Hallo Zusammen,
ich habe von einer Angehörigen einen Brief der zuständigen Pflegekasse bekommen. In diesem Brief wird der Mutter (Tagesgast bei uns) die Verhinderungspflege abgelehnt.
Sowas ist uns noch nie passiert. Der Tagesgast kommt 3 mal die Woche. Nun ist die Tochter nervlich angeschlagen und wollte die restlichen Tage der Woche bis Ende des Jahres über die Verhinderungspflege abdecken. Sprich 12 Tage über normale Pflegeleistung, die anderen 9 bzw. 10 Tage über die Verhinderungspflege.
Dies wird schon seit Jahren von anderen Pflegekassen so auch genehmigt.
Ich bin echt sprachlos.
LG Angie
Verhinderungspflege abgelehnt
AW: Verhinderungspflege abgelehnt
Umgehend Wiederspruch einlegen, ggf. mit Anwalt persönlich bei der Kasse erscheinen. Schreibtischtäter sind sich oft der Auswirkungen ihres Handelns nicht bewußt.
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
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AW: Verhinderungspflege abgelehnt
Hallo Angie,
ich denke, dass der zuständige Sachbearbeiter einfach nicht auf der Höhe gewesen ist.
Natürlich darf grundsätzlich die Tagespflege im Rahmen der Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Begründung: Die Tagespflege ist hier als Ersatzpflegeperson tätig und unterstützt die Pflegeperson in ihrer Abwesenheit.
Es sei denn der Ablehnungsgrund bezieht sich auf etwas anderes (z.B. kein Anspruch mehr?!)
Liebe Grüße
Alois
ich denke, dass der zuständige Sachbearbeiter einfach nicht auf der Höhe gewesen ist.
Natürlich darf grundsätzlich die Tagespflege im Rahmen der Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Begründung: Die Tagespflege ist hier als Ersatzpflegeperson tätig und unterstützt die Pflegeperson in ihrer Abwesenheit.
Es sei denn der Ablehnungsgrund bezieht sich auf etwas anderes (z.B. kein Anspruch mehr?!)
Liebe Grüße
Alois
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