Richterlicher Beschluss zur FEM

Bietet Pflegebedürftigen, Angehörigen, Mitarbeitern, ehrenamtlich Engagierten, Berufsbetreuern und allen die Zeuge von Verletzungen der Menschenwürde sind, die Möglichkeit darüber zu berichten sowie Rat und Unterstützung einzuholen. Positive Beispiele und Vorbildhaftes kann hier ebenfalls hervorgehoben werden.
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Juergen
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Richterlicher Beschluss zur FEM

Beitrag von Juergen »

Hallo!

Wir haben bei uns im AH gerade ein Diskussion, ob eine richterlich angeordnete FEM durcheführt werden MUSS oder KANN.

Was passiert, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, der besagt, dass die betreffende Person zur Eigensicherheit Nachts das Bettgitter hoch bekommt. Die PDL entscheidet nun aus EIGENER Sache, dass dies NICHT gemacht wird, gibt uns aber nichts schriftliches!

Wer haftet nun, wenn doch passiert? Die Pflegekraft? (sie hat ja schliesslich das Bettgitter nicht hochgemacht), die PDL mit Sicherheit nicht, die weiß dann nämlich von nichts mehr...

Wir wissen momentan nicht, wie wir vorgehen sollen/dürfen/müssen

Danke und Gruß!



thomas09
Beiträge: 1191
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 10:32

AW: Richterlicher Beschluss zur FEM

Beitrag von thomas09 »

Ein richterlicher Beschluss ist immer bindend.

Gibt die PDL anderen Anweisung ist das doch ein leichtes, diese zu dieser Aussage in Anwesenheit anderer zu bringen - oder?

Dann gibts nen Zeugen.

Das ganze Dokumentieren mit, wer war anwesend, wo und wann wurde die Aussage getroffen.

Dann kann sie sich nicht mehr rausreden.

Ausserdem gibts ne WBL, die ne Leitungsfunktion innehat und die soll das klären, auch dafür wird sie schließlich bezahlt.



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Juergen
Beiträge: 8
Registriert: Mo 7. Feb 2011, 16:37

AW: Richterlicher Beschluss zur FEM

Beitrag von Juergen »

Hallo Thomas!

Das ist das Problem, sowohl PDL als auch WBL wollen nichts schriftliches festhalten, fordern von uns aber vehement, dass wir ihre Anweisung umsetzen. Auf die Frage, wer den haftet, falls was passiert, kommen immer nur Ablenkungen oder die Aussage "Eine 100%ige Sicherheit gibts sowieso nicht". Damit ist für sie die Diskussion beendet - sie dreht sich um und geht... :mad:



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Richterlicher Beschluss zur FEM

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Jürgen,


ist denn die FEM noch notwendig? Oder wird sie durchgeführt weil der richterliche Beschluss vorliegt.?

Ist sie nicht mehr notwendig, genügt es, dies entsprechend mit Beobachtung etc. zu dokumentieren.


Oder ist der Fall anders=?

Schildere doch mal bissel genauer.

Sophie



thomas09
Beiträge: 1191
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 10:32

AW: Richterlicher Beschluss zur FEM

Beitrag von thomas09 »

@ juergen:

Was gibts denn für ne Begründung?
fordern von uns aber vehement, dass wir ihre Anweisung umsetzen
dann gibts ja Zeugen für die Anweisung?
Damit ist für sie die Diskussion beendet - sie dreht sich um und geht..
Beide?

Für den richterlichen Beschluss gibts sicherlich nen Anlass?

Nochmal:
Kurzes Gesprächsprotokoll, alle anwesenden Kollegen unterzeichnen lassen und der WBL und PDL zuleiten.



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Juergen
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AW: Richterlicher Beschluss zur FEM

Beitrag von Juergen »

Hallo Sophie!

Die FEM ist eigentlich nicht mehr zwingend notwendig, da die Bewohnerin in den letzten 2 Monaten enorme FortSCHRITTE gemacht hat. Auf den richterlichen Beschluss will die HL aber nicht verzichten. ("Das lassen wir mal so, wir können das ja nicht alle paar Monate ändern")

Die Frage ist ja daher, was passiert, wenn die richterlich angeordnete FEM von uns (Pflegeprsonal) nicht eingehalten wird, und die Bewohnerin stürzt? Kann man uns dann ans Bein pinkeln oder gilt hier der Grundsatz der "Freiheit des einzelnen".

Hoffe, mich klar genug ausgedrückt zu haben, wenn nicht, einfach nochmal nachfragen. Danke! :)



ilios1966
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AW: Richterlicher Beschluss zur FEM

Beitrag von ilios1966 »

Hallo

Meines Wissens nach ist ein richterlicher Beschluss eine kann/soll Anordnung, meist steht dies auch so im Beschluss. Sollte dies anders sein, dann müsste im beschluss MUSS stehen. Im zweiten Fall muss auch fixiert werden, sollte dies dann nicht mehr von Nöten sein so muss das Amtsgericht informiert werden.
Im ersten Fall muss dokumentiert werden warum die freiheitsentziehende Maßnahme nicht angewendet wird, denn Priorität hat immer die Bewegungsfreiheit des Bewohners, also wenn es nicht notwendig ist, so auch nicht unnötig anwenden.
Bei Unsicherheiten einfach den Amtsrichter anrufen und nach fragen.

Was ich nicht verstehe ist, dass es keine adäquate Begründung seitens der Leitungskräfte gibt. Irgendwie müssen diese doch zu der Entscheidung gekommen sein.

Ich dokumentiere, wenn ich nach Absprache mit dem Team und dem Betreuer zu einer Einschätzung komme dies auch selber in der Dokumentation um die Mitarbeiter abzusichern, mich selber natürlich auch.

Lg ilios


Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!

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*Angie*
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AW: Richterlicher Beschluss zur FEM

Beitrag von *Angie* »

Ich würde auch den Richter fragen und mich direkt dort erkundigen.

Und: ich denke dass die diensthabende FACHKRAFT diejenige ist, die bei Schaden herangezogen wird.

Fazit: ich würde das BG immer hochmachen und die Durchführung auch im Protokoll abkürzeln - und wenn es der PDL nicht gefällt, kann sie es ja gerne runtermachen und haftet dann auch dafür, sollte was passieren.


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Suse2
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AW: Richterlicher Beschluss zur FEM

Beitrag von Suse2 »

ich kann mich an eine ähnliche Situation erinnern
Betgitter und Vorstecktisch im RS
mit richterlicher Genehmigung, irgendwann war es zumindest im RS nicht mehr erforderlich

die Anfrage beim zuständigen Richter ergab, Fixierung nur nwenn notwendig, wenn wir sehen das es nicht erforderlich ist oder auch nur noch in reduzierter Form
dann sollen wir genau dies dokumentieren:

Fr XY in beratendem Gespräch auf Risiken hingewiesen wenn sie selbstständig den RS verlässt

und eben auch:

Z.B. das der BW im Vormittagsverlauf Hilfe zu den T-Gänegen angefordert hat und nicht versuchte den RS zu verlassen..

es muss eben eine engmaschige Überprüfung erfolgen und dokumentiert werden..

der Beschluß ist nicht aufgehoben worden....


Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!

Benutzer 1685 gelöscht

AW: Richterlicher Beschluss zur FEM

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Jürgen,

du selbst schreibst, dass die Dame fitter geworden ist und den Seitenschutz nicht mehr bräuchte. Was sagt sie selbst denn dazu?
Warum, möchtest du weiterhin FEM anwenden, wenn du selbst nicht von der Notwendigkeit überzeugt bist?

Wie wäre es denn, den Seitenschutz unten zu lassen und zu beobachten was passiert. Hier müssen selbstredend engmaschige Kontrollen stattfinden. Diese müssen dokumentiert werden.

Die Beschlüsse zur Freiheitsentziehung sind immer "kann" Lösungen für den Bedarf. Sie dürfen jederzeit verändert werden. Wichtig ist es genau zu dokumentieren, dann kommt ihr auch nicht ins Haftungsrecht.

Sophie



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