Hallo,
ich hatte heute ein kleines Streitgespräch mit meiner PDL.
Es ging um Insulin dass mit dem PEN gespritzt wird. Sollte der PEN einmal nicht funktionieren, könnte doch im Notfall das Insulin aus der Ampulle in eine 100er Spritze aufgezogen werden ohne das umgerechnet wird, oder? Hab ich nur eine 40er Spritze zur Verfügung müsste ich umrechnen. Frage ist: Wie wird umgerechnet. Kann mir da jemand weiterhelfen???????
Lieben Dank
Kerry
Insulin umrechnen
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- Beiträge: 2083
- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
Welcher Straftatbestand?
Hallo Gast.
MfG DH
Zitat:
Was ist der Unterschied zwischen einem Amt und einer Jeans? Bei der Jeans sind die Nieten außen.
Welchen Straftatbestand soll das erfüllen?@ Gast
Ihr macht euch strafbar wenn ihr Insulin aus einer Pen-Patrone(Ampulle) mit einer anderen Spritze aufzieht und verabreicht.
Wenn das überhaupt jemand dürfte müsste es ein Arzt sein.
Gast (MA eines Gesundheitsamtes/Amtsarztstelle)
MfG DH
Zitat:
Was ist der Unterschied zwischen einem Amt und einer Jeans? Bei der Jeans sind die Nieten außen.
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