Muss ich arbeiten in die Schulferien?
Muss ich arbeiten in die Schulferien?
Hallo, ich bin die Sylph und bin neu hier.
Ich arbeite als Pflegehelferin, habe einen festen Arbeitsvertrag und seit September habe ich angefangen mit der Ausbildung zur Altenpflegerin.
Mein Problem ist, ich habe das Gefühl das mein Arbeitgeber mir nur am ausmelken ist.
Erstens mache ich die Ausbildung über das Programm WegeBau, mein Arbeitgeber bekommt Geld für die Arbeitsstunden die ausfallen während ich in der Schule bin (Blocksystem). Jetzt bekam ich mein Urlaubsantrag der schon komplett! ausgefüllt war durch die Pdl. Aus alle Feiertagen und Schulferien die während einen Schulblock fallen hat sie Urlaubstagen gemacht! Ich war echt empört und wütend über diese Frechheit. Ich habe ja einen ganz normalen Arbeitsvertrag und daneben einen Vertrag mit der Schule wodrin steht das Urlaub gewährleistet werden muss während des Praktikums. Daneben darf ich doch selbst bestimmen wann ich mein Urlaub nehmen möchte. Ich weiss das ich mit diesem im Recht stehe. Jetzt aber meine Frage. Darf mein Arbeitgeber mich in den Dienstplan nehmen während ich ein Schulblock habe, sprich mich an Feiertagen und Schulferien während eines Schulblocks arbeiten lassen?
Das muss doch ziemlich anstrengend sein wenn ich dann auch noch arbeiten muss und lernen muss für Testen oder Klassenarbeit.
Ich finde es echt mies, erstens hat mein ARbeitgeber ausreichend Geld um die Ausbildung selbst zu zahlen und bekommt diese und meine Fehlstunden bezahlt von dem Arbeitsamt und obendrauf mich so günstig wie möglich einsetzen auf der Arbeit ohne abei an mich und mein Wohlbefinden zu denken. Für wenig Geld auf die erste Reihe sitzen.
Vielleicht noch eine wichtige Information. Mein Arbeitsvertrag ist 25 Stunden.
Noch eine andere Frage. Darf ich einen Aussenpraktikum machen in einen anderen Betrieb, auch wenn ich fest eingestellt bin? Die Schule schreibt das eigentlich vor.
Danke im Voraus für die Reaktionen.
Lieben Gruss Sylph
Ich arbeite als Pflegehelferin, habe einen festen Arbeitsvertrag und seit September habe ich angefangen mit der Ausbildung zur Altenpflegerin.
Mein Problem ist, ich habe das Gefühl das mein Arbeitgeber mir nur am ausmelken ist.
Erstens mache ich die Ausbildung über das Programm WegeBau, mein Arbeitgeber bekommt Geld für die Arbeitsstunden die ausfallen während ich in der Schule bin (Blocksystem). Jetzt bekam ich mein Urlaubsantrag der schon komplett! ausgefüllt war durch die Pdl. Aus alle Feiertagen und Schulferien die während einen Schulblock fallen hat sie Urlaubstagen gemacht! Ich war echt empört und wütend über diese Frechheit. Ich habe ja einen ganz normalen Arbeitsvertrag und daneben einen Vertrag mit der Schule wodrin steht das Urlaub gewährleistet werden muss während des Praktikums. Daneben darf ich doch selbst bestimmen wann ich mein Urlaub nehmen möchte. Ich weiss das ich mit diesem im Recht stehe. Jetzt aber meine Frage. Darf mein Arbeitgeber mich in den Dienstplan nehmen während ich ein Schulblock habe, sprich mich an Feiertagen und Schulferien während eines Schulblocks arbeiten lassen?
Das muss doch ziemlich anstrengend sein wenn ich dann auch noch arbeiten muss und lernen muss für Testen oder Klassenarbeit.
Ich finde es echt mies, erstens hat mein ARbeitgeber ausreichend Geld um die Ausbildung selbst zu zahlen und bekommt diese und meine Fehlstunden bezahlt von dem Arbeitsamt und obendrauf mich so günstig wie möglich einsetzen auf der Arbeit ohne abei an mich und mein Wohlbefinden zu denken. Für wenig Geld auf die erste Reihe sitzen.
Vielleicht noch eine wichtige Information. Mein Arbeitsvertrag ist 25 Stunden.
Noch eine andere Frage. Darf ich einen Aussenpraktikum machen in einen anderen Betrieb, auch wenn ich fest eingestellt bin? Die Schule schreibt das eigentlich vor.
Danke im Voraus für die Reaktionen.
Lieben Gruss Sylph
- fmh
- Beiträge: 2954
- Registriert: Fr 29. Jun 2007, 19:00
- Beruf: Altenpfleger
- Einsatz Bereich: Kreisverwaltung
- Wohnort: Bayern
AW: Muss ich arbeiten in die Schulferien?
Hallo Sylph,
grundsätzlich kann dein Arbeitgeber dich in den Ferien natürlich zum Dienst einteilen. Ein Schultag wird in der Regel mit acht Stunden berechnet, d.h. wenn ein Feiertag ist den Schulblock fällt hast du automatisch Überstunden.
Bzgl. Praktikum: Wenn du jetzt stationär arbeitest musst du ein Praktikum im ambulanten Bereich ableisten. Wenn dein Arbeitgeber dir diese Möglichkeit nicht bieten kann muss das Praktikum extern abgeleistet werden. Hierfür müssen dein Arbeitgeber und die Schule einen Kooperationsvertrag mit dieser Einrichtung abschließen.
Gruß
fmh
grundsätzlich kann dein Arbeitgeber dich in den Ferien natürlich zum Dienst einteilen. Ein Schultag wird in der Regel mit acht Stunden berechnet, d.h. wenn ein Feiertag ist den Schulblock fällt hast du automatisch Überstunden.
Bzgl. Praktikum: Wenn du jetzt stationär arbeitest musst du ein Praktikum im ambulanten Bereich ableisten. Wenn dein Arbeitgeber dir diese Möglichkeit nicht bieten kann muss das Praktikum extern abgeleistet werden. Hierfür müssen dein Arbeitgeber und die Schule einen Kooperationsvertrag mit dieser Einrichtung abschließen.
Gruß
fmh
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AW: Muss ich arbeiten in die Schulferien?
Grundsätzlich hat dein AG während des Blocks keinen Zugriff auf die Schüler - mit der Schule klären.
Urlaub/Ferien
Willkommen in der Arbeitswelt - du hast keine Ferien mehr, du hast jetzt Urlaub.
Für einen Feiertag brauch ich keinen Urlaub?
Auch Berufsfachschulen haben keine Schulferien
nur
Berufs- und allg. bildende Schulen.
Prakt. Ausb: wie fmh schreibt, dazu brauchts einen Vertrag mit dieser Einrichtung.
Urlaub/Ferien
Willkommen in der Arbeitswelt - du hast keine Ferien mehr, du hast jetzt Urlaub.
Schulferien im Schulblock?Aus alle Feiertagen und Schulferien die während einen Schulblock fallen hat sie Urlaubstagen gemacht!
Für einen Feiertag brauch ich keinen Urlaub?
Auch Berufsfachschulen haben keine Schulferien
nur
Berufs- und allg. bildende Schulen.
Prakt. Ausb: wie fmh schreibt, dazu brauchts einen Vertrag mit dieser Einrichtung.
AW: Muss ich arbeiten in die Schulferien?
Hallo, danke euch für die Antworten.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertag für 25 Stunden.
Mein AG hat mir mein Urlaubsantrag ausgefüllt und ich sollte den dann unterzeichnen was ich natürlich nicht gemacht habe. Ich sollte an alle Feiertagen und die sogenannte Schulferien während die Schulblocks Urlaub nehmen. Dann bin ich für mein AG noch günstiger im Gebrauch......weil ich dann ja während den Praktikum kein Urlaub nehmen würde. Jetzt muss mein AG mir ja extra Lohn zahlen würden die mir an Feiertagen, und z.B. in die Herbstferien arbeiten lassen und das wollten die ja vermeiden.
Ich bin auch kein Praktikant sondern Lehrling glaube ich. Mein Kontaktperson beim Programm Wegebau hat gesagt das mein ARbeitsvertrag mit die 25 Stunden so bleibt wie es ist aber mein AG versucht es immer wieder zu nehmen und zu nehmen.
Ja, ich werde ein Auswärtspraktikum machen, habe sogar schon ein Angebot bekommen von eine Bekannte, da freut sich mein AG bestimmt
LG, Sylph
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertag für 25 Stunden.
Mein AG hat mir mein Urlaubsantrag ausgefüllt und ich sollte den dann unterzeichnen was ich natürlich nicht gemacht habe. Ich sollte an alle Feiertagen und die sogenannte Schulferien während die Schulblocks Urlaub nehmen. Dann bin ich für mein AG noch günstiger im Gebrauch......weil ich dann ja während den Praktikum kein Urlaub nehmen würde. Jetzt muss mein AG mir ja extra Lohn zahlen würden die mir an Feiertagen, und z.B. in die Herbstferien arbeiten lassen und das wollten die ja vermeiden.
Ich bin auch kein Praktikant sondern Lehrling glaube ich. Mein Kontaktperson beim Programm Wegebau hat gesagt das mein ARbeitsvertrag mit die 25 Stunden so bleibt wie es ist aber mein AG versucht es immer wieder zu nehmen und zu nehmen.
Ja, ich werde ein Auswärtspraktikum machen, habe sogar schon ein Angebot bekommen von eine Bekannte, da freut sich mein AG bestimmt
LG, Sylph
AW: Muss ich arbeiten in die Schulferien?
Dir ist aber bewußt das Dein AG darauf bestehen kann das Du Dein PraktikumAngebot bekommen von eine Bekannte, da freut sich mein AG bestimmt
bei seinen Kooperationspartnern machst ?
Das hatte fmh schon geschrieben .
Aber Du weißt auch das Dein AG dem Programm "WEGEBAU" zustimmen mußte ?Programm WegeBau, mein Arbeitgeber bekommt Geld für die Arbeitsstunden
http://www.arbeitsagentur.de/web/conten ... /index.htm
Davon träumen viele AN in Deutschland .Daneben darf ich doch selbst bestimmen wann ich mein Urlaub nehmen möchte.
LG
- fmh
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- Registriert: Fr 29. Jun 2007, 19:00
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- Wohnort: Bayern
AW: Muss ich arbeiten in die Schulferien?
Hallo Sylph,
Den Teil mit den Ferien verstehe ich immer noch nicht. Während eines Schulblocks gibt es eigentlich keine Ferien. Du hast Schule, dann einen Praxisblock. Wenn du keine Schule hat, musst du gem. Dienstplan in die Arbeit. Während dieser Praxisblöcke kannst du Urlaub nehmen. Die in deinem Bundesland gültigen Ferientermine (z.B. für allgemeinbildende Schulen) sind für dich nicht automatisch frei.
Kannst du noch mal genauer erklären wie du das mit den "Ferien während des Schulblocks" meinst?
Beste Grüße
fmh
ich denke auch, dass der Arbeitgeber deinem Urlaub nicht ohne Rücksprache mit dir verplanen sollte. Dies zeigt zumindest, dass in der Kommunikation etwas verbessert werden kann.Mein AG hat mir mein Urlaubsantrag ausgefüllt und ich sollte den dann unterzeichnen was ich natürlich nicht gemacht habe. Ich sollte an alle Feiertagen und die sogenannte Schulferien während die Schulblocks Urlaub nehmen.
Den Teil mit den Ferien verstehe ich immer noch nicht. Während eines Schulblocks gibt es eigentlich keine Ferien. Du hast Schule, dann einen Praxisblock. Wenn du keine Schule hat, musst du gem. Dienstplan in die Arbeit. Während dieser Praxisblöcke kannst du Urlaub nehmen. Die in deinem Bundesland gültigen Ferientermine (z.B. für allgemeinbildende Schulen) sind für dich nicht automatisch frei.
Kannst du noch mal genauer erklären wie du das mit den "Ferien während des Schulblocks" meinst?
Beste Grüße
fmh
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- Beiträge: 28
- Registriert: So 25. Jan 2015, 17:30
AW: Muss ich arbeiten in die Schulferien?
Hallo ,
Wir haben von Freistaat Bayern, einen Brief bekommen das die Schüler, in der Schulezeit nicht zu Arbeiten haben. und mein Urlaub Plan ich und nicht der PDL.
bei und ist auch nicht alles Perfekt, aber das Schüler in der Schulzeit noch arbeiten müssen das gibt es bei uns nicht.
lg Pflegemäusi
Wir haben von Freistaat Bayern, einen Brief bekommen das die Schüler, in der Schulezeit nicht zu Arbeiten haben. und mein Urlaub Plan ich und nicht der PDL.
bei und ist auch nicht alles Perfekt, aber das Schüler in der Schulzeit noch arbeiten müssen das gibt es bei uns nicht.
lg Pflegemäusi
AW: Muss ich arbeiten in die Schulferien?
Hallo Alleman, danke für eure Antworten.
@fmh: Das Arbeitsamt zahlt für mich die ausgefallenen Stunden während ich in der Schule bin. Maximal 100 Stunden im Monat weil ich ja ein ARbeitsvertrag habe von 100 Stunden. Während eines Schulblocks gibt es Pfingstferien. Da muss ich nicht zur Schule aber mein ARbeitgeber könnte sagen das ich arbeiten muss. Ob die das tun ist fraglich. Denn alles über die 100 Stunden die ich im Monat in der Schule war, lese die ich extra obendrauf arbeiten muss, muss ja vom ARbeitgeber extra bezahlt werden. Es ist fraglich ob mein AG das tun wird.
LG Sylph
@fmh: Das Arbeitsamt zahlt für mich die ausgefallenen Stunden während ich in der Schule bin. Maximal 100 Stunden im Monat weil ich ja ein ARbeitsvertrag habe von 100 Stunden. Während eines Schulblocks gibt es Pfingstferien. Da muss ich nicht zur Schule aber mein ARbeitgeber könnte sagen das ich arbeiten muss. Ob die das tun ist fraglich. Denn alles über die 100 Stunden die ich im Monat in der Schule war, lese die ich extra obendrauf arbeiten muss, muss ja vom ARbeitgeber extra bezahlt werden. Es ist fraglich ob mein AG das tun wird.
LG Sylph
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Muss ich arbeiten in die Schulferien?
Was ich nicht so ganz verstehe.
Du schreibst du machst eine Ausbildung.
Da gibt es einen Ausbildungsvertrag mit Schule und der Ausbildungsstätte. (Wo das Geld herkommt ist erst einmal zweitrangig.)
Wärend der Ausbildung hast du im Normalfall eine Vollzeitstelle. ( Es sei denn die Ausbildung läuft berufsbegleitend)
Dann schreibst du etwas von : Mein Arbeitsvertrag ist 25 Stunden.??????
Mir erschließt sich dieser Zusammenhang nicht.
Entweder Ausbildung mit Ausbildungsvertrag oder einen Arbeitsvertrag auf Gleitzonenbasis.
Nun zum anderen.
Während eines Schulblockes sollte der AZUBI nicht zur Arbeit eingeteilt werden.
Du hast Schulblöcke. Zwischen den Schulblöcken hast du KEINE Ferien.
In dieser Zeit, zwischen den Schulblöcken, musst du in deiner Ausbildungsstätte arbeiten.
Als Arbeitnehmer gibt es Urlaub. Der gesetzl. jahresmindest Urlaubsanspruch liegt bei 24 Tagen.
Du als Arbeitnehmer und AZUBI hast URLAUB.
Und diesen Urlaub darfst du nicht in einem Schulblock nehmen. Den Urlaub musst du während des praktischen Einsatzes nehmen.
Wenn die Schule Ferien hast, so hast du nicht automatisch auch Ferien, in dieser Zeit musst du arbeiten.
Deinen Urlaub kannst du beantragen für die Zeit zwischen den Schulblöcken in den Praktikumsblöcken.
Das alles ist aber in deinen Schul - und Ausbildungsverträgen klar geregelt und sicherlich aufgeführt.
An Feiertagen wird kein Urlaub berechnet. Ist im Schulblock ein Feiertag, bedeutet nicht gleich Überstunden.
( Kommt aber darauf an welches Arbeitszeitmodell im Unternehmen besteht.)
Denn es werden Stundentechnisch die Feiertage und WE nicht als Sollarbeistzeit berechnet.
( Das sind dann in der Berechnung die Ist arbeitszeiten)
Arbeitest du an Feiertagen und WE, so steht dir Freizeitausgleich zu.
Aber wie schon gesagt, das mit dem Urlaub und den Überstunden kann hier nicht zweifelsfrei und eindeutig geklärt werden, da es vom Arbeitszeitmodell des AG abhängt und ich aus deinen Formulierungen nicht so ganz schlau werde.
( bei mir zum B. gibt es die 5 Tage Woche. Feiertage, Samstag, Sonntag wird nicht als Urlaub berechnet)
Nun zu den sogenannten Fremdpraktikumseinsätzen.
Kann der AG die geforterten Einsätze nicht anbieten, könntest du dir die Fremdpraktikumsstelle selbst aussuchen. Dein AG stimmt zu, oder nicht. Stimmt er zu so sind mit dieser Fremdeinrichtung Verträge zuschließen.
Meist jedoch haben Ausbildungsbetriebe schon Kooperationspartener, bei denen die AZUBIS ihre Fremdpraktikumseinsätze ableisten können.
Und das geht auch nur zwischen den Schulblöcken.
Die Zeiten mit nichts tun wärend keine Schule ist, ist im Berufsleben vorbei.
Du schreibst du machst eine Ausbildung.
Da gibt es einen Ausbildungsvertrag mit Schule und der Ausbildungsstätte. (Wo das Geld herkommt ist erst einmal zweitrangig.)
Wärend der Ausbildung hast du im Normalfall eine Vollzeitstelle. ( Es sei denn die Ausbildung läuft berufsbegleitend)
Dann schreibst du etwas von : Mein Arbeitsvertrag ist 25 Stunden.??????
Mir erschließt sich dieser Zusammenhang nicht.
Entweder Ausbildung mit Ausbildungsvertrag oder einen Arbeitsvertrag auf Gleitzonenbasis.
Nun zum anderen.
Während eines Schulblockes sollte der AZUBI nicht zur Arbeit eingeteilt werden.
Du hast Schulblöcke. Zwischen den Schulblöcken hast du KEINE Ferien.
In dieser Zeit, zwischen den Schulblöcken, musst du in deiner Ausbildungsstätte arbeiten.
Als Arbeitnehmer gibt es Urlaub. Der gesetzl. jahresmindest Urlaubsanspruch liegt bei 24 Tagen.
Du als Arbeitnehmer und AZUBI hast URLAUB.
Und diesen Urlaub darfst du nicht in einem Schulblock nehmen. Den Urlaub musst du während des praktischen Einsatzes nehmen.
Wenn die Schule Ferien hast, so hast du nicht automatisch auch Ferien, in dieser Zeit musst du arbeiten.
Deinen Urlaub kannst du beantragen für die Zeit zwischen den Schulblöcken in den Praktikumsblöcken.
Das alles ist aber in deinen Schul - und Ausbildungsverträgen klar geregelt und sicherlich aufgeführt.
An Feiertagen wird kein Urlaub berechnet. Ist im Schulblock ein Feiertag, bedeutet nicht gleich Überstunden.
( Kommt aber darauf an welches Arbeitszeitmodell im Unternehmen besteht.)
Denn es werden Stundentechnisch die Feiertage und WE nicht als Sollarbeistzeit berechnet.
( Das sind dann in der Berechnung die Ist arbeitszeiten)
Arbeitest du an Feiertagen und WE, so steht dir Freizeitausgleich zu.
Aber wie schon gesagt, das mit dem Urlaub und den Überstunden kann hier nicht zweifelsfrei und eindeutig geklärt werden, da es vom Arbeitszeitmodell des AG abhängt und ich aus deinen Formulierungen nicht so ganz schlau werde.
( bei mir zum B. gibt es die 5 Tage Woche. Feiertage, Samstag, Sonntag wird nicht als Urlaub berechnet)
Nun zu den sogenannten Fremdpraktikumseinsätzen.
Kann der AG die geforterten Einsätze nicht anbieten, könntest du dir die Fremdpraktikumsstelle selbst aussuchen. Dein AG stimmt zu, oder nicht. Stimmt er zu so sind mit dieser Fremdeinrichtung Verträge zuschließen.
Meist jedoch haben Ausbildungsbetriebe schon Kooperationspartener, bei denen die AZUBIS ihre Fremdpraktikumseinsätze ableisten können.
Und das geht auch nur zwischen den Schulblöcken.
Die Zeiten mit nichts tun wärend keine Schule ist, ist im Berufsleben vorbei.
Zuletzt geändert von Griesuh am Di 3. Mär 2015, 07:29, insgesamt 1-mal geändert.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Muss ich arbeiten in die Schulferien?
Hallo Syplh,
ich musste erst mal nachsehen was das mit dem WeGeBau ist. Jetzt habe ich es (glaube ich) verstanden.
Du hast einen Arbeitsvertrag über 25h mit Deiner Firma. Zusätzlich dazu besuchst Du eine Ausbildungsstätte. Das Arbeitsamt bezahlt Deine Ausbildung zum Pflegehelfer. - Richtig? Diese Ausbildung dauert länger (Zeitstunden) als Deine eigentliche Arbeitszeit und daher gehst Du davon aus, dass die Unterrichtszeit völlig ausreicht, als Abgeltung Deines Vertrages. - Oder?
Jetzt geht es um den Urlaub. Den musst Du natürlich in der Zeit nehmen, wenn keine Schultage sind; außerhalb der Blockwochen in den sogenannten Schulferien. Die nichts mit den Schulferienkalender in dem Bundesland zu tun haben, aber meist ähnlich sind.
Diesen Urlaubsantrag hat Deine Vorgesetzte für Dich schon mal ausgefüllt und das passt Dir nicht. (Würde mir auch nicht passen, weil ich meinen Urlaub auch dann nehmen möchte, wenn ich den haben möchte - aber ich habe dafür einen Tarifvertrag und einen Betriebsrat, der sich dafür einsetzen würde, wenn es Probleme geben würde- nur mal so am Rande.)
Zum Außenpraktikum haben die anderen Forumnutzer schon geantwortet.
Nur noch eins: Dein Arbeitgeber zahlt für Deine Ausbildung auch einen Teil, nicht alles wird vom Arbeitsamt übernommen und sei froh, dass Du aus dem ungelernten Status raus kommst und Dir jemand dies durch eine Finanzierung ermöglicht. Ich würde mich darüber freuen.
Gruß Gutzeit
ich musste erst mal nachsehen was das mit dem WeGeBau ist. Jetzt habe ich es (glaube ich) verstanden.
Du hast einen Arbeitsvertrag über 25h mit Deiner Firma. Zusätzlich dazu besuchst Du eine Ausbildungsstätte. Das Arbeitsamt bezahlt Deine Ausbildung zum Pflegehelfer. - Richtig? Diese Ausbildung dauert länger (Zeitstunden) als Deine eigentliche Arbeitszeit und daher gehst Du davon aus, dass die Unterrichtszeit völlig ausreicht, als Abgeltung Deines Vertrages. - Oder?
Jetzt geht es um den Urlaub. Den musst Du natürlich in der Zeit nehmen, wenn keine Schultage sind; außerhalb der Blockwochen in den sogenannten Schulferien. Die nichts mit den Schulferienkalender in dem Bundesland zu tun haben, aber meist ähnlich sind.
Diesen Urlaubsantrag hat Deine Vorgesetzte für Dich schon mal ausgefüllt und das passt Dir nicht. (Würde mir auch nicht passen, weil ich meinen Urlaub auch dann nehmen möchte, wenn ich den haben möchte - aber ich habe dafür einen Tarifvertrag und einen Betriebsrat, der sich dafür einsetzen würde, wenn es Probleme geben würde- nur mal so am Rande.)
Während des Schulblockes nicht, aber außerhalb des Schulblockes - ja, entsprechend Deinem Arbeitsvertrag.Darf mein Arbeitgeber mich in den Dienstplan nehmen während ich ein Schulblock habe, sprich mich an Feiertagen und Schulferien während eines Schulblocks arbeiten lassen?
Zum Außenpraktikum haben die anderen Forumnutzer schon geantwortet.
Nur noch eins: Dein Arbeitgeber zahlt für Deine Ausbildung auch einen Teil, nicht alles wird vom Arbeitsamt übernommen und sei froh, dass Du aus dem ungelernten Status raus kommst und Dir jemand dies durch eine Finanzierung ermöglicht. Ich würde mich darüber freuen.
Gruß Gutzeit
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