Wecken gegen den Willen des Bewohners
Wecken gegen den Willen des Bewohners
Ich arbeite als Behindertenbetreuer und wir haben eine Bewohnerin (geistige Behinderung) im Wohnhaus, die gerne sehr früh schlafen geht. Um ihr die Nachtmedis zu geben, müssen wir sie dann kurz aufwecken (sie bekommt sie um 21:00, schläft aber oft schon früher). Bei mir gibt es keine Probleme dabei, sie steht immer freiwillig auf und regt sich nicht darüber auf.
Dass das nicht bei allen Betreuern zu klappen scheint, wurde mir vor kurzem durch eine Aussage eines Zivildieners bewusst. Ich sagte beiläufig zu ihm: "Mal schauen ob sich die Nadin wecken lässt." Die Antwort hat mich sehr schockiert: "Wenn sie spinnt, mit dem Wasserglas geht es immer!" Als ich darauf nachbohrte brachte ich in Erfahrung, dass eine andere Betreuerin sie ständig mit einem Glas kaltem Wasser über den Kopf zum aufstehen bringt, wenn sie nach der zweiten Aufforderung nicht aufsteht.
Ich sprach zuerst mit dieser Betreuerin persönlich, teilte ihr mit, dass ich so ein Verhalten für absolut unmenschlich und unprofessionell halte und gab ihr andere Lösungsansätze, wie sie besser reagieren könne, wenn sich Nadin weigert aufzustehen (bzw. sie stellt sich dann schlafend, dreht sich weg, reagiert nicht). Wenn es bei mir vorkommt (selten, aber doch), kann ich das immer schnell regeln: Sie ist sehr kuschelbedürftig. Ich streichel ihr leicht über die Schulter und ruf sie leise: Nadiiinchen. Wenn ich dann merke, dass sie Wach ist und sich nur noch schlafend stellt, versuche ich meist irgendein Scherzchen (z.B. nenne sie Dornröschen) irgendwann fängt sie an zu kichern / lachen. Dann ist das Aufweckunterfangen so gut wie geschafft und ohne viel weitere Überredungskunst kommt sie dann.
Naja, die andere Betreuerin hält von meinen Methoden nichts, meinte nur sie würde sich doch nicht auf der Nase herumtanzen lassen und herumbetteln, dass sich die feine Dame zum aufstehen bequemt und bla bla bla... Ich drohte ihr es bei der Chefin zu melden, es war ihr egal, ich habe es gemacht. Naja, die Chefin nimmt das ganze nicht als besonders tragisch wahr (die Betreuerin hat ihr gesagt sie nimmt nur ein paar Tropfen, laut dem Zivildiener nimmt sie aber mindestens ein halbes bis ein volles Glas) - Unternommen hat die Chefin (bisher) nichts dagegen.
Was haltet ihr von dieser Aktion? Meint ihr es wäre schon angebracht, mich an höhere Stellen zu Wenden? Danke für die Antworten...
Dass das nicht bei allen Betreuern zu klappen scheint, wurde mir vor kurzem durch eine Aussage eines Zivildieners bewusst. Ich sagte beiläufig zu ihm: "Mal schauen ob sich die Nadin wecken lässt." Die Antwort hat mich sehr schockiert: "Wenn sie spinnt, mit dem Wasserglas geht es immer!" Als ich darauf nachbohrte brachte ich in Erfahrung, dass eine andere Betreuerin sie ständig mit einem Glas kaltem Wasser über den Kopf zum aufstehen bringt, wenn sie nach der zweiten Aufforderung nicht aufsteht.
Ich sprach zuerst mit dieser Betreuerin persönlich, teilte ihr mit, dass ich so ein Verhalten für absolut unmenschlich und unprofessionell halte und gab ihr andere Lösungsansätze, wie sie besser reagieren könne, wenn sich Nadin weigert aufzustehen (bzw. sie stellt sich dann schlafend, dreht sich weg, reagiert nicht). Wenn es bei mir vorkommt (selten, aber doch), kann ich das immer schnell regeln: Sie ist sehr kuschelbedürftig. Ich streichel ihr leicht über die Schulter und ruf sie leise: Nadiiinchen. Wenn ich dann merke, dass sie Wach ist und sich nur noch schlafend stellt, versuche ich meist irgendein Scherzchen (z.B. nenne sie Dornröschen) irgendwann fängt sie an zu kichern / lachen. Dann ist das Aufweckunterfangen so gut wie geschafft und ohne viel weitere Überredungskunst kommt sie dann.
Naja, die andere Betreuerin hält von meinen Methoden nichts, meinte nur sie würde sich doch nicht auf der Nase herumtanzen lassen und herumbetteln, dass sich die feine Dame zum aufstehen bequemt und bla bla bla... Ich drohte ihr es bei der Chefin zu melden, es war ihr egal, ich habe es gemacht. Naja, die Chefin nimmt das ganze nicht als besonders tragisch wahr (die Betreuerin hat ihr gesagt sie nimmt nur ein paar Tropfen, laut dem Zivildiener nimmt sie aber mindestens ein halbes bis ein volles Glas) - Unternommen hat die Chefin (bisher) nichts dagegen.
Was haltet ihr von dieser Aktion? Meint ihr es wäre schon angebracht, mich an höhere Stellen zu Wenden? Danke für die Antworten...
Zuletzt geändert von MichiO am Sa 25. Mai 2013, 23:03, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Wecken gegen den Willen des Bewohners
Wie wäre es denn, wenn ihr ein Fallgespräch dazu im Team macht. Ohne Anklage, sondern lediglich eine Art Verfahrensanweisung festlegt, wie mit ihr umzugehen ist, gültig für alle Teammitglieder.
Sophie
Sophie
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- Beiträge: 79
- Registriert: Do 8. Jul 2010, 12:54
AW: Wecken gegen den Willen des Bewohners
Verstehe nicht so ganz, warum sie überhaupt aufstehen muss????Für ne Schlaftablette muss man nicht aufstehen, ausserdem frag ich mich, ob diese nötig ist, wenn sie auch ohne einschläft, wenn ja dann einfach früher verabreichen, in Absprache mit dem Hausarzt.
Das mit dem Wasser ist unter aller Kanone und gehört abgemahnt, weiss ja nicht ob diese Kollegen es toll fänden so geweckt werden zu wollen.
Das mit dem Wasser ist unter aller Kanone und gehört abgemahnt, weiss ja nicht ob diese Kollegen es toll fänden so geweckt werden zu wollen.
- Pflegelobby
- Beiträge: 201
- Registriert: Mi 10. Okt 2012, 21:37
AW: Wecken gegen den Willen des Bewohners
Lass doch deine Kollegin mal ins Bett legen und mach das selbe mal mit ihr. Mal schauen ob sie sich dann immer noch "auf der Nase rumtanzen" lässt. Abmahnung ist gerechtfertigt.
자유
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- Beiträge: 825
- Registriert: Fr 23. Apr 2010, 23:44
AW: Wecken gegen den Willen des Bewohners
lass mich raten... sie macht bestimmt auch noch festbeleuchtung an und reißt die decke weg?
solche kaliber hatten wir des öfteren
solche kaliber hatten wir des öfteren
ich schreibe hier alles in kleinschrift, weil man beim sprechen auch nicht großspricht!
AW: Wecken gegen den Willen des Bewohners
Bei diesem Zeidruck nachts- schrecklich was es mit Leuten macht
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