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Examinierte Altenpflegerin ist nicht mehr die korrekte berufsbezeichnung.
§1 des Altenpflegegesetzes vom 1.8.03 spricht von der Berufsbezeichnung des "Altenpflegers bzw der Altenpflegerin".
"Pflegefachkraft" bezeichnet meines Wisssens hingegen jegliche examinierte und mind. 3 jährig ausgebildete (Pflege)Fachkraft. Bezieht sich also auch auf das Krankenpflegepersonal.
Schensi
... wieder da ...
Ich weiß, was ich weiß, lass mich aber gern eines besseren belehren
Hallo Andoas!
Beim Begriff der `Pflegefachkraft´ geht es um Verantwortlichkeiten, die AP/GuK bspw. SGB XI nach 2 Jahren Berufserfahrung einnehmen kann.
`Fachpflege´ setzt - wie Fibula schon sagt - eine auf die AP oder GuK folgende Fortbildung voraus.