Teure Pflege

Bietet Pflegebedürftigen, Angehörigen, Mitarbeitern, ehrenamtlich Engagierten, Berufsbetreuern und allen die Zeuge von Verletzungen der Menschenwürde sind, die Möglichkeit darüber zu berichten sowie Rat und Unterstützung einzuholen. Positive Beispiele und Vorbildhaftes kann hier ebenfalls hervorgehoben werden.
hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

griesuh, mit der hochzeit das wird wohl nichts. ich habe es einmal probiert und laboriere immer noch an den folgen. ;)

ich bin registriert als beruflich pflegender. das läuft unter der trägerschaft des deutschen pflegerates.

eine starke standesvertretung aller beruflich pflegender würde eine starke kraft in diesem bündel sein.

meine exfrau war im california board of registered nursing, etliche meiner ehemaligen kollegen sind in england, dänemark, schweden und norwegen in den entsprechenden organisationen pflichtmitglieder. die selbstachtung und das Selbstbewusstsein der beruflich pflegenden, ihr ansehen und ihre stellung sowohl im beruf, als auch in der öffentlichkeit in diesen ländern ist mit dem hierzulande nicht annähernd vergleichbar. keiner meiner freunde und bekannten denkt auch nur darüber nach, zurück ins deutsche gesundheitswesen zu kommen, solange die arbeitsbedingungen hier so sind, wie sie sind. solange die elementaren grundlagen des pflegeberufes nicht von pflegeprofis, sondern von mehr oder weniger ambitionierten laien mit parteibuch und lobby-vertretern gesetzt werden, wird sich dieser zustand nicht ändern.

was bpa und mindestlohn angeht, kannst du doch sicherlich erklären, warum sich der bpa bei der diskussion um das pflege-neuausrichtungs-gesetz unter hinweis auf den mindestlohn so vehement für die streichung der worte "ortsübliche vergütung" einsetzte? wohl wissend, dass der gesetzliche mindestlohn eben nicht nur für pflegehelfer gilt, wie immer wieder gerne von ag-seite behauptet wird! ein schelm, wer da an den fuchs denkt, der sich für die freilandhaltung von hühnern einsetzt... ;)



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Kann ich dir sagen Hauptstadtpfleger:
Eine ortsübliche Vergütung bedeutet nämlich nicht, dass in der ges. Republik überall die gleichen Löhne gezahlt werden.
Ortsüblich bedeutet nämlich, dass es von Region zu Region gewaltige unterschiede in der Vergütung gibt.
Und eben diese regionalen "ortsüblichen" Vergütungs - Unterschiede will der BPA nicht.
Warum soll z. B. im Osten weniger verdient werden als in Westen der Republik?
Es gibt nix zu deuteln daran: Der Mindestlohn ist per Gesetz für Pflegehilfskräfte festgeschrieben.
Das ist ein erster, wenn auch nur kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Für exen konnte sich der Gesetzgeber noch nicht zu einem MIndestlohn durchringen.
Selbst den Gewerkschaften ist dies noch nicht gelungen.


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hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

na, dann wollen wir mal sehen, griesuh:

natürlich gibt es regionale unterschiede in der vergütung. das hat unter anderem mit regionalen besonderheiten zu tun (ballungsräume, unattraktive randlagen etc.). abgesehen davon, dass der bpa als größter lobby-verband mit gutem beispiel hätte vorangehen und seinen mitgliedsunternehmen empfehlen können, im osten die gleichen löhne wie im westen zu zahlen, gibt es diesen ost-west-unterschied noch immer, er wurde sogar im mindestlohn festgeschrieben. auch hier ist mir nicht bekannt, dass der bpa dagegen sturm gelaufen ist.

der mindestarbeitslohn laut pflegearbbv gilt für "alle personen, die überwiegend grundpflegerische tätigigkeiten ausführen" und damit sind "alle arbeitnehmerinnen und arbeitnehmer gemeint, die das in einem pflegebetrieb" tun. eine einschränkung hinsichtlich der ausbildung dieser personen gibt es in der verordnung nicht.

so, jetzt wieder zurück zur gestrichenen "ortsüblichen vergütung" im entwurf des pflege-neuausrichtungs-g. gegen den passus der ortsüblichen vergütung, gegen den der bpa damals in seiner umfangreichen stellungnahme, wenn ich mich richtig erinnere bestand die aus insgesamt über hundert seiten, ankämpfte, wurde seitens des bpa argumentiert, dass durch den mindestlohn eine verpflichtung zur ortsüblichen vergütung nicht mehr notwendig sei. selbst dem caritasverband und der diakonie schwante, dass noch mächtig für die arbeitnehmer und letztendlich auch für sie selbst nach hinten losgehen könnte, trotzdem wurde es auf drängen des bpa gestrichen. früher durften die kassen nur mit unternehmen verträge schließen, die die ortsübliche arbeitsvergütung bezahlten, jetzt reicht die zahlung des mindestlohnes aus. warum der bpa darauf bestanden hat wird schnell klar, wenn man einen blick auf die zahlen wirft: die durchschnittlich tatsächlich gezahlten bruttolöhne lagen nämlich damals 2010 bei 14,55 euro im westen und 14,21 euro im osten! na gucke an... unternehmen, die bis dahin eine ortsübliche arbeitsvergütung zahlten, waren plötzlich einer konkurrenz ausgesetzt, die mit löhnen an der untersten grenze des rechtlich zulässigen antrat. die auswirkungen sind hinreichend bekannt.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Was steht im PNG zu den Löhnen?
Liest du hier:

§ 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag
(1) Die Pflegekassen dürfen ambulante und stationäre Pflege nur durch Pflegeeinrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen). In dem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen (§ 84 Abs. 4) festzulegen, die von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrages für die Versicherten zu erbringen sind (Versorgungsauftrag).
(2) Der Versorgungsvertrag wird zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung oder einer vertretungsberechtigten Vereinigung gleicher Träger und den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe im Land abgeschlossen, soweit nicht nach Landesrecht der örtliche Träger für die Pflegeeinrichtung zuständig ist; für mehrere oder alle selbständig wirtschaftenden Einrichtungen (§ 71 Abs. 1 und 2) eines Pflegeeinrichtungsträgers, die vor Ort organisatorisch miteinander verbunden sind, kann ein einheitlicher Versorgungsvertrag (Gesamtversorgungsvertrag) geschlossen werden. Er ist für die Pflegeeinrichtung und für alle Pflegekassen im Inland unmittelbar verbindlich.
(3) Versorgungsverträge dürfen nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die
1.
den Anforderungen des § 71 genügen,

2.
die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten sowie eine in Pflegeeinrichtungen ortsübliche Arbeitsvergütung an ihre Beschäftigten zahlen, soweit diese nicht von einer Verordnung über Mindestentgeltsätze aufgrund des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) erfasst sind,

3.
sich verpflichten, nach Maßgabe der Vereinbarungen nach § 113 einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln,
4.
sich verpflichten, alle Expertenstandards nach § 113a anzuwenden;


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hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

griesuh, willste mich veräppeln? du hast es doch selbst rot hervorgehoben?

...die ortsübliche vergütung ist nur an beschäftigte zu zahlen, die nicht von einer verordung über mindestentgeldsätze... erfasst sind.

reine haushaltshilfen, geschäftsführer, das management etc.pp. werden weiterhin ortsüblich vergütet, für pflegekräfte gilt das nicht mehr.

ich spreche hier für pflegekräfte.
Zuletzt geändert von hauptstadtpfleger am Mi 7. Nov 2012, 08:57, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: wort vergessen



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Hauptstadtpfleger lass es gut sein. Wir reden gewaltig aneinander vorbei.


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RR77/38
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Beitrag von RR77/38 »

@Griesuh

Irgendwo hast Du mal geschrieben, dass sich Altenpfleger nicht unter Wert verkaufen und einen Stundenlohn (ich denke brutto) von 14€ verlangen sollen.
Dies wären bei Vollzeit, also ca 160h im Monat 2240€ brutto im Monat.
Wie soll das in Einklang mit etwas über 1800€ brutto im Durchschnitt in Hessen (Quelle: diese Woche im hr Radio) gebracht werden? Diese Zahl halte ich für durchaus glaubwürdig, da in ländlichen Gegenden bei Vollzeit 1700 € brutto im stationären Bereich nicht unüblich sind.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

RR77/38, eben drumm.
Eine examinierte Pflegefachkraft soll sich auch nicht unter Wert verkaufen.
In der heutigen Zeit in der Exen gesucht werden wie warme Semmel muss ein AG schon etwas bieten um Fachkräfte, die Betonung liegt auf Fachkräfte, zu finden und zu halten.
Da kann ein AG für eine Exe nicht mit 8,75€ aufwarten.
Der Mindestlohn, auch wenn es hauptstadtpfleger anderes sieht, ist für Pflegehilfskräfte gedacht.
Deshalb nochmals: examinierte Pflegefachkräfte können und sollen bei Bewerbungen eindeutig ihre Lohnforderungen bei mind. 14-15€/std. ansetzen.
Alles andere wäre billig verkauft.
Bei mir erhalten Hilfskräfte einen Lohn der deutlich über 10€ die Stunde liegt.
Diese Nachricht die du erwähnst gibt den Durchschnitt aller Löhne, einschl. der 400€ Kräfte wieder.
Dadurch geht natürlich der Durchschnittswert nach unten.
Unbestritten gibt es sicherlich auch noch AG's die den Ruf der Zeit noch nicht erkannt haben und versuchen den Lohn zu drücken und solange es noch Pflegefachkräfte gibt die sich darauf einlassen wird das Spiel immer so weiter gehen.
Zuletzt geändert von Griesuh am Mi 7. Nov 2012, 16:03, insgesamt 1-mal geändert.


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hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

@RR77/38:

das durchschnittsentgelt für eine branche gibt das durchschnittlich gezahlte bruttoentgelt eines Vollzeitbeschäftigten der jeweiligen branche wieder. das kann auf den monat oder das jahr bezogen sein. bei branchen, in den stundenlohnvereinbarungen üblich sind, ist das ziemlich unproblematisch. also spielt es auch keinerlei rolle, ob es in der branche viele 400 euro jobber gibt, denn es gibt seit 2001 das TzBfG (Teilzeit und Befristungs Gesetz), das auch für 400 euro jobber gilt. in paragraf 4 absatz 1 satz 2 TzBfG ist klar geregelt, dass ein mini-jobber den gleichen stundenlohn bekommen muss, wie ein vollzeitbeschäftigter. das gilt übrigens auch für alle anderen teilbaren geldwerten leistungen anteilig. 400 euro kräfte können das durchschnittsentgelt folglich nicht nach unten drücken.
Zuletzt geändert von hauptstadtpfleger am Do 8. Nov 2012, 20:08, insgesamt 1-mal geändert.



hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""Griesuh""]Der Mindestlohn, auch wenn es hauptstadtpfleger anderes sieht, ist für Pflegehilfskräfte gedacht.[/quote]

http://www.gesetze-im-internet.de/pflegearbbv

kopiere einfach die stelle im gesetzestext, wo das steht.



thorstein
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Beitrag von thorstein »

Der Mindestlohn ist selbstverständlich für Pfegehelfer gedacht, sonst macht er ja auch keinen Sinn. Das heisst aber nicht automatisch, dass es nicht AG gibt, die auch Fachkräfte mit dem Mindestlohn abzuspeisen versuchen.
Bei der ortsüblichen Vergütung geht es eben darum , ob ortsüblich nach Tarif bezahlt wird, und damit auch Pflegehelfer mehr als den Mindestlohn verdienen. Gewinne kann man nämlich vor allem über die Pflegehelfer erzielen. Verdienen 50% der Mitarbeiter(Pflegehelfer) 20% weniger als bei der konkurrierenden Caritas oder Diakonie vor Ort, kann man geringere Pflegesätze verlangen und trotzdem noch Gewinn generieren.
Vom anderen Personal mal abgesehen.
Und genau so war es auch gedacht, als man die Pflege der freien marktwirtschaft überantwortet hat. Man sollte sich also von dem Politikergeschwätz, das für gute Pflege auch gute gehälter bezahlt werden sollen, nicht täuschen lassen. Das ein Mindestlohn unter 8 Euro im Osten schon als Erfolg verbucht werden muß, ist doch der nackte Hohn.
Zur Frage der Pflegekammer: man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. In den meisten Ländern regeln die Verbände mit Pflichtmitgliedschaft deutlich mehr als in Deutschland geplant. In Dänemark ist die "Pflegekammer" meines Wissens auch gleichzeitig die Gewerkschaft.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Hauptstatpfleger schaust du einmal hier, dort unter Punkt 4, 5 und 7

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile


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johannes
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Beitrag von johannes »

... das läuft unter der trägerschaft des deutschen pflegerates ...
Der deutsche Pflegerat ist auch so eine Lachnummer! Seit einem Jahr bin ich bei dem hinterher, daß sie Stellung beziehen zu einer angemessenen Personalausstattung. Man hüllt sich in absolutes Schweigen! Das sind Sesselpupser und sonst nichts, die sich ihre Untätigkeit sicher besser bezahlen lassen, als sie den Pflegekräften genehmigen würden.


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Beitrag von hauptstadtpfleger »

@thorstein: ja, gedacht, aber letztendlich eben nicht so ins gesetz geschrieben. das ist ein kleiner, aber feiner unterschied, der sich, wenn es so weiter geht wie bisher, noch böse rächen wird. schon jetzt werden die löhne der examinierten pflegekräfte gedrückt, gerade im ambulanten bereich. wir hatten hier im forum doch mal ein beispiel, wo ein ag dem bewerber unterschiedliche löhne für die behandlungs- und die grundpflege zahlen wollte. ist natürlich schwachsinn, aber derartige dinge sind an der tagesordnung.

ortsübliche vergütung meint nicht nur bezahlung nach tarif. dass der mindestlohn im grunde genommen eine verhöhnung der pflegenden ist, die dafür arbeiten müssen ist wohl nicht zu bestreiten.

dass in anderen ländern pflegekammern oder pflegekammerähnliche institutionen deutlich mehr spielraum haben, ist doch kein argument dafür hier erst gar keine einzuführen! in dänemark, ein richtig gutes beispiel, liegt der kammerbeitrag dafür aber auch um die 100 euro pro monat. allerdings ist er das auch wert.



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Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""Griesuh""]Hauptstatpfleger schaust du einmal hier, dort unter Punkt 4, 5 und 7

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads ... cationFile[/quote]

das ding hab ich sogar in gedruckter form noch. weder unter 4., noch unter 5. oder 7. sind sind explizit pflegehelfer erwähnt. lediglich unter 7. wird erwähnt, dass durch die verordnung die vergütungen der examinierten nicht abgesenkt werden sollen! ein kleiner aber feiner unterschied, denn dort steht nicht dürfen! es war auch zu keinem zeitpunkt ziel der verordnung, die löhne der pflegehelfer auf das dort genannte niveau abzusenken. der mindestlohn stellt lediglich die unterste grenze des legalen dar.

rechtlich gilt, was im gesetzestext steht und dort ist lediglich von pflegenden bzw. arbeitnehmern die rede.



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Beitrag von hauptstadtpfleger »

@johannes:

als natürliche person kann ich nicht mitglied im deutschen pflegerat sein. soweit ich aber weiß nimmt der pflegerat auch zu diesem problem regelmäßig stellung.

ansonsten habe ich auf verbandsebene von leuten, die behaupten sich für die pflege einzusetzen schon größere lachnummern erlebt und ich glaube, die wurden tatsächlich dafür bezahlt. der pflegerat arbeitet ehrenamtlich.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Hauptstadtpfleger, bitte richtig lesen und auch verstehen.
Unter Punkt 7 steht:
.......... Die Pflegekommission hat sich bei Festsetzung der Min-destentgeltsätze am Schutzbedürfnis der un- bzw. angelernten Kräfte orientiert.
Mehr ist zu diesem Thema nicht mehr zu sagen.


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hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

[quote=""Griesuh""]Hauptstadtpfleger, bitte richtig lesen und auch verstehen.
Unter Punkt 7 steht:
.......... Die Pflegekommission hat sich bei Festsetzung der Min-destentgeltsätze am Schutzbedürfnis der un- bzw. angelernten Kräfte orientiert.
Mehr ist zu diesem Thema nicht mehr zu sagen.[/quote]

mehr ist dazu wirklich nicht zu sagen. offenbar ist dir der begriff "rechtsstaat" bzw. "rechtsstaatsprinzip" nicht bekannt. der besagt nämlich, dass sowohl die verwaltung als auch die rechtsprechung an das gesetz gebunden sind. in dem gesetz steht definitiv nichts von pflegehilfskräften oder examinierten pflegekräften. die verordnung ist nachrrangiges recht, muss aber trotzdem dem rechtsstaatsprinzip folgen. auch dort ist keiner der personenkreise explizit erwähnt. würde es also zu einem rechtsstreit kommen, dann müsste der richter im gesetz nachschlagen, dann in der verordnung und dann zudem schluss kommen, dass dort nicht steht, dass der mindestlohn nur für pflegehilfskräfte gilt. eine examinierte pflegekraft, deren tatsächliche tätigkeit überwiegend aus tätigkeiten der grundpflege besteht, darf dann zum gesetzlichen mindestlohn beschäftigt werden.

verlautbarungen der pflegekommission entfalten ungefähr die rechtliche wirkung, die eine verlautbarung des bäckers von nebenan zum thema entfalten würde, nämlich keine.



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