Hallo @ all! Ich weiß dieses Thema wurde schon ein paar Mal diskutiert hier. Es geht in diesem Fall darum, das unsere Schulleiterin erst heute wieder gesagt hat, das in der AP Ausbildung 15 Nachtdienst zu leisten seien. Hier aber habe ich mehrmals gelesen, das die Ausbildungsverordnung nicht vorsieht. Jetzt wollte ich nur fragen, gibt es irgendwo eine Stelle oder hat jemand einen Link für mich in dem Gesetz, wo definitiv geschrieben steht das KEINE Nachtdienste gemacht werden MÜSSEN.
Übrigens, die selbe Schulleiterin die auch sagte das AP die KP machen wollen, die ganze 3jährige Ausbildung machen müssen...gibts dafür evtl auch nen Link? Vielen Dank!
Nachtdienst + Ausbildung...
also das die Ausbildungs zeit einer AP gleich die einer KP ist, wusst eich auch, bzw. dass ich bereits AP bin, aber KP lernen will, kann sich das wohl laut gesetz nicht verkürzen.
Wegen nachtdienst: das 15 Nächte vorgesehen sidn, ist mir neu. Unsere schule äussert lediglich den WUNSCh, dass die Schüler mind. 3, jedoch max. 5 Nächte arbeiten, dass jedoch auch erst am dem 4.(KH) Praktikum....
Wegen nachtdienst: das 15 Nächte vorgesehen sidn, ist mir neu. Unsere schule äussert lediglich den WUNSCh, dass die Schüler mind. 3, jedoch max. 5 Nächte arbeiten, dass jedoch auch erst am dem 4.(KH) Praktikum....
Was uns befreit, das muss stärker sein als wir es sind!
Die Schule kann keinen Nachtdienst "anordnen", da sie (nur) für die theoretische Ausbildung der APS zuständig ist und nicht für die praktische. Die Ausbildungsverordnungen (alt/neu) sehen meines Wissens nach auch keinen Nachtdienst vor-empfehlenswert ist es jedoch allemal-da nachts wirklich viele Dinge (z.B. Verhalten der Bew.) völlig andrers ist.
Sven
Sven
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