Na, auf jeden Fall ist damit der erste Schritt getan.
Ob es nun ein Grund zum feiern ist, oder nicht, muss sich erst noch herausstellen. Bin da noch etwas skeptisch.
In diesem Sinne.....
Grüße von Jutta
bundesverfassungsgericht
- Marcell
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Ich Begrüße es...
Hallo
Ich begrüße auch ganz klar das neue Gesetz, es war schon längst überfällig das die Ausbildung auf ein gemeinsames Gerüst gestellt wird. Dieses Wirr Warr von 17 Regelungen wo jeder seine Suppe kocht kann es ja nicht sein. Die einen lernen drei die anderen 2 die einen dieses die anderen jenes. Wie soll sich ein Beruf Professionalisieren wenn ich nach der Ausbildung erstmal 20 Fortbildungen machen muss damit alle auf einem Wissenstand. Auch sehr zu Begrüßen ist das ab August 2003 die Berufs Bezeichnung geschützt ist und sich nicht jeder Hans und Franz mehr Altenpfleger/in nennen darf, jeder weiß ja selbst was am Markt nicht so alles rum läuft. Ich wünsche allen die im nächsten Jahr anfangen viel Spaß und Freude bei der Ausbildung, meine in Niedersachsen verlief fast so wie es das Gesetz fordert von daher weiß ich was auf euch zukommt
Grüße
Marcell
Ich begrüße auch ganz klar das neue Gesetz, es war schon längst überfällig das die Ausbildung auf ein gemeinsames Gerüst gestellt wird. Dieses Wirr Warr von 17 Regelungen wo jeder seine Suppe kocht kann es ja nicht sein. Die einen lernen drei die anderen 2 die einen dieses die anderen jenes. Wie soll sich ein Beruf Professionalisieren wenn ich nach der Ausbildung erstmal 20 Fortbildungen machen muss damit alle auf einem Wissenstand. Auch sehr zu Begrüßen ist das ab August 2003 die Berufs Bezeichnung geschützt ist und sich nicht jeder Hans und Franz mehr Altenpfleger/in nennen darf, jeder weiß ja selbst was am Markt nicht so alles rum läuft. Ich wünsche allen die im nächsten Jahr anfangen viel Spaß und Freude bei der Ausbildung, meine in Niedersachsen verlief fast so wie es das Gesetz fordert von daher weiß ich was auf euch zukommt
Grüße
Marcell
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Altenpflegegesetz
Hm, Janina, ich glaub, da hast du was falsch verstanden. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Altenpflegegesetz (ist eigentlich schon eine erlassen worden?) regelt die Mindeststandards an praktischem und theoretischem Unterricht - soundsoviel Stunden Theorie, soundsoviel Stunden Praxis, welche Inhalte müssen rein, welche praktischen Einsätze sind erforderlich, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Ob der Unterricht jede Woche erteilt wird oder im Blockmodell, so wie Du das kennengelernt hast, wird - ähnlich wie im Krankenpflegegesetz - jeder Schule überlassen.
Vielleicht wird durch das neue Gesetz in Einzelfällen die Ausbildung "schlechter" als sie vorher war, aber an den meisten Altenpflegeschulen wird sie besser werden.
Gruß
Apo
Vielleicht wird durch das neue Gesetz in Einzelfällen die Ausbildung "schlechter" als sie vorher war, aber an den meisten Altenpflegeschulen wird sie besser werden.
Gruß
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Ich pflege, also bin ich.
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Lynchen???
Fibula, rein inhaltlich haste recht, aber deine Wortwahl.....
Ja, auch das ist ein Fortschritt, erstmals steht jedem Auszubildenden auch eine Vergütung zu, in einigen Ländern muß tatsächlich z.T. noch "Schulgeld" bezahlt werden - find ich skandalös für eine Berufsausbildung, das gibts sonst nirgendwo, anscheinend nur in der Altenpflege, drum war es an der Zeit für ein Gesetz, das diesen Mißstand abschafft.
Gruß
Apo
Ja, auch das ist ein Fortschritt, erstmals steht jedem Auszubildenden auch eine Vergütung zu, in einigen Ländern muß tatsächlich z.T. noch "Schulgeld" bezahlt werden - find ich skandalös für eine Berufsausbildung, das gibts sonst nirgendwo, anscheinend nur in der Altenpflege, drum war es an der Zeit für ein Gesetz, das diesen Mißstand abschafft.
Gruß
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