Examinierte Altenpflegerin?

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schensi
Beiträge: 537
Registriert: Sa 17. Apr 2004, 23:01

Beitrag von schensi »

Hallo Tannimaus,
das sehe ich etwas anders als du
Examinierte Altenpflegerin ist nicht mehr die korrekte berufsbezeichnung.
§1 des Altenpflegegesetzes vom 1.8.03 spricht von der Berufsbezeichnung des "Altenpflegers bzw der Altenpflegerin".

"Pflegefachkraft" bezeichnet meines Wisssens hingegen jegliche examinierte und mind. 3 jährig ausgebildete (Pflege)Fachkraft. Bezieht sich also auch auf das Krankenpflegepersonal.

Schensi


... wieder da ...

Ich weiß, was ich weiß, lass mich aber gern eines besseren belehren :)

schensi
Beiträge: 537
Registriert: Sa 17. Apr 2004, 23:01

Beitrag von schensi »

Danke Bernd, aber mein Nick hier ist SCHENSI :lol
Hast dich bestimmt bloß vertippt

Schensi


... wieder da ...

Ich weiß, was ich weiß, lass mich aber gern eines besseren belehren :)

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lemuelreist
Beiträge: 159
Registriert: Fr 22. Jun 2007, 21:41

AW: Examinierte Altenpflegerin?

Beitrag von lemuelreist »

Hallo Andoas!
Beim Begriff der `Pflegefachkraft´ geht es um Verantwortlichkeiten, die AP/GuK bspw. SGB XI nach 2 Jahren Berufserfahrung einnehmen kann.
`Fachpflege´ setzt - wie Fibula schon sagt - eine auf die AP oder GuK folgende Fortbildung voraus.



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