Thieme Der Körper des Menschen
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- Registriert: So 12. Aug 2001, 19:37
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1. Lernmittelfreiheit ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.Also in einer staatlichen Schule besteht Lernmittelfreiheit (egal ob Erstazubi oder Umschüler), da werden die Schulbücher gestellt.
2. Die sowohl vom Kranken- als auch vom Altenpflegegesetz vorgeschriebene Befreiung von Ausbildungskosten für die Auszubildenden wird von den Ausbildungsträgern und Schulen dahingehend ausgelegt, daß nur die absolut notwendigen Bücher von den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Alle darüber hinaus gehenden Bücher, selbst wenn sie von einzelnen Lehrern empfohlen werden, gehen auf Kosten der Schüler.
Allerdings hat jeder Azubi die Möglichkeit, Quittungen für Bücher und sonstige Unterrichtsmaterialien zu sammeln im Folgejahr von der Steuer abzusetzen....
Gruß
Apo
Ich pflege, also bin ich.
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