der 45ziger

Bietet Pflegebedürftigen, Angehörigen, Mitarbeitern, ehrenamtlich Engagierten, Berufsbetreuern und allen die Zeuge von Verletzungen der Menschenwürde sind, die Möglichkeit darüber zu berichten sowie Rat und Unterstützung einzuholen. Positive Beispiele und Vorbildhaftes kann hier ebenfalls hervorgehoben werden.
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mila.
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der 45ziger

Beitrag von mila. »

bis vor kurzem haben wir den 45ziger nach unserer arbeitszeit sozusagen hinten ran gehängt, um für die bew. eine zuätzliche, individuelle betreuung leisten zu können. nun werden stellen gestrichen und der 45ziger soll während unserer arbeitszeit geleistet werden. was paradox ist den das arbeitsaufkommen ist jetzt viel größer.
meine frage ist: ist dieses vorgehen rechtens?



thorstein
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AW: der 45ziger

Beitrag von thorstein »

Was ist ein 45izger?



Benutzer 1685 gelöscht

AW: der 45ziger

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Thorstein,

damit ist die eingeschränkte Alltagskompetenz gemeint, wenn ich das richtig deute. Ambulant 45 a, im Heim 87 b.

Wie die Vorgaben im ambulanten Bereich sind, ist mir nicht bekannt. Ich dachte, auch hier gibt es feste Leistungen, die gebucht werden können, die kann man soweit mir bekannt aber nicht einmal so nebenher ableisten.

Aber ich bin hierfür kein Fachmann, kenne dies nur aus Schilderungen.

Sophie



thorstein
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AW: der 45ziger

Beitrag von thorstein »

Alles klar.
Interessant wäre die Finanzierung dieser Leitungen im ambulanten Bereich. Im stationären Bereich werden sie ja von Assistenten gemacht. Für Fachkräfte würde wohl das Geld nicht reichen. Wahrscheinich eine Kalkulationsfrage.



mila.
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AW: der 45ziger

Beitrag von mila. »

paragraph 45. Die stationen können zusatzbetreuungen bei den krankenkassen geltent machen für pat. deren diagnose demenz ist. soweit wie ich das bis jetzt verstanden habe, sollte diese leistung zusätzlich sein. hier bin ich mir aber jetzt nicht sicher. durch die kürzungen schaffen wir ja kaum das tagesgeschäft. also von zusätzlicher betreuung kann dann wirklich nicht mehr die rede sein. diese leistungen können im ambulanten bereich auch von praktikanten gemacht werden. vielen dank für eure antworten.



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Griesuh
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AW: der 45ziger

Beitrag von Griesuh »

Im ambul. Bereich läuft das folgendermaßen mit den Betreuungsleistungen:
@ mila. Du schreibst du bist ambulant, sprichst jedoch gleichtzeitig von eueren bew.
Um mit dem gleichen Nenner zu reden:
Ambulant sind es keine Bewohner, sondern es sind Kunden und Klienten.
Betreuungsdienste mit Praktikanten im ambul. Bereich ist so nicht ganz richtig.
Ein ambul. PD muss der Kasse, um die Leistungen nach 45b mit der Kasse abrechnen zu können, ein Konzept zur Betreuung der Kasse vorlegen und belegen, dass die Betreuungskräfte eine formale Qualifikation nach 87b/45a haben.

@ thorstein: auch ambul. können Assistenten die Betreuung erbringen.
Es ist jedoch ein Unterschied zu stationär, da ambulant fast immer eine Einzelbetreuung im häuslichen Umfeld des Kunden erfolgt.
Somit ist auch das Aufgabengebiet der ambul. Betreuung anders gelagert als Stationär.
Ambulant kommt neben der reinen Betreuung ( ich setze einmal die Betreuungsleistungen als bekannt voraus) noch Hilfe bei der Alltagsbewältigung hinzu: Anleitung zur Haushaltsführung, Anleitung u. Hilfestellung bei der Ernährung und den Toilettengängen.
Das ist erforderlich, da die ambul. Betreuungskraft alleine bei dem Kunden im häuslichen Bereich die Betreuung erbringt.
Da ist es organisatorisch kaum möglich, dass bei den oben genannten zusätzlichen Hilfen extra eine PFK angefordert werden kann.

Nun zu der Finanzierung:
Hier gibt es 2 Stufen:
Es stehen monatlich 100€ oder 200€, je nach schwere der Einschränkungen der Alltagskompetenz für zusätzliche Betreuungsleistungen zur Verfügung.
Dies wird bei der Einstufungsbegutachtung im Gutachten, dort im Assesment durch den MDK festgestellt, ob eine Einschränkung der Alltagskompetenz besteht.
Auch muss eine ärztl. Diagnose Demenz bestehen.
Diese Betreuungsleistung nach 45b ist eine so genannte Erstattungsleistung.
Das bedeutet, der Pflegedienst rechnet die erbrachte Betreuungsleistung direkt mit dem Kunden ab. Der Kunde reicht dann die Rechnung bei der Pflegekasse zur Erstattung ein. Die Kasse zahlt dem Kunden den Betrag bis zur maximal festgelegten Höhe entweder 100 oder 200€ zurück.
Eine weitere Möglichkeit ist die: der Kunde unterschreibt eine Abtrittserklärung an den Pflegedienst. Dann kann der Pflegedienst die Betreuungsleistung direkt mit der Kasse abrechen. Die mtl. Rechnung der Betreuung kann über dem festgesetzen Monatsbetrag liegen, denn es wird der Jahreshöchstbetrag als Berechnungsgrundlage genommen.
Ist der jährliche Höchstbetrag im laufe des Jahres schon überschritten und verbraucht, hat der Kunde die Kosten der Betreuung privat zu tragen.
Nicht verbrauchte Gelder der Betreung können bis zum 30.6. des Folgejahres übernommen und verbraucht werden.
Der Pflegedienst kann den Stundensatz für die Betreuung frei mit der Kasse vereinbaren.
Die Stundensätze für Betreuung sind sehr breit gestreut. Sie reichen bei den verschiedenen PD's von 15€ / h bis zu 50€ / h für Betreuung.

Milia, jetzt noch mal ne Frage an dich, Du schreibst:

....bis vor kurzem haben wir den 45ziger nach unserer arbeitszeit sozusagen hinten ran gehängt, um für die bew. eine zuätzliche, individuelle betreuung leisten zu können. nun werden stellen gestrichen und der 45ziger soll während unserer arbeitszeit geleistet werden.

Wie ist das zu verstehen? Betreuungsdienst sind auch Arbeitszeit !!!!

es heißt: zusätzliche Betreuungsdienste, diese sind grundsätzlich ausserhalb der regulären Pflege als zusätzliche Betreuungsdienste zu leisten und dafür ist eine extra Zeit ein zu planen. denn die Leistung Betreuung wird der Einrichtung nach Zeitaufwandt bezahlt.
mal so schnell nebenbei en 1/4 Stündigen "Betreuung" ist nicht.
Weiter schreibst du : es werden Stellen gekürzt.
Verstehe ich das richtig: es werden demnächst Pflegekräfte entlassen und Stellen abgebaut?
Oder werden die Sollstunden reduziert?
Da seit ihr vermutlich der einzige ambul. PD der Stellen streicht, keinen einstellt und die Sollarbeitszeiten kürzt.
Bundesweit suchen ambul. PD's verzweifelt nach Pflegekräften jeglicher Art.
Euer Chef und die PDL sollten sich einmal ernsthafte Gedanken um das Konzept, die Aufgaben und das Image ihres PD's machen.
Ich für meinen Teil ( genauso wie sehr,sehr viele andere PD's auch) müssen Kundenanfragen ablehnen, da wir bis zur Halskrause Beschäftigung haben und die Mitarbeiter an ihre Belastungsgrenzen gekommen sind. Deshalb kann ich es nicht nachvollziehen, dass bei euch Stellen abgebaut werden sollen.
Erst diese Woche habe ich wieder je eine APH/KPH eingestellt um dem Kundenansturm gerecht werden zu können.
Zuletzt geändert von Griesuh am Sa 21. Apr 2012, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.


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doedl
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Beitrag von doedl »

Hallo

was ich nicht so richtig verstehe: der § 45 SGB XI spricht von niedrigschwelligem Betreuungsangebot- was ist denn niedrigschwellig, wenn exam. Pfks das leisten??

Die Kalkulation geht dann vom AG Brutto für eine Exe aus; da bleibt ja nicht viel an Stunden für die Kunden.



Gruß Doedl


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

@doedl, "niederschwellige Betreungsleistungen" ist genau so ein blödsinniger Begriff wie die sogenannte "geringfügige Behandlungspflege".
Das ist ein von unserer Politik, die von nichts eine Ahnung hat davon aber ganz besonsers viel, künstlich erzeugter Begriff.
Betreuungsleistungen müssen NICHT von PFK erbracht werden.
Es reicht aus, wenn selbst ungelernte Kräfte die sogenannte formale Qualifikation nach den §§ 87b (stationär ) und oder nach § 45a ( ambulant) absolviert haben.
Das ist genauso, als wenn die so genannten "sonstigen geeigneten Personen" ein formale Qualifikation nach SGB V ( Behandlungspflege) abgelegt haben.
dann dürfen diese bestimmte Behandlungspflegen erbringen.
niederschwellig und geringfügig sagt anscheinend aus, dass kein eEaxamen erforderlich ist. Nichts genaues weis man nicht.

Schaust du hier:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html

Das hier sind zum B. einige "niederschwellige Betreuungsangebote:

Stundenweise allgemeine Beaufsichtigung, spielerische Übungen: Spiele, vorlesen, Zeitungsschau, Gedächtnistraining, Orientierungstraining, räumliche Orientierung: Spaziergänge in die Natur oder im nahen Wohnumfeld sowie Hilfe bei der Alltagsbewältigung.


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Nachtrag:

@ doedl du schreibst:
Die Kalkulation geht dann vom AG Brutto für eine Exe aus; da bleibt ja nicht viel an Stunden für die Kunden...........
Die Aussage das der AG vom Brutto für eine exe ausgeht ist so nicht richtig.

Hi Doedl, lebst du vom drauflegen?? Sicherlich nicht und auch kein Betrieb lebt vom drauflegen. Und die Mitarbeiter werden sicherlich auch nicht für'n Appel u. ein Ei arbeiten gehen.

Jetzt kommt ein wenig BWL ins Spiel.
Der Stundenpreis errechnet sich vereinfacht ausgedrückt aus der kalkulation aus allen anfallenden festen und fixen Kosten eines Betriebes, nicht nur die Löhne werden berechnet, die ein Betrieb jährlich abzudecken abzudecken hat, geteilt durch die Anzahl der Arbeitsstunden. Das ergibt dann die Betriebskosten pro Stunde, die berechnet werden müssen um nicht drauf zulegen.
Warum wird im Pflegebereich immer gemeckert :o h wie teuer??
Bring mal dein Auto in die Werkstatt. Die Stundenberechnung ist dort ab 50€ aufwärts, oder hohl dir einen Handwerker ins Haus. Auch dort wirst du selten unter 30€ in der Stunde raus kommen.
Ja die Pflege und die Betreuung sind eine Leistungen die am besten nix kosten sollen.


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mila.
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Beitrag von mila. »

Hallo griesuh
vielen dank für die ausführliche antwort. zur ersten irritation. ich arbeite in einer wg für menschen die an demenz erkrankt sind. deshalb bew. im übrigen wird den schülern (die wir auch in der wg haben) gerade beigebracht, dass es seit neuestem weder "bew". noch "klient" heißt, sondern "verbraucher"
hinten rangehängt meint: ein mitarbeiter war für die durchführung des 45ziger bei einem bestimmten bew. zuständig. diese wurde nach der regulären arbeitszeit geleistet, sozusagen als überstd.. wir haben dies aber nicht so wie sie es beschrieben haben gehandhabt. ( viertel stündchen ranhängen) sondern verantwortungsvoll und individuell. nun soll die ausführung von schülern gemacht werden. in der mittagszeit. auch schön, da machen wir eigentlich die wäsche etc. abgesehen davon, dass einige schüler mit dieser aufgabe überfordert sind.
stellenkürzung: nach 12 jahren bekommen wir endlich mal eine gehaltserhöhung. ( musste über die mitarbeitervertretung eingeklagt werden, da wir vor 12 jahren eine sonderregelung unterschrieben haben.) nu meint die geschäftsführung, dass die station sich diese nicht leisten kann und kürzt ohne sinn und verstand. das heißt für die wg konkret: 24,5 std. in der WOCHE werden gestrichen (eine pflegekraft muss raus aus dem team) plus die betreuungszeit des 45ziger. ( so sehe ich das jedenfalls). also wenn ich sie richtig verstanden habe, ist der 45ziger zusätzlich zu leisten? für die geschäftsführung ist der 45ziger schon erfüllt, wenn ich mit fr. y singend und etwas tanzend ins bad gehe ( sie läuft dann besser u ist zudem auch noch glücklich). wir als team sehe das allerdings anders.
schönes WE noch



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

@ mila, genau so ist es.
Den Ausdruck 45ziger für zu betreuende Personen finde ich persönlich nicht gut.
Das zeigt doch schon wie euere Geschäftsleitung dazu steht, dieser Ausdruck wirk abwertend. Denn ich denke einmal der Begriff 45ziger wurde euch von oben benannt oder ist der eine Formulierung des Personals?.

Ja, die Betreuung ist eine EXTRA Leistung, die auch als Extra Leistung von der Kasse bezahlt wird.
Dem Kunden, Klienten usw. muss ein ausgewogenes Betreuungsangebot angeboten werden.
Meine Aussage nicht falsch verstehen, ich habe nicht geschrieben: ein viertel Stündchen hinten drann hängen: Ich schrieb: mal so schnell nebenbei en 1/4 Stündigen "Betreuung" ist nicht.
Das ist ein kleiner Unterschied.
Wie schon gesagt, Eure Chesf's sollten das Konzept und das Leitbild nochmals dringend einer Überarbeitung unterziehen.


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KVie
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Beitrag von KVie »

Hallo ihr Lieben,
muss mal wieder „mitsenfen“.

Also, niedrigschwelliges Betreuungsangebot heißt auch: Nutzung von Ehrenamt (war jedenfalls mal so angedacht)

Ausgebildete „Ehrenamtler“ betreuen Menschen mit Einschränkungen der Alltagskompetenz.
Vorteil: mehr Zeit für die zu Betreuenden und mehr Freizeit für pflegende Angehörige.
Die ehrenamtlichen Kollegen bekommen eine Aufwandspauschale, welche wesentlich niedriger ist, als ein Stundenlohn.

Das Konzept mit dem Ehrenamt ist jedoch nicht für jeden Patienten/ Klienten…geeignet.
Wenn die PFK 3xtägl. kommt, um Medikamente zu geben, dann noch die PK zur Unterstützung bei der Körperpflege…usw. und es dem Klienten/ Patienten schwer fällt Vertrauen zu fassen, ist manchmal besser wenn die ausgebildete PK die Betreuungsleistung erbringt. Muss, eben abgewogen werden, was sinnvoller ist.


So, nun mal außerhalb des Themas:

Viele Kleinstheime geben sich als Wohngemeinschaft aus. Ich verstehe es nicht! Wohngemeinschaft heißt für mich, es wohnen Menschen zusammen die sich Miete + Nebenkosten teilen. Wenn jemand dieser Wohngemeinschaft nun „pflegebedürftig“ wird, sucht er/ sie sich den Pflegedienst aus und wenn alle Hilfe bei ihrer Alltagsbewältigung bedürfen und sich nicht einigen können, dann springen in dieser Wohngemeinschaft eben zehn Pflegedienste herum. Oder verstehe ich etwas falsch???


Liebe Grüße von KVie
Zuletzt geändert von KVie am So 22. Apr 2012, 20:17, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Fehler



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Beitrag von doedl »

Hallo Griesuh,
natürlich weiß ich was niedrigschwellige Betreuungsangebote sind; habe ja selbst 4 von der Sorte "kreiiert"; dein Einwand AG Brutto ist richtig; so kalkuliere ich auch, grins. Drum meinte ich ja, wenn ich von unseren Kosten ausgehe, dann sinds nicht viele Stunden, die die Kunden bekämen.

Kvie, du sagst es: der Gesetzgeber hat das bürgerschaftliche Engagement vorausgesetzt; viele machen das auch richtig gut. Klar gehts nicht bei jedem- da ist dann die Pfk gefragt.

Deine Frage nach der Wohngemeinschaft: so könnte es aussehen; aber die Realität ist wohl ne andere- werden kaum 10 Pflegedienste rumrennen, sondern eher einer, der die Leistungen erbringt. Anders geht das KOnzept auch nicht auf.

Gruß Doedl


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Beitrag von mila. »

hallo griesuh.
ich habe niemals für die worte "zu betreuende personen" den begriff "45ziger" eingesetzt. Bitte lesen sie dazu ihren 2ten satz ihrer letzten nachricht an mich.mir ging es haupsächlich darum zu erfahren, ob diese leistung extra erbracht werden muss. ich hätte auch immer paragraph 45a schreiben können, das gebe ich zu. ich fand es aber einfach zu umständlich ( oder hätten sie noch eine andere umschreibung?).
das konzept und das pflegeleitbild der station ist gut, auch unsere arbeit ist den umständen entsprechend gut. nur, zur zeit hat die geschäftsführung ihren blick auf anderes gerichtet. leitbild und konzept scheint jedenfalls nicht grundlage ihrer momentanen entscheidungen zu sein.
einen schönen wochenanfang wünsche ich ihnen. und nochmals danke für ihre antwort.



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Beitrag von doedl »

Hallo Mila

ich hatte einige Probleme, Deine Darstellung zu verstehen!

Individuelle Betreuung fand also nach der regulären Dienstzeit statt; sozusagen im Anhang.

Nun kriegt ihr- aufgrund von Lohnerhöhungen- Stellen gestrichen; die Frage war, ob das rechtens ist.

Grundsätzlich ja! Der AG bestimmt, wieviele Stellen es gibt, wieviel Stundenumfang, wie die Arbeitszeit verbracht werden muss.

Ob das sinnvoll ist, wohl nicht. Meine Erfahrung: Pflegekräfte verdienen ihr Geld immer- man muss sich schon dumm anstellen, wenn dem nicht so ist.

Gruß Doedl


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Beitrag von Griesuh »

Hi Mila, meine Frage ob ihr euere zu betreuenden Personen immer nur als
45ziger bezeichnet ist schon begründet.

Denn in deinem Eingangsthread schriebst du:

.........bis vor kurzem haben wir den 45ziger nach unserer arbeitszeit sozusagen........

und ein paar Zeilen weiter steht:

....und der 45ziger soll während unserer ....

dann schreibst du am 22.04.2012 12:21 :

......ein mitarbeiter war für die durchführung des 45ziger bei einem bestimmten bew. zuständig.
Einige Zeilen gehts weiter mit diesem Satz:

(eine pflegekraft muss raus aus dem team) plus die betreuungszeit des 45ziger.

Kurz darauf geht es mit diesem Satz weiter:

.....ist der 45ziger zusätzlich zu leisten? für die geschäftsführung ist der 45ziger schon erfüllt, wenn ich mit fr. y singend und etwas tanzend ins bad gehe

Du schreibst( sprichst) nur vom "45ziger", jedoch nicht von: die zu betreuuende Person, oder der Pflegebedürftige oder Kunde, Klient oder gar vom Auftraggeber.
Von daher denke ich wohl, dass meine Frage angebracht ist.


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Beitrag von doedl »

Hallo Griesuh

Mila hats doch schon erklärt und ein etwas flapsiger Post heisst noch lange nicht, dass der Betreffende es an Würde und Respekt in seiner Arbeit fehlen lässt.

Lass also gut sein

Friedvollen Tag

Doedl


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Beitrag von Griesuh »

Och doedl, was en los? Haste schlecht geschlafen?

Ist jetzt nachfragen nicht mehr erwünscht?
Das hätte ich mal so schreiben sollen wie Mila.


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Beitrag von doedl »

No Griesuh,
alles im grünen Bereich; danke der Nachfrage- grins

Gruß Doedl


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Beitrag von mila. »

an doedl
danke für die nett verteidigung.
wegen unserem protest gegen die anweisung, wie zukünpftig die leistung des paragraphen 45b zu erbringen ist, hat sich die geschäftsführung einen neuen plan ausgedacht. die gf sagt, dass unsere arbeitsverträge über 37, nochwas std gehen, wir aber für 38 std bezahlt werden. rechnerisch als idee für die station ja nicht verkehrt. nur richtig ausgerechnet hat es keiner. ich hoffe, dass bei dem nächsten angehörigentreffen wenigstens ein teilnehmer ganz genau nachfragt. bis dahin müssen wir einfach weiter diskutieren u uns evtl. etwas doof stellen.
du hast ja recht doedl, wenn du sagst, dass man in der altenpflege überall arbeit finden kann. nur leider wird es schwierig sein wieder ein so gutes team zu finden. falls die station weiterhin vor hat, aus einer sehr guten wg eine gelddruckmaschine zu machen, muss ich allerdings gehen da ich sonst diese machenschaften mit unterstütze.
gruß mila

an griesuh
ich hatte ihnen doch wegen meiner ausdrucksweise schon recht gegeben.
Zuletzt geändert von mila. am Sa 5. Mai 2012, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.



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