wenn du die Berufsbegleitende Ausbildung machst, musst du eine Stelle in einer Einrichtung (Stationär oder Ambulant) mit einer Wöchendlichen Arbeitszeit von mindestens 12,5 Stunden haben.
Also fällt die Förderung vom Arbeitsamt weg. Man bekommt also nur das Geld, das man verdient.
Praktikum gibt es auch, wenn du z.B. Stationär Arbeitest, musst du wärend der Ausbildung 10 Wochen Praktikum im Ambulanten Dienst machen.
Arbeitest du Ambulant, musst du 10 Wochen Stationär Praktikum machen.
Weitere Praktikums sind natürlich erlaubt, aber das musst du mit der Arbeitsstelle kären, wenn du z.B. noch in der Psychatrie ein Praktikum oder im Krankenhaus machen möchtest, musst du wärend dieser Zeit von der Dienststelle freigestellt werden, oder Bildungsurlaub Beantragen.
Wie das Natürlich in Bayern aussieht, habe ich keine Ahnung, die haben ja immr ihre eigenen Regeln

Viel Spaß und durchhaltungsvermögen für die Ausbildung wünscht dir
Jens