immer mit im Tagdienst eingesprungen.
Selbst wenn ich 7 Nächte Urlaub hab,muß ich das WE davor und dannach am Tag arbeiten.Hab ich eine Nacht Urlaub,wird diese als 8 Nacht die andere Woche angehangen,dazwischen selbstverständlich WE am Tag arbeiten,man hatte ja schließlich Urlaub.Vom letzten Jahr hab ich immer noch Urlaubstage stehen.
Mein Arbeitgeber hat mich zum Arzt geschickt wegen den Attest,weil er der Meinung war ich könne Nachts nicht arbeiten aus gesundheitlichen Gründen.
Dabei kam nun mein Attest zu stande.
Mußte das nur noch mal schreiben,ich glaube viele haben es so verstanden das ich das Attest wollte,weil ich mich vorm Tagdienst drücken will.
Wir sind auch keine reinen Nachtwachen.
LG
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