Am Tag nach Weihnachten fällte das Amtsgericht Freiburg in einer Eilentscheidung ein Urteil, auf das wir schon lange gewartet haben. Erstmals erklärte ein Gericht der Fixierung einer Heimbewohnerin eine klare Absage und forderte eine individuell angemessene Betreuung, einschließlich der Kostenübernahme. Die von der Einrichtung als unerlässlich angesehene nächtliche Fixierung wurde vom Gericht als zu großer Eingriff in die Grundrechte auf menschenwürdige Existenz gewertet. In der Regel lassen sich die Gerichte von Kostenargumenten leiten. Weil individuelle Betreuungskonzepte zu teuer erscheinen, werden zigtausende alter Menschen fixiert und ruhig gestellt, zumeist mit richterlicher Genehmigung.
Mehr zu diesem Highlight der Rechtsprechung finden Sie unter http://www.pflege-shv.de.
Bemerkenswert nicht zuletzt die Aussage von Prof. Thomas Klie: "Wir haben es bislang hingenommen, dass die Ausstattung eines Heims die Grenzen der Freiheit seiner Bewohner bestimmt". Mit dem Wir fühle ich mich persönlich nicht angesprochen. Denn wie keine andere Vereinigung setzt sich der Pflege-SHV dafür ein, dass diese Praxis eben gerade nicht hingenommen wird. Insofern stimmt mich dieser Auftakt ins Pflegejahr 2012 hoffnungsfroh.
http://www.badische-zeitung.de/suedwest ... 50772.html
Eilverfügung gegen Fesselung von Heimbewohnerin
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