Fach: Rechtskunde
Thema: Unterbringungsrecht lt. Nied. Psych KG
Unterschied zw. Familienrechtliche Betreuung und Psych Kg???
Greetz
Marci
Unterschied zw. Familienrechtliche Betreuung und Psych Kg??
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- Beiträge: 205
- Registriert: So 12. Aug 2001, 19:37
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Wenn ich das richtig verstanden habe...
...geht es bei der Anfrage um unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen für "Zwangseinweisungen". Es gibt ja zum einen freiwillige, zum anderen erzwungene stationäre psychiatrische Behandlungen.
Wenn ein psychisch kranker Mensch eine medizinische Betreuung nach dem Betreuungsgesetz hat, weil er nicht mehr in der Lage ist, in solche Behandlungen selbst einzuwilligen, ersetzt ein Betreuer die Zustimmung.
Im Unterschied hierzu werden Patienten nach dem Psychiatrie Krankenhaus Gesetz (PsychKG) wegen akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung auf richterlichen Beschluß zwangsweise eingewiesen.
Bezogen auf die Altenpflege regeln beide Gesetze ähnliche Sachverhalte: Z.B. Fixierungsmaßnahmen (Bettgitter) mit Zustimmung des Betroffenen oder seines Betreuers, oder, in der Gerontopsychiatrie, Durchführung pflegerischer Maßnahmen auf richterlichen Beschluß (regelmäßiges "Zwangsduschen" bei Bewohnern, die sich ansonsten überhaupt nicht waschen kenne ich da).
Gruß
Apo
P.S.: Marci, vielleicht solltest Du bei derart vagen Anfragen zurückmailen und um genauere Fragestellung bitten oder die Leute gleich ans Forum verweisen.
Wenn ein psychisch kranker Mensch eine medizinische Betreuung nach dem Betreuungsgesetz hat, weil er nicht mehr in der Lage ist, in solche Behandlungen selbst einzuwilligen, ersetzt ein Betreuer die Zustimmung.
Im Unterschied hierzu werden Patienten nach dem Psychiatrie Krankenhaus Gesetz (PsychKG) wegen akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung auf richterlichen Beschluß zwangsweise eingewiesen.
Bezogen auf die Altenpflege regeln beide Gesetze ähnliche Sachverhalte: Z.B. Fixierungsmaßnahmen (Bettgitter) mit Zustimmung des Betroffenen oder seines Betreuers, oder, in der Gerontopsychiatrie, Durchführung pflegerischer Maßnahmen auf richterlichen Beschluß (regelmäßiges "Zwangsduschen" bei Bewohnern, die sich ansonsten überhaupt nicht waschen kenne ich da).
Gruß
Apo
P.S.: Marci, vielleicht solltest Du bei derart vagen Anfragen zurückmailen und um genauere Fragestellung bitten oder die Leute gleich ans Forum verweisen.
Ich pflege, also bin ich.
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