die Tätigkeiten des Fachpersonals sind in der Heimpersonalverordnung nicht festgelegt.
Es gibt Empfehlungen des Medizinischen Dienstes.
Ich rate, eine Matrix der Tätigkeiten hausintern festzulegen, die genau definiert, welche Tätigkeiten wer durchführen soll.
Behandlungspflege gehört in die Hände der Examinierten.
Gruss Doedl
Heimpersonalverordnung
- doedl
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Re Heimpersonalverordnung
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