Arbeitsbekleidung/ Monatskarte für öffentl. Verkehrsmittel

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sweety
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Arbeitsbekleidung/ Monatskarte für öffentl. Verkehrsmittel

Beitrag von sweety »

Hallo,

kurze Frage zur Arbeitsbekleidung: Muss/Kann man sich das selber kaufen, oder wird das direkt vom praktischen Ausbildungsbetrieb gestellt. Und wieviel steht einem zu (Hosen usw)

Was ist man nun eigentlich während der Ausbildung: Schüler oder Azubi? Denn es gibt ja bei den öffentlichen Verkehrsmitteln 2 unterschiedliche Monatskarten?

Komische Fragen, ich weiß...hoffe ihr antwortet trotzdem :)

gruss sweety



Benutzer 45 gelöscht

Beitrag von Benutzer 45 gelöscht »

Hallo Sweety,

Du bekommst deine Arbeitskleidung vom Betrieb in dem du Anfängst.

LG

Triexi



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Marcell
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Beitrag von Marcell »

Hallo

Mach es dir ganz einfach, geh ins Schul Büro und frage nach ob ihr Schüler Ausweiße bekommt, falls ja gehst damit zum Verkehrsverbund deiner Stadt und bekommst ohne Probleme den Schüler Rabatt. Ich habe an einer Privaten Altenpflegeschule gelernt und wir haben einen Ausweis bekommen das Ding war echt Gold wert als Schüler kann man echt noch was sparen :)

Arbeitskleidung muss dein AG stellen und auch reinigen dies ergibt sich aus der TRBA 250 http://www.bgw-online.de/downloads/4411 ... _06_04.pdf Im Bereich der Altenpflege fallen wir unter Gefahrenstufe 2 und somit muss Schutzkleidung getragen werden, diese hat der AG genauso vor zuhalten wie z.b auch Handschuhe (Und zwar ausreichend in meiner Ausbildung wurden die Dinger abgezählt ausgegeben :eek)

Gerade noch gefunden als ich im Hygiene Buch geschmöckert habe es gibt noch die BGV C8 (Berufsgenossenschafts- Vorschrift die das gleiche besagt und neben der TRBA weiterhin in gewissen Punkten gültig bleibt unter anderem auch in dem der Kleidung hier stehen die Infos dazu: http://www.pr-o.info/bc/uvv/103/7.htm Die Menge wird aber nicht genauer definiert es ist immer nur die Rede von „Ausreichend“.

Grüße

Marcell



Jutti
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Beitrag von Jutti »

..............ja, Fibula, ich lerne auch bei einer privaten Schule, habe eine Schülerausweis und Tatsache, alt wie ich bin, bin ich mit dem Ding verbilligt ins Schwimmbad gekommen, aber Schüler ist Schüler, egal wie alt 8)
sonnige Grüße
Jutti



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Marcell
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Beitrag von Marcell »

Hallo

@Fibula es muss nicht unbedingt schlecht sein wenn man für seine Ausbildung zahlt, man bekommt auch entsprechend was zurück sofern man die richtige Schule erwischt, notfalls zieht man halt von daheim weg.

@Gast

Nein Bekleidungs- Geld wirst du keins bekommen, so was gibt es nur beim Zivi, du kannst aber Kleidung bei der Steuer absetzen also Quittung aufheben) Dein AG muss dir die Kleidung stellen von Geld zahlen redet der Gesetzgeber nicht. Urlaubsgeld steht dir dann zu wenn du bei einem Arbeitgeber angestellt bist der nach Tarif bezahlt.

MFG

Marcell



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Marcell
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Beitrag von Marcell »

Hallo

Interresante Frage die Vorschriften sind dazu nicht sehr gründlich jedenfalls finde ich nichts zum Thema Schuhe, das kann aber auch darran liegen das man seine Schuhe ja nicht wie die Arbeitskleidung ständig wäscht und das Infektions Risiko geringer ist, sofern dir nicht gerade jemand sein Frühstück auf deine Schuhe erbricht. ABer man kann Arbbeitskleidung ja noch vond er Steuer absetzen.

Grüße

Marcell

P.S Ausserdem möchte ich keine Schuhe tragen müssen die irgendwer vor mir hatte, wirklich gut waschen kann man die nämlich nicht, fußpilz lässt grüßen :wink



Dirk Höffken
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Im Namen des Volkes - Urteil

Beitrag von Dirk Höffken »

Bundesarbeitsgericht - Pressemitteilung Nr. 9/03

Unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung

Der Kläger ist im Krankenhaus der Beklagten als Altenpfleger tätig. Auf das Arbeitsverhältnis finden die AVR-Caritas Anwendung. § 21 der AVR-Caritas sieht u.a. vor, dass Dienstkleidung vom Dienstgeber unentgeltlich gestellt wird. Auf Anordnung der Beklagten haben ihre Mitarbeiter während der Arbeit weiße Kleidung zu tragen, die bei mindestens 60 Grad Celsius waschbar sein muß. Das Tragen anderer Kleidung bei der Ausübung des Dienstes ist nicht erlaubt. Daraufhin begehrte der Kläger die Feststellung, dass die Beklagte ihm unentgeltlich Dienstkleidung zu stellen hat. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen; das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben.

Die Revision der Beklagten hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Kleidung, deren Tragen die Beklagte während der Arbeitszeit verlangt, entspricht dem Begriff der "Dienstkleidung" iSd. AVR-Caritas. In Anlehnung an die Regelung des § 67 BAT gelten nach § 21 Abs. 2 AVR solche Kleidungsstücke als Dienstkleidung, die auf Anordnung des Arbeitgebers zur besonderen Kenntlichmachung im dienstlichen Interesse während der Arbeitszeit zu tragen sind. Das wird durch die Bekleidungsvorgaben zu Farbe und Material erreicht. Die weiße Oberbekleidung hebt das Pflegepersonal aus dem Kreis der übrigen Personen heraus, die sich in einem Krankenhaus aufhalten. Sie bewirkt nach außen hin ein einheitliches Bild der Pflegekräfte und weist sie Besuchern und Patienten gegenüber als Mitarbeiter der Beklagten aus. Es handelt sich nicht um Berufskleidung, deren Beschaffung grundsätzlich dem Arbeitnehmer obliegt, der sie aber entsprechend den Anforderungen der geschuldeten Arbeitsleistung nach seinem persönlichen Geschmack bestimmen kann.

BAG, Urteil vom 13. Februar 2003 - 6 AZR 536/01 -

Vorinstanz: LAG Hamm, Urteil vom 22. Mai 2001 - 7 Sa 140/01 -

MfG DH

Zitat:
Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter: höflich anzuhören, weise zu antworten, vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden. - Sokrates



mara
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Beitrag von mara »

hmm..

Schuhe bekamen wir keine gestellt- da dies Sache der BG ist (lt. meiner Schule damals)

Die Schuhe müssen ja den Unfallverhütungsvorschriften gerecht werden... also keine Vorschrift des AG...

Bekam im übrigen jetzt bei der Bekleidungsbeihilfe vom AA auch lediglich Hose und Kasack bezahlt.. für die Schuhe hätte ich aus o.g. Grund nen Antrag bei der BG stellen müssen :rolleyes:

Aber absetzen kannste sie auf jeden Fall ja von der Steuer :yo



banowski
Beiträge: 61
Registriert: Di 21. Okt 2003, 22:34

Beitrag von banowski »

Hallo. wenn du eine Umschulung machst, müsstest du mal beim AA nachfragen,ob du die Arbeitskleidung zurückerstattet bekommst, gibt es auch, aber erst fragen dann kaufen, Quittung aufheben und die beim AA vorlegen, denn dafür muss man einen speziellen Antrag ausfüllen.
Das andere sind die Monatskarten,die dir deine schule in Form eines Ausweises entweder gibt,oder du gehst direkt zur Verkehrsgesellschaft mit der Bestätigung der schule das du eine Ausbildung machst.
Aber sonst haben die anderen recht,die AK bekommst du in der Regel gestellt.
mfg und bis dann Britta Banowski APS aus Hannover


bb.

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