Geschichte der Altenpflege

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Marcell
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Beitrag von Marcell »

Hallo Tom und Gabi

Herzlich willkommen im Forum, schau mal bei diesen Links vorbei ob euch damit ein wenig geholfen ist:

http://www.mblue.de
showthread.php?t=546
showthread.php?t=766

Grüße vom Urlauber

Marcell



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doedl
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Beitrag von doedl »

Hallo Tom

1960-70 .... ehrlich gesagt, ich wusste garnicht, dass es die AP Ausbildung schon so lange gibt. Ich selbst hab 75 angefangen- und mein Kurs war erst der dritte in München......also leider nichts Interessantes für Euch.

Bei Google habe ich mit dem Suchbegriff altenpflegeausbildung 1960 gefunden:

"Entstehung der Pflege


Anfang des 19. Jahrhunderts:

Beginn der neuzeitlichen Pflege
Gründung des Roten Kreuz
Pflege fand zuhause statt, durch Ordensschwestern
Hospitäler waren Armenhäuser, die Pflege wurde von den Insassen selbst durchgeführt
Diakonissenpflege durch Pfarrer Fleitner.

Pflege alter Menschen

Die Altenpflege wie man sie heute kennt, gab es damals nicht, weil es kaum alte Menschen gab.

18 Jhd: Alte Menschen leben in Armenhäusern
19 Jhd: Erste Alten- und Pflegeheime, da Kliniken und Krankenhäusern die Armenarbeit nicht mehr übernehmen.
In die Alten und Pflegeheime kamen hauptsächlich „Sieche-Personen“.
Sie standen unter kirchlicher Führung.
Pflege wurde fast ausschließlich von Frauen durchgeführt.
Mitte des 20. Jahrhunderts: Erste Formen der heutigen Alten- und Pflegeheime.

Der Beruf Altenpflege hat seine Anfänge Anfang der 60iger Jahre

Entwicklung der Altenpflege als eigenständiger Beruf
Krankenpflege übernimmt die Pflege alter Menschen bis nach dem 2. Weltkrieg
Gründe der Altenpflege
Ordensschwester hatten Nachwuchsprobleme
Personalreduzierung
Medizinische Fortschritte
Höherer Bedarf an Pflegekräften
Berufliche Selbstverständnis der Krankenpflege
Krankenpflege wendet sich immer mehr der Medizin zu und der eigentlichen Pflege ab.

Geschichte der Altenpflege
1858: erste Kurse für Altenpflege
1906: auf Beschluss des Bundesrat kommt die 1jährige Krankenpflegeausbildung
bis 1938: jeder konnte Krankenpflege ausüben
ab 1938: einheitliche Bundesregelung für Krankenpflegeberufe (Krankenpflegegesetz)
1942: 2jährige Ausbildung
1957: 3jährige Ausbildung

Die Altenpflege hat sich ähnlich entwickelt wie die Krankenpflege

Bis 1960: keine Trennung zwischen Alten - und Krankenpflege; Krankenpflege sieht die Altenpflege als unattraktiv an.

Zustände der Heimen

Insassen sollten froh, fröhlich und frisch gehalten werden Arbeitsfürsorge
1950: Alte Menschen mußten in den Heimen arbeiten
1953: Umfrage (Repräsentativ): Bewohner und Bevölkerung machten auf Missstände aufmerksam
1960: Die Alten und Gebrechlichen sollten sich soweit wie möglich selbst helfen, Weg zur selbständigen Selbstfindung und Kontakte pflegen Beschäftigungstherapie.

Gründe für eine Altenpflegeausbildung

Beschäftigungstherapie sollte von speziell Ausgebildeten gemacht werden.
Gerontologische Erkenntnisse (aus USA) wuchsen
BSHG (BundessozialhilfeG) ® besondere Hilfe im Alter

1965: Verabschiedung des Berufsbild Altenpflege vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge
1969: erste staatliche Ausbildung und Prüfungsordnung in NRW erlassen. 2-jährige Ausbildung
1984: Gesetzliche Rahmenvereinbarung der Bundesländer das alle Altenpflegeausbildungen in allen Bundesländern anerkannt wurden
1988: NRW erste 3-jährige Ausbildung (2 Jahre Schule, 1 Jahr Berufspraktikum)
1994: Duale Berufsausbildung von Krankenpflege und Altenpflege "

Quelle:http://www.maria-merian-schule.de/infor ... pflege.htm

"1965 wurde der Altenpflegeberuf auf dem Hintergrund eines neuen konzeptionellen Ansatzes für Pflegeeinrichtungen als ein sozialpflegerischer Beruf definiert. Um den verschiedenartigen Bedürfnissen der Hilfebedürftigen gerecht zu werden ging man dazu über, Spezialheime zu errichten und den MitarbeiterInnen eine entsprechende differenzierte Qualifikation zu ermöglichen. Da befürchtet wurde, dass es zu Abwanderungen aus der Altenpflege in die Krankenpflege kommen würde, wurde versucht, die Ausbildungsgänge der Krankenpflege und Altenpflege nicht nur inhaltlich zu differenzieren, sondern auch die Ausbildungsstätten räumlich voneinander zu trennen. Bis heute wirkt es sich als hinderlich für eine bundeseinheitliche Berufsausbildung aus, dass die Krankenpflegeausbildung der Zuständigkeit des Bundes, die Altenpflegeausbildung der Zuständigkeit der Länder zugewiesen wurde.

1969 wurde vom Arbeits- und Sozialminister Nordrhein-Westfalen die erste staatliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung in Deutschland erlassen. Aufgeteilt in einen einjährigen Lehrgang und ein einjähriges Berufspraktikum, dauerte die Ausbildung zwei Jahre. 1990 wurde die 1988 vom Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen erlassene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geringfügig modifiziert. Diese Ausbildung gliederte sich in einen zweijährigen Lehrgang und einem einjährigen Berufspraktikum und dauerte nun drei Jahre."
Quelle:http://www.geriatrie-pflege.de/themen/b ... ealsberuf/

Gruss Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

andrea
Beiträge: 3406
Registriert: Di 16. Jul 2002, 19:15

Beitrag von andrea »

:wave Hallo Thomas, die erst Ausbildung zur staatl. anerkannten AP gab es 1969 in NRW mit 700 Theoriestunden
1970 gab es 700 theoretische Stunden aufgeteilt in folgenden Fächern:
75 Std. geistig kulturelle Bildung
45 Std. Berufsspezifische Ergänzung, Glaubens und Lebenskunde
45 Std. Berufsethik
30 Std. Berufskunde
15 Std. Berufs- und Behördenverkehr für alte Mnschen
30 Std. Ergänzung der Allgemeinbildung
95 Std. Soziale und pädagogische Ausbildung
45 Std. Soziologie, bes. Alterssoziologie
50 Std. Psychologie, bes. angewandte Alterspsychologie
340 Std.Pflegerische Ausbildung
30 Std. Ernährungslehre
50 Std. Gesundheitslehre
100 Std. Erkrankungen
40 Std. Alterspsychiatrie
100 Std. Alten- und Krankenpflege

20 Std Arzneimittellehre
30 Std Anleitung alter Menschen zur beschäftigung, Hinweise für gesellige Veranstaltungen
( Beschäftigung i.S.d. Rehabil.)
(Sinn und Wert der Beschäftigung)
(Fest- und Feiergestaltung)
(Anleitung zu Werkarbeiten)
(Pflege und Geselligkeit)
115 Staats. u. rechtskundliche Ausbildung
25 Std. Staatsbürgerkunde
45 Std. Rechtskunde und Rechtsfragen des alltäglichen Lebens für Alte
45 Std. Sozialrecht und Sozialhilfe
1958 bildete die AWO in Marl Altenpfleger ohne staatliche Anerkennung aus. Dauer: fünf Monate. 1152 Stunden Theorie und Praxis
Leider hab ich auch nicht viel mehr, wünsche dir aber Glück bei deiner Suche :yo


„Rechthaben ist erst eine Kunst; wenn auch die anderen glauben, dass mans hat!”

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