Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

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Habt ihr Zeit/Mittel um wie in der Schule gelernt, zu arbeiten?

Ja, ich bekomme Zeit und Mittel zur Verfügung gestellt um Lehre in der Schule zu arbeiten.
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Nein, ich habe nicht genug Zeit oder ungenügend Mittel um nach Berufsschullehre zu arbeiten.
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Anderes. [Beschreibung als Beitrag im Thread]
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Insgesamt abgegebene Stimmen: 217

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Pflegelobby
Beiträge: 201
Registriert: Mi 10. Okt 2012, 21:37

Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von Pflegelobby »

Hallo, ich würde gerne von den Schülern wissen ob ihr genug Zeit und alle Mittel vom Betrieb zur Verfügung gestellt bekommt um so zu arbeiten wie ihr es in der Berufsschule lernt.
In der Schule lernt man ja z.B. das man mit 2 Handtüchern und 2 Waschlappen waschen muss, ich habe schon von einigen Schülern gehört, dass sie aus Kostengründen nur 1 Handtuch und 1 Waschlappen nutzen dürfen und nur bei der Prüfung mit 2/2 waschen. Gibt auch noch genügend andere Beispiele. Würde mich wieder um Beteiligung freuen ! Danke !



Manu123
Beiträge: 11
Registriert: Sa 20. Okt 2012, 09:13

AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von Manu123 »

Hallo, leider mußte ich schon in den ersten Tagen feststellen, daß zwischen Theorie und Praxis Welten liegen! Ich bin jetzt so "eingestellt", daß ich bei der GP in 1,5 Std. 6-7 Bew. wasche. Da es meistens immer die gleichen sind, wäge ich ab, was wichtig ist. Bsp. bei einem von Kopf bis Fuß und der nächste bekommt nur "Katzenwäsche" und am nächsten Tag mache ich es andersrum. ABer ich denke mal, das ist Standart, oder? Ich nehme mir nur viel Zeit(25-30min.), wenn ich vormittags einen im Bett wasche, PS3, so als Übung für mich selber, daß ich nichts vergesse :-) !!!
Leider ist es so eine Sache mit den Waschlappen und Handtüchern. Aber mal ehrlich, solange die sauber bleiben, habe ich da auch kein Problem damit, daß nur 1-2mal die Woche gewechselt wird. Und bei Verschmutzung natürlich sofort. Denoch gibt es bei uns ein "Set" für oben und eins für unten. Und zur Prüfung nehme ich meinen Wagen mit, und bediene mich, wie ich es halt brauche. Ich habe übrigens in 4Wochen meine erste Prüfung. Mal sehen, wie es wird, da ich jemanden mit PS3 im Bett wasche. Und was das andere betrifft, muß ich mich mit allem ziemlich kümmern. Meine Mentorin sehe ich so gut wie nie. AM Anfang hat mich das ziemlich fertig gemacht, weil ich das Gefühl habe, daß man nur ne günstige Arbeitskraft ist, die hoffentlich nichts erwartet und keine Fragen stellt. Mittlerweile suche ich mir die Dinge die ich brauche, allein zusammen. Infos für Hausarbeiten usw. Da ich noch ziemlich am Anfang der Ausbildung bin, mache ich mich deswegen nicht mehr verrückt. So schwer ist es ja noch nicht. Und spritzen, Blut abnehmen und Katheter legen etc. kommt ja erst im 3.LJ.
Also - soweit so gut. Kopf hoch, an alle Gleichgesinnten! Der Weg ist das Ziel!!!! Auch wenns mal holprig wird!!!! Wir schaffen das!!!



topika
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von topika »

bei uns wird bei handtücher und waschlappen zum glück nicht gespart. Allerdings soll Bettwäsche alle 2 wochen gewechselt werden. Was innerhalb des Personals öfters zu zoff führt. Denn wann ist ein bett zu verschmutzt!? Und bei einigen Bewohnern ist das beziehen des bettes oft nötig.

Doch für die pflege wie " spezielle mundpflege " bisher alles gestellt bekommen :)



schwarzer sonnenstrahl
Beiträge: 825
Registriert: Fr 23. Apr 2010, 23:44

AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von schwarzer sonnenstrahl »

[quote=""topika""]bei uns wird bei handtücher und waschlappen zum glück nicht gespart. Allerdings soll Bettwäsche alle 2 wochen gewechselt werden. Was innerhalb des Personals öfters zu zoff führt. Denn wann ist ein bett zu verschmutzt!? Und bei einigen Bewohnern ist das beziehen des bettes oft nötig.

Doch für die pflege wie " spezielle mundpflege " bisher alles gestellt bekommen :) [/quote]

ich handhabe das oftmals für mich persönlich so : alles was größer als handgroß ist, wird bei mir gewechselt. wegen einem kleinen blutfelck vom BZ messen wechsel ich nicht gleich... :smile
wenn ich ND hab, dann wechsel ich nicht großartig außer wenn die flecken bei mir im dienst zustande gekommen sind, denn die leute werden bei uns so gut wie alle vormittags raus geholt.


ich schreibe hier alles in kleinschrift, weil man beim sprechen auch nicht großspricht!

Benutzer 204 gelöscht

AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

So nun will ich mal ein bischen provozieren .

Wer sagt denn das in der Schule alles richtig gelehrt wird ?

Was macht Ihr wenn die Dozentin verlangt das bei jedem Bew. der komplett gepflegt werden muß vorab alle Gliedmassen durch bewegt werden müssen ?
Egal ob z.Bsp. Arthrose vorhanden ist oder nicht .

Der Mund soll vor Beginn der Pflege immer mit einer Taschenlampe "ausgeleuchtet" werden .

LG

ps : diese Beispiele wurden nicht von mir erfunden !!!



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hunsrückstern
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von hunsrückstern »

Ich muß dazu sagen, dass in der Schule ein Standard zur Grundpflege/Ganzkörperwaschung unterrichtet wird, der vom Standard des Hauses abweichen kann.
Maßgeblich ist der Standard eures Hauses!



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mfauli
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von mfauli »

Bei uns wird mit der Wäsche oder Pflegeartikeln nicht gespart, obwohl wir Alles mit dem "Kopf" machen sollten ;) . Wir haben immer zwei Waschlappen und zwei Handtüchern, ein Handtuch und eine Waschlappen für Körper werden jede 2-3 Tage gewechselt, zweites Handtuch und Waschlappen für Intimbereich wird jeden Tag gewechselt.

Die Zeit zum Waschen ist immer knapp, maxi. 20 Minuten pro Bewohner. Natürlich ist Waschen wie in der Schule unmöglich...und ja..Ich mache auch bei manchen Bewohnern "Katzenwäsche", z.B. wenn einer gestern geduscht war oder wird morgen geduscht.....ich finde nicht, dass Leute deswegen ungepflegt oder schlecht versorgt sind..



Themis
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von Themis »

morgen,
habe eine Frage bezüglich Datenschutzes.
Darf ich telefonisch (als eine Schülerin)
einer fremden Person eine Auskunft erteilen, ob ein/ e Bewohner/-in des Hauses verstorben ist?
Ich konnte leider zu diesem Thema nichts finden.
Danke.



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mfauli
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von mfauli »

Meiner Meinung nach, das darfst du nicht.



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*Angie*
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von *Angie* »

@Themis

Ganz klar: NEIN, das darfst Du nicht!

Solche Gespräche würde ich immer an direkte Vorgesetzte abgeben und
die Anrufer bitten, am Hörer zu bleiben.

Aber ich bin sowas auch schon "umgangen" ;) weil ich wußte, es ist eine gute Freundin der Verstorbenen. Da hab ich nicht gesagt, dass sie verstorben ist, sondern, dass ich vermute, dass sie in den nächsten Tag Post von den Angehörigen von Frau XY erhalten wird (und so war es auch).


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

Themis
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von Themis »

Vielen Dank für die prompten Antworten!
ja, der Meinung bin ich übrigens auch; doch die examinierten Kolleginnen haben leider eine andere. Die Situation war nämlich folgende: das Telefon klingelte, eine PFK ging ans Telefon und ohne zu wissen, wer überhaupt dran war, erzählte sie, dass diejenige erfragte Bewohnerin, falls es sich überhaupt um sie handelte, bereits vor zwei Wochen verstorben sei.
Daraufhin eröffnete ich eine Diskussion, die ohne Weiteres quittiert wurde: "...nicht dass ich wüßte, dass man es nicht darf. Das wäre mir wirklich neu..."

Ich würde es wirklich nur zu gerne belegen. Irgendwo muß es doch enthalten sein. Brauche einen Hinweis!



Sa-Biene
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von Sa-Biene »

Simples Stichwort: Schweigepflicht!



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Pflegelobby
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von Pflegelobby »

Seit ihr euch da sicher? Ich gebe auch keine Auskunft aber Kollegen tun dies schon.


자유

Sa-Biene
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von Sa-Biene »

Ja. Schau dir mal die Schweigepflichtserklärung an, die du sicher auch unterschreiben durftest :)



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*Angie*
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von *Angie* »

Gefunden im Arbeitsrecht:
Wer professionelle Pflege als Arbeitnehmer ausübt, unterliegt auch Kraft seines Arbeitsvertrags der Schweigepflicht. Dies wird in vielen Arbeitsverträgen ausdrücklich erwähnt oder ergibt sich aus der Bezugnahme auf einen Tarifvertrag oder auf Arbeitsvertragsrichtlinien, die ihrerseits die Schweigepflicht regeln (z.B. § 3 Abs. 1 TVöD, § 9 BAT-KF, § 5 Abs. 1 AVR Caritas). Doch auch dann, wenn es keine ausdrückichen Regelungen zur Schweigepflicht gibt, folgt die Schweigepflicht als vertragliche Nebenpflicht aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

Es gibt auch eine POSTMORTALE Schweigepflicht, die nur in Ausnahmefälle gebrochen werden darf, zB bei Verdacht auf eine vorhergegangene Straftat oder zur Aufklärung einer solchen.

LG


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

Themis
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von Themis »

Wow, vielen Dank!
Das ist ja wirklich eine sehr ausführliche Antwort. Für einige PFK ist die Sache trotzdem immer noch nicht ganz klar. Ich werde mittlerweile als ein "Erbsenzähler" bezeichnet. Egal.



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Pflegelobby
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von Pflegelobby »

[quote=""*Angie*""]Gefunden im Arbeitsrecht:
Wer professionelle Pflege als Arbeitnehmer ausübt, unterliegt auch Kraft seines Arbeitsvertrags der Schweigepflicht. Dies wird in vielen Arbeitsverträgen ausdrücklich erwähnt oder ergibt sich aus der Bezugnahme auf einen Tarifvertrag oder auf Arbeitsvertragsrichtlinien, die ihrerseits die Schweigepflicht regeln (z.B. § 3 Abs. 1 TVöD, § 9 BAT-KF, § 5 Abs. 1 AVR Caritas). Doch auch dann, wenn es keine ausdrückichen Regelungen zur Schweigepflicht gibt, folgt die Schweigepflicht als vertragliche Nebenpflicht aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

Es gibt auch eine POSTMORTALE Schweigepflicht, die nur in Ausnahmefälle gebrochen werden darf, zB bei Verdacht auf eine vorhergegangene Straftat oder zur Aufklärung einer solchen.

LG[/quote]
Aber in wie weit zählt die Schweigepflicht bei einem Verstorbenen der dich ja nicht mehr verklagen kann. Haben die Angehörigen ein Recht darauf es zu verbieten das man Auskunft gibt? Ich ging bisher immer auf Nummer sicher und gebe nie Auskunft über verstorbene.


자유

Sa-Biene
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von Sa-Biene »

[quote=""Pflegelobby""]
Aber in wie weit zählt die Schweigepflicht bei einem Verstorbenen der dich ja nicht mehr verklagen kann. Haben die Angehörigen ein Recht darauf es zu verbieten das man Auskunft gibt? Ich ging bisher immer auf Nummer sicher und gebe nie Auskunft über verstorbene.[/quote]

Das geht auf die Angehörigen über, genau. Im Prinzip eine ganz einfache Sache, man muss sich nur mal überlegen, ob man es selbst gut heißen würde, wenn Pflegekräften wildfremden Personen etwas über die eigene Mutter erzählen.

Geregelt ist das im StGB, §203, §205 besagt, dass das Antragsrecht auf Strafverfolgung bei Tod auf die Angehörigen übergeht.

Ich denke, die Verletzung der Schweigepflicht einfach zu selten strafrechtlich verfolgt wird, da es ein Antragsdelikt ist. Deshalb sind sich viele keiner Schuld bewusst.



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johannes
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von johannes »

Vielleicht sollte zuerst einmal geklärt werden, was es mit der Schweigepflicht auf sich hat.

Was ist darin explizid eingeschlossen?


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Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem

Sa-Biene
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AW: Noch eine kleine Umfrage für die Azubis!

Beitrag von Sa-Biene »

Der Wikipediaartikel ist da mal ganz nützlich:
Regelmäßig besteht eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich dessen, was dem Verpflichteten gerade in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut oder auf andere Weise bekannt wurde.

Das betrifft bspw. im medizinischen Bereich alle personenbezogenen Daten und Tatsachen wie z. B.:

die Tatsache, dass überhaupt ein Behandlungsverhältnis zu einer bestimmten Person bestanden hat,
die Art der Verletzung oder Erkrankung,
der Unfallhergang, Krankheitsverlauf etc.,
die Ergebnisse der Untersuchung, die Diagnostik und (Verdachts-)Diagnose,
die durchgeführten Maßnahmen sowie
alle übrigen Informationen, die dem Helfer während des Behandlungsverhältnisses bekannt wurden (z. B. Wohn- und Lebenssituation, Sucht, sexuelle Vorlieben, Vermögenslage, körperliche Hygiene).

Dies gilt, soweit die Einzelheiten Rückschluss auf eine bestimmte, damit identifizierbare Person zulassen, und auch über den Tod des Patienten/Klienten hinaus.

Wem gegenüber gilt die Schweigepflicht?

Die Schweigepflicht gilt gegenüber jedem. Das sind z. B. auch Angehörige eines Betroffenen (auch von Minderjährigen, wobei hier Alter und Einsichtsfähigkeit zu berücksichtigen sind), Berufskollegen und Vorgesetzte des Schweigepflichtigen, soweit diese nicht selbst mit der Bearbeitung des konkreten Falles des Betroffenen befasst sind, die eigenen Freunde und Familienangehörige des Verpflichteten, die Massenmedien und abhängig von gesetzlichen Regelungen: Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Mit der Verschwiegenheitspflicht geht in vielen Fällen ein Recht zur Zeugnisverweigerung vor Gericht einher, auf das sich die Verpflichteten berufen können (in Deutschland z. B. § 53 StPO im Strafverfahren oder § 383 ZPO im Zivilverfahren)
http://de.wikipedia.org/wiki/Verschwieg ... pflicht.3F

Das entspricht dem, was ich gelernt habe.



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