Patientenwille ignoriert

Bietet Pflegebedürftigen, Angehörigen, Mitarbeitern, ehrenamtlich Engagierten, Berufsbetreuern und allen die Zeuge von Verletzungen der Menschenwürde sind, die Möglichkeit darüber zu berichten sowie Rat und Unterstützung einzuholen. Positive Beispiele und Vorbildhaftes kann hier ebenfalls hervorgehoben werden.
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Lilli2710
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von Lilli2710 »

Der Patientenwille wird (sollte) ja beachtet werden .... nur nicht von den Pflegekräften ;) (jedenfalls nicht in Notfallsituationen wie hier erwähnt). Denn, wie schon Griesuh schreibt, sind wir nicht befugt Entscheidungen zu treffen und das hat nichts mit schizophren zu tun.
Entscheidungen treffen bitteschön immernoch die, die dazu befugt sind - nämlich die Ärzte - in Abprache mit dem Betroffenen oder den Angehörigen.
Ich gehe da mit Griesuh vollkommen konfirm. Ich bin in diesem Fall "nur" Pfleger und kein Arzt - Punkt- !

PS : bin zwar PflAssi und informiere die FK, aber auch diese entscheiden so.



Erbsenbrotsuppe
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von Erbsenbrotsuppe »

[quote=""Griesuh""]Fakt ist, wenn eine Pflegekraft ob Hilfe oder examinierte eine pflegebedürftige Person nicht ansprechbar vorfindet, so ist sie sogar, trotz Patienetenverfügung verpflichtet den NAW zu rufen. Macht sie das nicht macht sie sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.
[/quote]
Johannes hat geschrieben: Ja, es gab eine Zeit - und sie scheint noch nicht ganz vorbei zu sein - dass sich Fremde über den Willen einer Person hinweg setzten. Heute ist solches Verhalten ggf. strafbewehrt.

Wenn es eine Patientenverfügung gibt, in der detaillierte Angaben zum Vorgehen in bestimmten Situation verfügt wurden, haben die handelnden Personen sich an diese Vorgaben zu halten.
Kann denn tatsächlich keiner, der hier von Strafrecht spricht, seine Aussagen auch belegen?

@Grisuh: Sei mir nicht böse, aber Deine Links sind Mustervorlagen für Notfallstandards. In denen steht kein Wort zum Verhalten bei vorliegenden Patientenverfügungen.



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johannes
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von johannes »

Du scheinst den Sinn einer Patientenverfügung nicht zu kennen, Lilli. Du schreibst
Entscheidungen treffen bitteschön immernoch die, die dazu befugt sind
und fährst fort mit ...

Wer ist denn zu einer Patientenverfügung befugt? Die Ärzte? Die Angehörigen? Natürlich nicht!
Ausschließlich der Betroffene selbst!
Wenn dieser verfügt, wie konkret in bestimmten Situationen zu verfahren ist, dann
hat er eine Entscheidung getroffen, zu der er befugt und berechtigt ist!
Dieser Entscheidung hast Du und jeder andere zu folgen. Nichts weiter! Alles andere ist Anmaßung oder Ausflucht, sich drücken vor Verantwortung und Entscheidung.

@Erbsenbrotsuppe

Sicher ist es einfacher, andere für sich arbeiten zu lassen. Aber gib doch einfach mal bei Google "Rechtsprechung zu Patientenverfügung" ein. Da findest Du ausreichend Informationen.


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stormrider
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von stormrider »

[quote=""johannes""]Ich bin froh, dass ich nicht mehr, wie das hier proklamiert wird, "lieber Gott" spielen muss, weil ich denke, ich wüßte es besser.[/quote]
Ich spiele doch nicht "lieber Gott" nur weil ich die Entscheidung einem Arzt überlasse. Patienten in so einem Zustand sollten nicht alleine gelassen werden. Dann wäre das Problem nicht aufgetreten.



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Griesuh
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von Griesuh »

Schaust du einmal die § Straftaten gegen das Leben (§§ 211 - 222) Strafgesetzbuch was dort steht:

(2) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. die Tat gegen sein Kind oder eine Person begeht, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, oder .....


http://dejure.org/gesetze/StGB/221.html


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johannes
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von johannes »

Nun, Stormrider, wenn Du meine zitierte Aussage in ihren ursprünglichen Zusammenhang setzt, wird wieder eine sinnvolle Aussage draus. Du proklamierst die Verlagerung verantwortlichen Handelns auf den Arzt - soll der doch machen, ich bin fein raus.

Es ist lebensfremd, eine pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld 24 Stunden zu überwachen. Das mag im Einzelfall möglich sein, aber niemals generell.


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johannes
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von johannes »

Patientenwille bei einer Patientenverfügung hat Vorrang vor allen anderen Maßnahmen, lieber Griesuh. Damit läuft Dein § wohl voll ins Leere! Diesen kannst Du anwenden, wenn keine Patientenverfügung vorliegt.
Was bewirkt eine Patientenverfügung?
Zunächst gab es lange Zeit keine gesetzliche Regelung. Erst seit dem 01.09.2009 ist das sog. Patientenverfügungsgesetz in Kraft getreten. Durch eine Patientenverfügung können Sie nun seit dem 01.09.2009 rechtsverbindlich festlegen, ob und in welcher Form Sie in bestimmten Krankheitsstadien medizinisch behandelt werden wollen. Diese Entscheidungen sind von dem Betreuer/Bevollmächtigten und dem behandelnden Arzt zu befolgen! Aktive Sterbehilfe bleibt jedoch weiterhin verboten. (http://www.vorsorgebuch-shop.de/faq/)
Zuletzt geändert von johannes am Sa 2. Mai 2015, 11:40, insgesamt 1-mal geändert.


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Griesuh
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von Griesuh »

Johannes, eben nicht, eben nicht.
Das ist genau das was die ambulante Pflege machen muss, den NAW verständigen, um sich nicht strafrechtlich belangen lassen zu müssen.

So jetzt muss ich wieder Dienstpläne schreiben. Womit wir schon wieder bei einem anderen Beitrag angelangt wären.

Johannes schönes WE.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Thanos

AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von Thanos »

Hallo,

ich selbst habe eine Patientenverfügung und weiß ganz genau, mein Wille kann nur Anwendung finden, wenn er gegen keine Rechtsnorm verstößt.
Ich weiß auch, wenn ich eine konkrete medizinische Situation in der Patientenverfügung beschreibe, dann liegt es am Arzt zu prüfen ob die Voraussetzungen erfüllt sind in der mein Wille greifen soll. So ist es nun einmal, die Schwester beobachtet, der Arzt stellt medizinische Diagnosen. Das kann man nun hinnehmen oder so tun als würde für einen Selbst ne Sonderregel gelten.



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johannes
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von johannes »

Ja, schönes Wochenende.


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Erbsenbrotsuppe
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von Erbsenbrotsuppe »

[quote=""johannes""]

@Erbsenbrotsuppe

Sicher ist es einfacher, andere für sich arbeiten zu lassen. Aber gib doch einfach mal bei Google "Rechtsprechung zu Patientenverfügung" ein. Da findest Du ausreichend Informationen.[/quote]

Hallo Johannes,

Ich bin sicher nicht faul, habe aber offenbar bisher die falschen Suchbegriffe eingegeben. Dein Hinweis war sehr aufschlussreich und dafür danke (trotz des unnötigen Seitenhiebs).

Lieben Gruss



stormrider
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von stormrider »

[quote=""johannes""]Was bewirkt eine Patientenverfügung?
Zunächst gab es lange Zeit keine gesetzliche Regelung. Erst seit dem 01.09.2009 ist das sog. Patientenverfügungsgesetz in Kraft getreten. Durch eine Patientenverfügung können Sie nun seit dem 01.09.2009 rechtsverbindlich festlegen, ob und in welcher Form Sie in bestimmten Krankheitsstadien medizinisch behandelt werden wollen. Diese Entscheidungen sind von dem Betreuer/Bevollmächtigten und dem behandelnden Arzt zu befolgen! Aktive Sterbehilfe bleibt jedoch weiterhin verboten. (http://www.vorsorgebuch-shop.de/faq/)[/quote]
Ich habe den entscheidenden Satz fett markiert. Ich bin als Pflegekraft weder Betreuer/Bevollmächtigter oder Arzt. Ergo ist meine Aktion den Arzt, in dem Fall Notarzt zu rufen, genau die richtige Entscheidung, da der/die Betreuerin nicht anwesend war.

Ich glaube auch nicht, dass ein einfacher tel. Kontakt mit der Tochter das Problem gelöst hätte, denn wer garantiert denn, dass sie wirklich kurz drauf auch gekommen wäre.



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johannes
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von johannes »

Ja, Stormrider, dieser Spruch ist mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden:

Ich bin dafür nicht zuständig!


Das sagt der Pflegehelfer
Das sagt die Pflegefachkraft
Das sagt der Arzt
Das sagt der Mitarbeiter fast jeder Behörde
Das sagt der Abgeordnete in jeder Regierung

von anderen Bereiche gar nicht zu reden.

Genau das kommt dabei heraus, wenn Menschen statt der göttlichen Ordnung hergehen und sagen:
Das können wir alles besser!
Und sage mir niemand, das hätte nichts miteinander zu tun. Das hat jede Menge miteinander zu tun!


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Lilli2710
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von Lilli2710 »

[quote=""stormrider""]
> ...Ich bin als Pflegekraft weder Betreuer/Bevollmächtigter oder Arzt...<
[/quote]

Dankeschön stormrider ;) Genau das wollte ich Johannes auch gerade antworten.
Denn genau das war die Antwort meiner PDL und Heimleitung sowie einem Hausarzt, der gestern zufällig zum Hausbesuch in unsere Einrichtung kommen musste als ich mal nachgefragt habe !

[quote=""Thanos""]Hallo,

ich selbst habe eine Patientenverfügung und weiß ganz genau, mein Wille kann nur Anwendung finden, wenn er gegen keine Rechtsnorm verstößt.
Ich weiß auch, wenn ich eine konkrete medizinische Situation in der Patientenverfügung beschreibe, dann liegt es am Arzt zu prüfen ob die Voraussetzungen erfüllt sind in der mein Wille greifen soll. So ist es nun einmal, die Schwester beobachtet, der Arzt stellt medizinische Diagnosen. Das kann man nun hinnehmen oder so tun als würde für einen Selbst ne Sonderregel gelten.[/quote]

Auch meine Meinung ;)
Zuletzt geändert von Lilli2710 am So 3. Mai 2015, 09:57, insgesamt 1-mal geändert.



stormrider
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von stormrider »

Johannes ich als Pflegekraft bin nicht bereit dazu, die Welt zu verbessern. Durch die aktuelle Gesetzgebung bin ich nicht abgesichert. Und das ist das Entscheidende. Ich bin weder Arzt noch Bevollmächtigter. Ich weiß schon sehr genau, wann ich wo welche Entscheidungen treffen darf und genau das mache ich auch.

Es ist nunmal bei unserer Gesetzgebung so, dass explizit alle Verantwortungsträger aufgeführt werden müssen. Genau das ist aber in dem von dir zitierten Part nicht gegeben. Ich als Pflegekraft habe keine Entscheidungsmacht. Die muß ich dem Bevollmächtigten oder dem Arzt überlassen.

Das Angehörige das nicht verstehen können oder wollen, kann ich sogar noch nachvollziehen. Wenn ein Angehöriger als Bevollmächtigter eingesetzt ist und die Patientenverfügung umgesetzt haben möchte, dann soll er bitte auch anwesend sein als Entscheidungsbefugter, wenn ich meine Einsätze machen und mich nicht im Regen stehen lassen durch Abwesenheit.

Wenn eine bevollmächtigte Angehörige anwesend ist, habe ich überhaupt kein Problem mit der Situation. Aber es war keine anwesend, die Pflegekraft stand alleine da, wie so oft bei unseren Aktivitäten.



hauptstadtpfleger
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AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von hauptstadtpfleger »

Die Rechtslage ist eindeutig: Eine Patientenverfügung gilt gegenüber jedermann!!! Allerdings muss die Person Kenntnis von dieser Verfügung haben. In der Regel befindet sich ein Exemplar der Patientenverfügung in der Pflegedoku bzw. der Patientenakte und wenn es ein gut geführtes Unternehmen ist, dann befindet sich auf dem Stammblatt der deutliche Vermerk: "DNR/DNI". Dort ist auch der Bevollmächtigte/Betreuer benannt. Das rufen des Notarztes allein stellt noch keinen Verstoß gegen die Patientenverfügung dar, aber beginnt der dann mit einer Behandlung, so wird man zum Mittäter einer Nötigung eventuell sogar einer (gefährlichen) Körperverletzung. Sollte die TE hier nicht als Vorsorgebevollmächtigte benannt sein, so sollte sie das über das zuständige Betreuungsgericht unbedingt nachholen lassen und sich als Betreuerin einsetzen lassen. So, wie ein Patient die morgendliche Medgabe bzw. Insulininjektion gegenüber der Pflegekräften wirksam verweigern kann, so kann er auch Reamassnahmen verweigern, auch gegenüber Pflegekräften! Der Wille des Patienten ist durch die Patientenverfügung bekannt, der Wille der Vorsorgebevollmächtigten durch deren Äusserungen auch. Oder zwangsmediziert bzw. zwangsernährt ihr eure Patienten auch gegen deren Willen?

Beim Auffinden einer bewusstlosen Person, deren Willen man nicht kennt, ist man zur Hilfe verpflichtet und muss im Zweifel Reamassnahmen bis zu Eintreffen des Notarztes durchführen, allerdings müssen diese sofort beendet werden, wenn die Person das Bewusstsein wieder erlangt und das Einstellen der Massnahmen verlangt oder wenn eine entsprechende Patientenverfügung auftaucht. Auch hier gilt der Einwilligungsvorbehalt in die letztendlich körperverletzenden Massnahmen.
Zuletzt geändert von hauptstadtpfleger am Mo 27. Jul 2015, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Rechtschreibung


"trust and you'll be trusted." says the liar to the fool.

Benutzer 204 gelöscht

AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

BGH-BeschlussFormulierung der Patientenverfügung muss konkret sein
"Eine Patientenverfügung muss sich deutlich zu einzelnen medizinischen Maßnahmen oder zu bestimmten Krankheiten äußern. Dies hat nun der Bundesgerichtshof festgelegt."

http://www.focus.de/finanzen/recht/pati ... 07415.html



Benutzer 204 gelöscht

AW: Patientenwille ignoriert

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

24.03.2017
BGH 8.2.2017, XII ZB 604/15
Wann ist eine Patientenverfügung im Hinblick auf den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen hinreichend konkret?
http://www.otto-schmidt.de/news/zivil-u ... 03-24.html



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