Was kann ich tun wenn ich über die angegebenen Fehltage drüber bin?

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Marcell
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Beitrag von Marcell »

Hi

Unter umständen kannst du deine Ausbildung auch fortsetzen wenn du über den Fehlzeiten hinaus bist, da musst du dich mit deiner Schule zusammen setzen, wenn deine Noten es zu lassen ist es möglich das in Absprache mit dem Landkreis zusätzliche Noten erbringst und so nachweist das du das Theoretisch Wissen in Eigenleistung nach geholt hast, hat bei mir im 2 Ausbildungs- Jahr geklappt, Krankheits- bedingt fiel ich 7 von 12 Wochen Schulblock (mehr hatten wir im 2 nicht der Rest war nur Praktika) aus, da ich einiges an Klausuren verpasst hatte musste ich zum Ausgleich einiges an schriftlichen Arbeiten anfertigen, habe es aber noch geschafft zwar nicht mit einem Traum Noten schnitt 2,9 dafür war ich aber durch :D

Grüße

Marcell



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Marcell
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Beitrag von Marcell »

Hallo

Es sind 12 Wochen in 3 Jahren was darüber hinaus geht liegt im Ermessen des landkreises.
§ 8
(1) Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 werden angerechnet

1. ein dem Tarifvertrag entsprechender Urlaub oder Urlaub bis zu sechs Wochen jährlich oder Ferien und

2. Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, von der Altenpflegeschülerin oder dem Altenpflegeschüler nicht zu vertretenden Gründen bis zur Gesamtdauer von zwölf Wochen, bei verkürzten Ausbildungen nach § 7 bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr. Bei Altenpflegeschülerinnen werden auch Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bis zur Gesamtdauer von vierzehn Wochen, bei verkürzten Ausbildungen nach § 7 bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr angerechnet

(2) Soweit eine besondere Härte vorliegt, können über Absatz 1 hinausgehende Fehlzeiten auf Antrag angerechnet werden, sofern zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel dennoch erreicht wird. In anderen Fällen kann die Ausbildungsdauer auf Antrag entsprechend verlängert werden. Sie soll jedoch in der Regel einschließlich der Unterbrechungen den Zeitraum von fünf Jahren nicht überschreiten.
Grüße

Marcell



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